Nicaragua: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein/1 |
Deutschland | Ja | Ja | Nein/1 |
Österreich | Ja | Ja | Nein/1 |
Schweiz | Ja | Ja | Nein/1 |
Türkei | Ja | Ja | Nein/1 |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens länger als 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in Nicaragua bzw. in der CA-4-Region (El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua):
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder,
b) Schweiz und
c) Türkei.
Touristenkarte
[1] Staatsangehörige u.a. dieser Länder müssen bei der Einreise eine Touristenkarte für 10 US$ (plus Einreise- und Ausreisegebühr von jeweils 2 US$) erwerben, die zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise und ausreichende Geldmittel; bei Geschäftsreisen ist außerdem die Vorlage eines Firmenschreibens oder Einladungsschreibens des nicaraguanischen Geschäftspartners erforderlich:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Unterschiedlich je nach Nationalität des Antragstellers. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Nach Ausstellung 30 Tage gültig für einen Aufenthalt von 30 Tagen. Verlängerung vor Ort möglich.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, im Besitz der erforderlichen Weiterreisepapiere und Weiterflugtickets sind und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. (Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle genannten Länder, benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.)
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen); Touristenkarten sind auch bei der Einreise am Flughafen erhältlich.
Touristenkarte
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Visum
In jedem Fall werden für ein Visum benötigt:
(a) Antragsformular(e).
(b) Passfoto(s).
(c) Reisepass.
(d) Gebühr.
(e) Ggf. Bestätigung über Hin- und Rückflugticket.
(f) Staatsangehörige mancher Länder müssen ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
Da je nach Nationalität und Reisezweck u. U. weitere Unterlagen notwendig sind, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen konsularischen Vertretung ratsam (s. Kontaktadressen).
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 200 US$ für den Aufenthalt).
Es besteht Meldepflicht. Diese wird normalerweise vom Hotel wahrgenommen. Bei privater Unterkunft muss sie der Reisende selbst vornehmen.
(a) Wer aus den folgenden Staaten / Gebieten einreist, muss ein Gelbfieberimpfzertifikat vorlegen, das mindestens 10 Tage alt ist: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Französisch-Guayana, Panama, Paraguay, Peru, Surinam, Trinidad und Tobago, Venezuela sowie sämtliche afrikanische Staaten mit Ausnahme von Tanzania, São Tomé und Príncipe sowie Somalia.
(b) Einreisegebühr in Höhe von 2 US$.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Konsulat in Lugano (ohne Visumerteilung).
Honorarkonsulate in Frankfurt/M. und München.
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