Serbien: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: Doppelstaatler, die auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei der Ein- und Ausreise nach / von Serbien serbische Personalausweise bzw. Reisepässe benutzen.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Hinweis: Doppelstaatler, die auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei der Ein- und Ausreise nach / von Serbien serbische Personalausweise bzw. Reisepässe benutzen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten. Hinweis: Zu den maximal 90 Tagen Aufenthalt in Serbien werden auch Aufenthalte in Kosovo gezählt.:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.
Kosovo: Die Ausreise aus dem Kosovo nach Serbien bzw. die Einreise nach Kosovo aus Serbien ist nur dann möglich, wenn auch die Einreise/Ausreise über Serbien erfolgt ist, ein serbischer Einreisestempel in den Pass eingetragen wurde und die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen nicht überschritten wird. Die Einreise nach Serbien aus dem Kosovo ohne vorherigen Einreisestempel Serbiens stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann eine Festnahme nach sich ziehen.
Die Gebühren sind je nach Nationalität verschieden gestaffelt. Kinder bis 14 Jahre zahlen die halbe Gebühr. Angehörige mancher Länder sind von den Visagebühren befreit und zahlen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.
2 Monate ab Ausstellungsdatum (Visa zur mehrmaligen Einreise bis zu 1 Jahr) für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über die notwendigen Reiseunterlagen sowie über eine bestätigte Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) oder online.
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 Passfoto (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der nach der Gültigkeit des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist.
(d) Nachweis einer Krankenversicherung (Berechtigungsscheine der Krankenkasse oder Auslandsreisekrankenversicherung) mit einer Abdeckung von mindestens 20.000 €.
(e) Reisetickets (Bahn/Flug) oder Angaben zum Pkw/Kfz;
(f) Gebühr (Zahlungsweise ist beim Konsulat zu erfragen);
(g) Einladungsschreiben für private Besuche;
(h) Reisebuchung für touristische Besuche.
Touristenreisen zusätzlich:
(h) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher).
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Einladungsschreiben des Unternehmens in Serbien (bei Reisen über sechs Monate: Vertrag über die Zusammenarbeit oder Nachweis über ständige geschäftliche Kontakte);
Besuchsreisen zusätzlich:
(h) Durch das Gemeindeamt oder Gericht beglaubigtes Einladungsschreiben der Verwandten/Bekannten in Serbien.
EU-Länder und die Schweiz: Für Aufenthalte in der Republik Serbien, die länger als 3 Monate dauern oder wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, muss eine vor der Abreise einzuholende, kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auf der Webseite der serbischen Regierung online beantragt werden.
Nur persönliche Antragstellung (mind. 1 Woche, in Stuttgart mind. 1 Monat vor der beabsichtigten Abreise), Bearbeitung am gleichen Tag. Falls eine Genehmigung der Behörden in Serbien oder Montenegro erforderlich sein sollte, verlängert sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 1 Monat.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens 50 € pro Aufenthaltstag) verfügen.
Ausländer müssen sich polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten, sowie Bürger von Serbien, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Serbien bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen (zum Beispiel Camper), sind verpflichtet, alle Aufenthalte an einem Ort, die länger als 24 Stunden dauern polizeilich anzumelden. Verstöße werden streng geahndet. Die Bescheinigung ist immer mitzuführen. Rundreisende, die sich kürzer als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, müssen ihre ungefähre Reiseroute der serbischen Innenbehörde melden.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 16 Jahren, die nur in Begleitung eines Elternteils /Sorgeberechtigten oder in Begleitung Dritter nach Serbien reisen, benötigen eine amtlich beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Außerdem sollten eine internationale Geburtsurkunde und eine Übersetzung der Reiseerlaubnis ins Serbische oder ins Englische vorgelegt werden können.
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist. Außerdem muss ein EU-Heimtierausweis vorliegen, der eine gültige Tollwutimpfung (mind. 15 Tage, max. 6 Monate vor Abreise) und eine Kennzeichnung durch Mikrochip bescheinigt.
Weitere Informationen sind vom serbischen Landwirtschaftsministerium erhältlich.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat in Zürich.
Generalkonsulat in Salzburg, Honorarkonsulat in Graz.
Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, München und Stuttgart.
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