Salomonen: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Deutschland Ja Ja Nein/1
Österreich Ja Ja Nein/1
Schweiz Ja Ja Nein/1
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (mit Rück- bzw. Weiterflugticket, gültigem Reisepass und ausreichenden Geldmitteln):

(a) [1] Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

(b) Schweiz.
 

Visaarten

Besuchervisum (Kurzzeitvisum), Geschäftsvisum (Kurzzeit- oder Langzeitvisum)

Transit

Visumpflichtige Reisende benötigen ein vorab besorgtes Transitvisum.

Antragstellung an

Da es keine Möglichkeit gibt, in Europa ein Visum für die Salomonen zu erhalten, müssen visumpflichtige Staatsangehörige einen formlosen Visumantrag in englischer Sprache, der Vor- und Nachname, Geburtstag und -ort, Wohnort, Reisepassnummer und Geltungsdauer, Anlass der Reise, Aufenthaltsdauer, den Nachweis über ausreichende Geldmittel sowie, wenn möglich, einen Unterkunftsnachweis auf den Salomonen enthalten sollte, an die Immigration Division Border Control Unit (MCILI Building, P.O.BOX G26, Honiara, Solomon Islands) stellen, die den Antrag für die Immigration Division, Department of Commerce, Employment and Tourism bearbeitet.

vorübergehender Aufenthaltsort

Immigration Division, Ministry of Commerce, Employment and Tourism (s. Kontaktadressen).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

Rück- oder Weiterreisepapiere und ausreichende Geldmittel.

Bei Einreise aus Australien, Neuseeland, Amerikanisch-Samoa, Samoa, Fidschi, Tonga und den Philippinen muss der Nachweis einer Impfung gegen Masern erbracht werden, die mindestens 3 Wochen vor Einreise erfolgt sein muss.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Salomonen

(Für Europa zuständig.)

(ohne Visumerteilung)

Telefon: +32 (0)2 732 70 85. Website: www.solomonislandsembassy.com Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.
Immigration Division Department of Commerce, Employment and Tourism

(mit Visumerteilung)

Telefon: +677 22856, +677 25081/82/83 Website: www.commerce.gov.sb/departments-units/immigration.html

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