São Tomé und Príncipe: Visa- und Reisepassbestimmungen
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
| Deutschland | Ja | Ja | Nein |
| Österreich | Ja | Ja | Nein |
| Schweiz | Ja | Ja | Nein |
| Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind die Staatsangehörigen der folgenden in der Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen, wenn der Reisende über einen Reisepass verfügt, der noch mindestens 1 Jahr gültig ist:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Visum
einmalige Einreise, 1 Monat Aufenthalt: 40 €,
mehrmalige Einreise, 8 Monate Aufenthalt: 65 €.
Expressausstellung: zzgl 10 €.
3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat; Verlängerungen sind vor Ort möglich. Weitere Informationen von der Botschaft in Brüssel (s. Kontaktadressen).
Konsularbteilung der Botschaft in Brüssel oder als e-Visum.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate länger als das Visum gültig ist.
(d) ggf. Aufenthaltsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Gebühr (internationale Postanweisung mit Beleg).
(f) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Angaben zum Reiseanlass.
(g) Touristenvisum: Flug- und Hotelbestätigung.
Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beizulegen
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Konsularbezirk Land Bremen.
(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)
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