São Tomé und Príncipe: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, müssen bei der Einreise noch mindestens 1 Jahr gültig sein. 

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind die Staatsangehörigen der folgenden in der Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen, wenn der Reisende über einen Reisepass verfügt, der noch mindestens 1 Jahr gültig ist:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Kosten

Visum

einmalige Einreise, 1 Monat Aufenthalt: 40 €,

mehrmalige Einreise, 8 Monate Aufenthalt: 65 €.

Expressausstellung: zzgl 10 €.

Gültigkeit

3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat; Verlängerungen sind vor Ort möglich. Weitere Informationen von der Botschaft in Brüssel (s. Kontaktadressen).

Transit

Transitreisende benötigen ein Transitvisum.

Antragstellung an

Konsularbteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate länger als das Visum gültig ist.

(d) ggf. Aufenthaltsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Gebühr (internationale Postanweisung mit Beleg).
(f) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Angaben zum Reiseanlass.
(g) Touristenvisum: Flug- und Hotelbestätigung.

Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beizulegen

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Werktage

Persönlich: am selben Tag; postalisch: 1-2 Wochen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Honorarkonsulat der Republik São Tomé und Príncipe

Konsularbezirk Land Bremen.

Telefon: +49 (0)421 173 61 90. Öffnungszeiten: Mi 10.00-12.30 Uhr.
Botschaft der Republik São Tomé und Principe

(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)

Telefon: +32 (0)2 734 89 66.

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