Oman: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind laut Außenministeriums des Omans möglicherweise u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, wenn sie über eine Hotelreservierung, ein Rückreiseticket, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hinweis: Das Auswärtige Amt informiert jedoch mit Stand 5.12.2023, dass in jedem Fall für die Staatsbürger der im Folgenden genannten Nationen ein Visum erforderlich ist:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.
(b) Schweiz.
(c) Türkei.
Kreuzfahrtpassagiere können für max. 48 Stunden visumfrei einreisen. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.
Einreise aus Katar
Katar und Oman bieten ein gemeinsames Einreisevisum für Touristen (Joint Tourist Visa) an, das Besuche in beiden Staaten ermöglicht. Ein Drittland kann damit nicht besucht werden. U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder können dieses Joint Tourist Visa beantragen:
Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden.
Hinweis: Inhaber eines Visums von Oman oder Katar sind berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen als Touristen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt.
Einreise aus dem Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen u.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder kein gesondertes Visum für den Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist:
Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden.
e-Touristenvisum:
20 OR/ ca. 50 € / ca. 51 CHF (max. 30 Tage Aufenthalt), (einmalige Einreise);
50 OR / ca. 120 € / ca. 128 CHF, mehrfache Einreise mit jeweils bis zu 30 Tage pro Aufenthalt (1 Jahr gültig).
Geschäftsvisum:
50 OR / ca. 120 €, mehrfache Einreisen, mindestens 6 Monate und maximal 1 Jahr gültig, einzelne Aufenthalte dürfen jeweils max. 3 Monate andauern.
Transitvisum:
5 OR (einmalige Einreise, bis zu 72 Std. Aufenthalt).
Touristen- und Geschäftsvisum.
Touristenvisa für eine Aufenthaltsdauer von 10 oder 30 Tagen oder von einem Jahr.
Visum bei der Einreise: 1 Monat oder 1 Jahr.
Vorab ausgestelltes Einfachvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Wochen.
Vorab ausgestelltes Mehrfachvisum: Ersteinreise muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen, Gesamtgültigkeit ab Ausstellungsdatum 6 Monate, je maximal 3 Wochen Aufenthalt (zwischen jedem Aufenthalt müssen mind. 3 Wochen liegen).
Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise.
Touristen-Visa müssen online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragt werden.
Geschäftsvisa müssen über einen Sponsor in Oman beantragt werden.
(a) Online ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Geschäftsvisum zur mehrmaligen Einreise: mindestens 1 Jahr) und mind. 1 leere Seite enthält.
(c) Gebühr (per Verrechnungsscheck, kein Bargeld).
(d) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Kreditkarte.
(c) digitales Foto.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets, ggf. Visa für Drittländer, Hotelreservierung, Krankenversicherung, die auch COVID-19 umfasst sowie ausreichende Geldmittel.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine Reiseerlaubnis in arabischer oder englischer Sprache der nicht mitreisenden Eltern / Erziehungsberechtigten mit sich führen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat in Chambésy (mit Visumerteilung)
Honorarkonsulat in Hofheim bei Frankfurt/M.
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