Paraguay: Visa- und Reisepassbestimmungen
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Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein. Bei Visumpflicht muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Reisende auf dem Luft-, Wasser- und Landweg müssen sich an den Grenzübergängen registrieren lassen und einen Einreisestempel im Reisepass erhalten.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Anmerkung: Um den Einreisestempel bei der Ankunft zu erhalten, benötigen die oben genannten Nationalitäten neben dem Reisepass die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte Internationale Einreisekarte sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel bzw. Devisen im Gegenwert von über 10.000 US$ eingeführt werden. Für Summen im Gegenwert von über 10.000 US$ besteht Deklarationspflicht.
Deutschland, Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: Die Visagebühren müssen bei der zuständigen diplomatischen Vertretung erfragt werden. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bzw. Österreich haben.
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: Die Visagebühren müssen bei der Botschaft in Bern (s. Kontaktadressen) erfragt werden. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren werden in Schweizer Franken berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Soll der Flughafen zwecks Übernachtung verlassen werden, ist dazu eine Einreisekarte notwendig. Die Beantragung eines Transitvisums vor Abreise ist jedoch unbedingt empfehlenswert.
Persönlich oder postalisch bei der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die Abholung muss jedoch persönlich erfolgen.
Touristenvisum:
(a) 2 Antragsformulare.
(b) Anschreiben mit Anliegen. Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse.
(c) 2 Passfotos.
(d) Offiziell beglaubigte Kopie des Reisepasses, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss (Vorlage des Originals bei Visumabholung erforderlich).
(e) Reisebuchungsbestätigung mit Angabe der Reiseroute oder Flugticket.
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Überweisung mit Beleg).
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Polizeiliches Führungszeugnis (muss vom Außenministerium beglaubigt und darf nicht älter als 3 Monate sein, bei Ausländern mit Aufenthaltsgenehmigung muss das beglaubigte Führungszeugnis vom Generalbundesanwalt überbeglaubigt sein).
(i) Nachweis über finanzielle Mittel: Kopie des Einkommensnachweises, Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, Bankbestätigung, Einladung mit Kostenübernahme aus Paraguay o. Ä.).
(j) Ggf. Genehmigung für Minderjährige.
(k) Hotelreservierung.
Geschäftsvisum:
(k) Arbeitsbestätigung der Firma und Kontaktadresse in Paraguay.
Bis zu 2 Wochen plus Postweg. Ist eine Genehmigung aus Paraguay erforderlich, bis zu 3 Wochen.
Alle Reisenden sind verpflichtet, ihre Ein- und Ausreise nach / aus Paraguay zu registrieren.
(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Internationale Einreisekarte (wird von der Fluggesellschaft ausgeteilt).
(d) Wer im Alter von 1 bis 59 Jahren aus oder nach Brasilien, Bolivien, Peru und Venezuela nach oder von Paraguay ein- bzw. ausreist, benötigt ein internationales Impfzertifikat gegen Gelbfieber.
Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Diese muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Asunción (Tel: 49 29 08 und 44 60 66), beantragt werden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise für touristische Aufenthalte über 90 Tage keine notariell beglaubigte Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes ist bei Aufenthalten unter 90 Tagen ausreichend. Europäische Geburtsurkunden müssen durch die zuständige paraguayische Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer in die spanische Sprache übersetzt werden.
Unbegleitete ausländische Minderjähre mit Wohnsitz in Paraguay benötigen zur Ein- und Ausreise eine notariell beglaubigte Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten.
Für die Einfuhr von Haustieren (Hunde, Katzen, u.s.w.) nach Paraguay ist ein von der zuständigen paraguayischen Botschaft beglaubigtes Gesundheitszeugnis erforderlich, das höchstens 10 Tage alt sein darf. Außerdem ist ein ebenfalls beglaubigter internationaler Impfpass notwendig, in dem das Tier genau identifiziert wird (mit Foto, wenn möglich mit Microchip/Tätowierung) und aus dem hervorgeht, dass das Tier gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose geimpft worden ist. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
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