Senegal: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz.

 

Kosten

Deutschland, Österreich

Touristenvisum
:
kostenlos (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen).

Schweiz

Touristenvisum:
kostenlos.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Gültigkeit

Maximal 3 Monate.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit demselben Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). In der Regel persönliche Abholung des Visums durch den Antragsteller.

Antragsunterlagen

Einreisevisum:
(a) 2 ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare.

(b) Visum-Gebühr (Bezahlung online über Kreditkarte).

(c) 2 Passfotos.

(d) Reisepass, der bei der Einreise noch 6 Monate gültig ist, sowie Kopie der ersten fünf Seite.

(e) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes.

(f) Adressierter Einschreiben-Rückumschlag.

(g) Unterkunftsnachweis.

(h) 2 Kopien des Rück- oder Weiterflugtickets.

(i) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Geschäftsvisum:
(a) - (i),
(j) Firmenschreiben.
 

Werktage

Ca. 1 Woche. Bei Anträgen von Staatsbürgern, die eine Sondergenehmigung brauchen, dauert die Bearbeitungszeit 4-6 Wochen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Minderjährige unter 12 Jahren, die ohne Eltern/Sorgeberechtigte reisen, benötigen von diesen eine von der senegalesischen Botschaft in Berlin beglaubigte Zustimmung mit beglaubigter Übersetzung in die französische Sprache.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Honorargeneralkonsulat der Republik Senegal

(keine Visa-Ausstellung)

Honorarkonsulate in Salzburg und Wien.

Telefon: +43 (0)512 58 53 88. Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 10.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Senegal
Telefon: +41 (0)22 918 02 30, +41 (0)22 918 02 36. Website: www.missionsenegal-geneve.org
Botschaft der Republik Senegal

(Auch für Österreich zuständig.)

Honorargeneralkonsulate in Düsseldorf und Hamburg. Honorarkonsulate in Böblingen und München.

Telefon: +49 (0)30 856 21 90. Website: www.botschaft-senegal.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

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