Samoa: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen (wenn nicht anders angegeben), sofern sie bestätigte Ausreisedokumente bzw. Weiter-/Rückflugtickets, ausreichende Geldmittel, eine bestätigte Adresse der Unterkunft in Samoa, ggf. ein gültiges Visum für das nächste Reiseziel und einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig ist, vorlegen können. Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein Visum beantragt werden.
Deutschland, Österreich, Schweiz und Türkei
Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken erhalten bei der Einreise ein kostenloses Entry Permit für einen Aufenthalt von max. 90 bzw. 60 Tagen.
Visitor Entry Permit: 200 SAT$.
Weitere Informationen von Samoa Immigration.
Für Aufenthalte über 60 Tage ist ein Entry Permit erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen (s. Kontaktadressen).
Temporary Resident Permit: 2 Wochen. Anträge sollten mindestens 1 Monat vor der geplanten Einreise nach Samoa gestellt werden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Bei allein reisenden Minderjährigen unter 12 Jahren ist vor Abreise mit der Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa in Brüssel unter Darlegung der Details zu klären, ob die Einreise gestattet wird.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)
Weiteres Honorarkonsulat in Hamburg.
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