Sicherheitshinweise, Botschaften und Fremdenverkehrsämter in Ruanda
Reisewarnung
Stand - Fri, 15 Nov 2024 13:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 15 Nov 2024 13:13:03 +0100)
Letzte Änderungen:
Gesundheit – Aktuelles (Marburg-Virus-Ausbruch); Malaria
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Sicherheitslage im Grenzgebiet
Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo an der Grenze zu Ruanda ist weiterhin schlecht. Es kommt immer wieder zu Kämpfen zwischen der kongolesischen Armee und bewaffneten Gruppen, wie z.B. M23, im Grenzgebiet zu Ruanda.
- Lassen Sie im Grenzgebiet besondere Vorsicht walten.
- Beachten Sie die Teilreisewarnung für die Demokratische Republik Kongo.
Sicherheit
Terrorismus
In der Vergangenheit kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo und Uganda nördlich der Nationalstraßen RN4 und RN8 und im Grenzgebiet zu Burundi zu (auch terroristisch motivierten) bewaffneten Überfällen. Im Gebiet des Nationalparks Nyungwe-Forest und auf der Verbindungsstraße zwischen Rusizi (früher Cyangugu) und Nyamagabe (früher Gikongoro) sowie in der Nähe des Volcanoes-Nationalparks bestehen Risiken für terroristische Angriffe. Nach Zwischenfällen in den vergangenen Jahren wurden die Sicherheitskräfte erheblich verstärkt.
-
Informieren Sie sich über Ihren Reiseveranstalter und anhand der lokalen Medien über die aktuelle Situation.
- Seien Sie angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen in Ruanda besonders wachsam.
- Bitte beachten Sie, dass Wanderungen im Nyungwe-Forest- und/oder Volcanoes-Nationalpark nur mit staatlich registrierten Führern möglich sind.
- Seien Sie vor allem in größeren Städten, insbesondere an öffentlichen und belebten Orten wie Märkten oder Busbahnhöfen sowie bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Seit dem Frühjahr 2022 kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu einzelnen militärischen Zwischenfällen. Weitere derartige Vorkommnisse sind nicht auszuschließen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Beachten Sie bei Weiterreisen in die Demokratische Republik Kongo, nach Burundi oder Uganda die Reise und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) der Demokratischen Republik Kongo bzw. die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise zu Burundi und Uganda.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Gewaltkriminalität ist selten; Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl sowie Diebstähle aus Autos und Hotelzimmern sowie Wohnungseinbrüche nehmen jedoch zu.
In den unmittelbaren Grenzgebieten zu Burundi und der Demokratische Republik Kongo, wie auch bei Weiterreisen in diese Länder, besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden. Gleiches gilt für das Grenzgebiet zu Uganda im Norden des Landes.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen, im Bus oder bei Veranstaltungen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches Hochlandklima. Aufgrund andauernder wolkenbruchartiger Regenfälle kann es besonders in den beiden Regenzeiten von Februar bis Mai und September bis Dezember zu Überschwemmungen und insbesondere in ländlichen Regionen zu Sturzbächen und Erdrutschen kommen.
Das seismisch hochaktive Gebiet im Norden und im Westen Ruandas um den Kivu-See gehört zu der Region des ostafrikanischen Grabenbruchs. Hier kann es zu Erdbeben kommen.
Der Vulkan Nyiragongo (Demokratische Republik Kongo) nahe der Grenze zu Rubavu brach 2021 zuletzt aus. Der Vulkan Nyamuragira, 12 km nordwestlich des Vulkans Nyiragongo, zählt zu den aktivsten Vulkanen Afrikas.
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzschließung
Alle Grenzübergänge an der Landgrenze zwischen Ruanda und Burundi wurden im Januar 2024 durch die burundische Seite geschlossen. Die Flugverbindungen zwischen beiden Ländern sind bislang davon nicht betroffen.
Infrastruktur/Verkehr
Das öffentliche Verkehrsnetz ist gut ausgebaut.
Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden.
Alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger müssen beachten, dass offizielle Wagenkolonnen Vorrang haben; andere Verkehrsteilnehmer müssen am rechten Straßenrand anhalten und warten, bis die komplette Kolonne passiert hat.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich jedoch nicht akzeptiert.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Beamtenbeleidigungen können zu mehrwöchigen Haftstrafen führen; eine anwaltliche Verteidigung wird dann erforderlich. Bei Alkohol am Steuer drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbot sowie mehrtägige Haftstrafen.
Der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt.
Die „Concoubinage“ (dauerhaftes Zusammenleben von unverheirateten Personen, von denen mindestens eine verheiratet ist) ist aufgrund einer immer noch gültigen Vorschrift aus dem Jahr 1988 unter Androhung einer Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe untersagt.
Das ruandische Strafrecht sieht für sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Ruanda-Francs (RWF). Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Empfohlen wird die Mitnahme von EUR oder USD, sofern es sich um neue Scheine (ab 2009) handelt. Diese können problemlos gewechselt werden.
Darüber hinaus ist das Abheben von RWF mit Kredit- bzw. Debitkarten (Girocard) an Bankautomaten möglich. Einzelne Abhebungen sind auf 200.000 RWF begrenzt. Hierbei können je nach Kreditinstitut unterschiedlich hohe Gebühren anfallen.Einige Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo“ („mobile money“) beglichen werden.
Einreise und Zoll
Bitte beachten Sie Reiseinfos – Grenzschließung.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ruandas, dem Rwanda Development Board, dem X-Account des Premier Ministers sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Nähere Informationen können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Ruanda ein Visum.
Visa für die Einreise nach Ruanda können entweder online oder nach Eintreffen am Flughafen beantragt und bezahlt werden. Die Gebühr für ein Visum für eine einmalige Einreise und einen Aufenthalt von 30 Tagen beläuft sich auf ca. 50 USD und für eine mehrmalige Einreise und einen Aufenthalt von 90 Tagen auf ca. 70 USD. Am Flughafen kann die Gebühr in USD, EUR in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden.
East-Africa-Tourist-Visum
Für Touristenreisen nach Ruanda, Kenia und Uganda kann alternativ vor Reiseantritt über das ruandische Online-Portal ein East-Africa-Tourist-Visum beantragt werden, wenn das Ersteinreiseland Ruanda ist. Das East-Africa-Tourist-Visum erlaubt eine einmalige Einreise in den Staatenverbund und multiple Reisen zwischen den Staaten. Die Kosten hierfür betragen ca. 100 USD und sind bei Antragsstellung zu bezahlen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, sie muss aber ab einem Betrag von 10.000 USD deklariert werden.
Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für Plastikverpackungen und –tüten. Zuwiderhandlungen können mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.
Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt.
Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt.
Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich.
Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15-25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (z.B. Hunde, Katzen) sind eine Herkunftsbescheinigung und ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Letzterer dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es ist außerdem eine Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes aus dem Herkunftsland des Tieres zusammen mit einer englischen Übersetzung vorzulegen. Die Einfuhrgenehmigung wird vom Rwanda Agriculture Board ausgestellt.
Gesundheit
Aktuelles
Marburg-Virus-Ausbruch
Am 27. September 2024 berichtete das Gesundheitsministerium von Ruanda erstmals über einen Marburg-Virus-Ausbruch in der Hauptstadt. Durch umfassende Maßnahmen durch die zuständigen Behörden konnte der Ausbruch eingedämmt werden.
Das Marburg-Virus kann durch Flughunde und Fledermäuse (beides Reservoirs) und andere infizierte Wildtiere, aber auch von Mensch zu Mensch übertragen werden und zu einem hämorrhagischen Fieber (MHF) führen. Weitere Informationen zum Marburg-Virus und zum Vorgehen bei Verdacht auf eine Infektion oder bei Kontakt zu einer an Marburg-Virus erkrankten Personen finden Sie auf den Seiten des RKI, ebenso weitere Empfehlungen des RKI für aus den Risikogebieten nach Deutschland Einreisende.
Aufgrund des Marburg-Virus-Ausbruch werden in Geschäften und bei Veranstaltungen z.T. Temperaturmessungen durchgeführt, Handwaschstationen und Desinfektionsmittel zählen vor Einlass zu den Hygienestandards.
Vor Ausreise wird an den Grenzen ebenfalls eine Temperaturmessung durchgeführt. Ergänzend sind Reisende aufgefordert, einen Fragebogen zu möglichen Symptomen des Marburg-Virus auszufüllen.
Mpox
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I (Ia und Ib) länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt, einschließlich einiger afrikanischer Länder, betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Nähere Informationen zu Mpox.
In Ruanda wurden bisher vereinzelte Fälle von Mpox-Infektionen mit Klade Ib bestätigt.
Bei der Einreise ist ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie dem Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.
Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des Auswärtigen Amts, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.
Impfschutz
Für die Einreise nach Ruanda aus Europa sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Gelbfieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
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Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
- Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankung, die ganzjährig landesweit auftreten kann: Denguefieber.
- Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
- Lassen Sie sich zur Impfung gegen Dengue-Fieber bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
Sexuell übertragene Erkrankungen
Siehe Gesundheit - Aktuelles
Etwa 3 bis 4% der 15-49-Jährigen in Ruanda sind HIV-positiv; in den bekannten Risikogruppen sind es deutlich mehr.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate.
Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.
- Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor Reisebeginn bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.
- Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Meningokokken-Erkrankung (u.a. bakterielle Hirnhautentzündung)
Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen.
- Entsprechend der Reiseform empfehlen wir in dieser Reisezeit eine Vierfach-Impfung (Konjugatimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen - ACWY).
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (auch Kivu-See), siehe Schistosomiasis.
- Unterlassen Sie grundsätzlich das Baden im offenen Süßwasser.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Ruanda ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Auch in Kigali sind schwere Krankheiten/Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
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Weitere Hinweise für Ihre Reise