Sambia: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig sein.

Reisepass Hinweis

In Sambia besteht Ausweispflicht.

Visa

Ein Visum für Sambia ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

E-Visum:

Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt ist möglich auf eservices.zambiaimmigration.gov.zm/#/home. Nach der Bewilligung erhält der Antragsteller eine Bestätigung, die bei der Einreise für den Erhalt des eigentlichen Visums vorgelegt werden muss. An der Grenze werden die Visumgebühren in US$ fällig. Ein e-Visum kann von allen visumpflichtigen Personen beantragt werden.

Visum bei der Einreise

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Visum bei der Einreise zu erhalten. Bestätigte Rück- oder Weiterreisetickets, ein noch mindestens 6 Monate  gültiger Reisepass und die Visumgebühren sind ggf. in bar sind vorzulegen. Einige Fluggesellschaften bestehen jedoch auf ein vorab besorgtes Visum. Ein Visum bei der Einreise kann u.a. von den Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder beantragt werden:

(a) Schweiz;

(b) Türkei.

 

KAZA-Visum

Das gemeinsame KAZA-Visum für Sambia und Simbabwe ist bis zu 30 Tage gültig. Es kann u.a. von den Staatsbürgern der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder bei Ankunft am Flughafen Harry Mwanga Nkumbula, am Flughafen Kenneth Kaunda sowie an den Grenzübergängen Victoria Falls und Kazungula beantragt werden:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten (Ausnahme: Irland (Rep.), Malta, Rumänien und Zypern);

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Kosten

Visum direkt bei der Einreise:
25,28 US$ in bar (einmalige Einreise), 40,44 US$ in bar (zweimalige Einreise), Einige Fluggesellschaften bestehen bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.
Tagesvisum (Day Tripper Visa): 10,11 US$ (24 Stunden gültig).
Transitvisum: 25,28 US$.

KAZA-Visum: 50,55 US$.

Achtung: Ein Visum für eine mehrmalige Einreise ist nicht am Flughafen bei der Einreise erhältlich. Ein Visum für eine mehrfache Einreise kann aber bei dem örtlichen Büro der Einwanderungsbehörden beantragt werden.

Die Kosten müssen für das Visum, wenn es direkt bei der Einreise beantragt wird, in bar und in US$ beglichen werden.

Deutschland, Österreich

Hinweis: Das Touristenvisum ist u.a. für Staatsangehörige von EU-Ländern kostenlos.

Visumgebühren für Staatsangehörige mit kostenpflichtigem Einreisevisum bei der Botschaft:
25 € (Einfachvisum, 3 Monate);
75 € (Mehrfachvisum, 6 Monate);

Schweiz
Touristenvisum und Transitvisum
55 CHF (Einfachvisum, 3 Monate);

55 CHF (zweifache Einreise, 3 Monate),
85 CHF (Zweifachvisum, 6 Monate).

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.

Das Day Tripper Visa oder Tagesvisum wird z.B. bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellt.

 

Gültigkeit

Deutschland: Einfachvisum ab Ausstellung 3 Monate, Zweifachvisum/Mehrfachvisum ab Ausstellung 6 Monate. Die Aufenthaltsdauer wird von den Einwanderungsbehörden an der Grenze festgelegt (i. d. R. 30 Tage).
Tagesvisum: 24 Std.
Transitvisum: 7 Tage.

KAZA-Visum: 30 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise einschließlich Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.

Achtung:
Die Transiterleichterung gilt nicht für Staatsangehörige einiger afrikanischer und asiatischer Länder.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Das Visum kann u.a. von türkischen und Schweizer Staatsangehörigen auch bei der Einreise nach Sambia beantragt werden.

E-Visum: Online-Antrag auf eservices.zambiaimmigration.gov.zm/#/home. Nach der Bearbeitung innerhalb von 3 Arbeitstagen muss man die Visumsbewilligung downloaden und an der Grenze vorlegen.

Das KAZA-Visum kann in Zimbabwe an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Harare International Airport und im Victoria Falls Airport. In Sambia kann es an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Kenneth Kaunda Airport (Lusaka) und Harry Mwaanga Airport (Livingstone).

Antragsunterlagen

Einreisevisum / Touristenvisum:
(a) 2 ausgefüllte Antragsformulare (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig ist und über zwei leere, nebeneinanderliegende Seiten verfügt.
(d) Gebühr (per Überweisung mit Beleg).

(e) kopierte Rückflug- oder Weiterflugtickets.

(f) Nur bei privaten Besuchsreisen: Einladungsschreiben und Staatsbürgerschaft des Gastgebers.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Firmenschreiben mit Angaben zu Reisezweck und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme/Einladungsschreiben.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anträge für Aufenthalte über 90 Tage an den Chief Immigration Officer (CIO), Kent Building, 50300, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 26 22, 25 26 59.

Werktage

Ca. 2 Wochen ab Eingang der Visumgebühr.

e-Visum: 3 Werktage.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

Rück- bzw. Weiterreiseticket.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Ausreisegenehmigung

Bei der Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr in Höhe von 25 US$ fällig, falls diese nicht schon im Flugpreis inbegriffen ist. Die Flughafengebühr für Inlandflüge beträgt 8 US$.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Sambia
Telefon: +41 (0)22 761 44 00. Website: www.zambianmission.ch Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr (VISA-Anträge), Mo-Fr 15.00-16.00 Uhr (Abholung).
Botschaft der Republik Sambia

(Auch für Österreich zuständig.)

Honorarkonsulate in Bad Camberg, München und Neustadt am Rübenberge.

Telefon: +49 (0)30 206 29 40. Website: www.zambiaembassy.de Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-15.00 Uhr und Fr 09.00-13.00 Uhr.
Honorarkonsulat der Republik Sambia

(ohne Visabefugnis) 

Telefon: +43 (0)1 503 59 79 Website: www.sambia.co.at Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung).

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