Salomonen: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1 |
Deutschland | Ja | Ja | Nein/1 |
Österreich | Ja | Ja | Nein/1 |
Schweiz | Ja | Ja | Nein/1 |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (mit Rück- bzw. Weiterflugticket, gültigem Reisepass und ausreichenden Geldmitteln):
(a) [1] Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
(b) Schweiz.
Da es keine Möglichkeit gibt, in Europa ein Visum für die Salomonen zu erhalten, müssen visumpflichtige Staatsangehörige einen formlosen Visumantrag in englischer Sprache, der Vor- und Nachname, Geburtstag und -ort, Wohnort, Reisepassnummer und Geltungsdauer, Anlass der Reise, Aufenthaltsdauer, den Nachweis über ausreichende Geldmittel sowie, wenn möglich, einen Unterkunftsnachweis auf den Salomonen enthalten sollte, an die Immigration Division Border Control Unit (MCILI Building, P.O.BOX G26, Honiara, Solomon Islands) stellen, die den Antrag für die Immigration Division, Department of Commerce, Employment and Tourism bearbeitet.
Immigration Division, Ministry of Commerce, Employment and Tourism (s. Kontaktadressen).
Rück- oder Weiterreisepapiere und ausreichende Geldmittel.
Bei Einreise aus Australien, Neuseeland, Amerikanisch-Samoa, Samoa, Fidschi, Tonga und den Philippinen muss der Nachweis einer Impfung gegen Masern erbracht werden, die mindestens 3 Wochen vor Einreise erfolgt sein muss.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Für Europa zuständig.)
(ohne Visumerteilung)
(mit Visumerteilung)
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