Namibia: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens 3 freie Seiten enthalten.

Hinweis: Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt ( keine Vertragsabschlüsse, keine unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste, keine Anmietung von Räumen, Bankgeschäfte o. Ä.) von bis zu 3 Monaten, die bei der Einreise gebührenfrei eine "Visitors Entry Permit" erhalten:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum, das diese Staatsangehörigen (außer von Malta und Zypern) bei der Ankunft an den Grenzposten Katima Mulilo, Ngoma, Impalila Island und Trans-Kalahari, Oshikango, Mohembo, Oranjemund, Ariamsvlei und Noordoewer sowie am Walvis Bay Flughafen, am Hafen Walvis Bay und am Hosea Kutako Flughafen.

Hinweis: Die tatsächlich genehmigte Aufenthaltsdauer variert und ist bei der Einreise sofort zu prüfen ggf. zu reklamieren.

Visum Hinweis

Achtung: Ab dem 1. April 2025 werden Staatsangehörige von 32 Ländern, darunter Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Dänemark, Frankreich und die Niederlande ein Visum für die Einreise nach Namibia beantragen müssen.

Kosten

Deutschland, Österreich und Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.

Touristenvisum: 80 € (einmalige Einreise), 130 € (zweimalige Einreise);

Geschäftsvisum: 105 €;

Express-Visum: 220 €;

Visum bei der Ankunft: 1600 N$.

Visaarten

U.a. Einreise- und Transitvisum.

Gültigkeit

Touristenvisum: Bis zu 3 Monaten. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs, Cohen Building, Casino Street, Private Bag 13200. NA-Windhoek. Tel: (061) 292 21 11) beantragt werden. Achtung: Wer seine Aufenthaltsdauer überschreitet (auch unabsichtlich), muss mit drastischen Strafen rechnen.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft. Ein Visum für kurze, vorübergehende Aufenthalte (Tourismus / Arbeit) muss online über die Webseite des Außenministeriums von Namibia beantragt werden.

Antragsunterlagen

Touristen-Visum

(a) 2 Antragsformulare.
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Rückflugticket (Kopie).
(e) Gebühr (per Überweisung).

(f) Unterkunftsnachweis.

(g) ausreichende finanzielle Mittel, die mittels der letzten drei Bankauszüge nachgewiesen werden müssen.

(h) im Falle einer privaten Unterkunft: schriftliche Einladung und eine Kopie des Personalausweises des Einladenden.
 

Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.

Alle Dokumente müssen ins Englische übersetzt werden.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Werktage

Abhängig von der Art des Visum, Touristenvisum ca. 2 Wochen (5 Tage für Normalbearbeitung und 2 Tage für Expressausstellung in Berlin). Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Genehmigungsschreiben für Geschäftsreisende (wird vom Innenministerium in Windhoek ausgestellt): 7 Konsulararbeitstage.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung des Visums kann beim Innenministerium (Adresse s. Gültigkeitsdauer) oder bei der zuständigen namibianischen Vertretung beantragt werden.

Einreise mit Kindern

Hinweis: Alle Reisedokumente müssen mindestens zwei freie Seiten enthalten und in einwandfreiem Zustand sein.

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache der Geburtsurkunde mit sich führen. In der Geburtsurkunde müssen beide Eltern aufgeführt sein. Bei Einreise von minderjährigen Kindern mit nur einem Elternteil oder ohne Eltern/Sorgeberechtigte wird eine beglaubigte Einverständniserklärung (eidesstattliche Versicherung („affidavit“) der nicht anwesenden Eltern/ Erziehungsberechtigten in englischer Spache gefordert, die u. a. die Reisepassnummer des Minderjährigen enthalten muss. Außerdem müssen eine Passkopie und die Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Auch ein alleiniges Sorgerecht muss ggf. nachgewiesen werden. Beglaubigungen müssen von einem namibischen Notar oder Auslandsvertretung stammen.

Allein reisende Minderjährige müssen bei Einreise außerdem die Kontaktdaten ihres Aufenthaltsorts in Namibia angeben sowie ein Bestätigungsschreiben und eine Passkopie und ggf. eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person vorlegen. 

Einreise mit Haustieren

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen gelten strenge Bestimmungen. Haustiere sind in namibischen Naturschutzgebieten und -reservaten nicht gestattet.
Anträge für Einfuhrgenehmigungen und weitere Informationen sind bei den Botschaften von Namibia erhältlich. 

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Namibia

Honorarkonsulate in Grafenstein, Kufstein und Salzburg.

Telefon: +43 (0)1 402 93 71/72/73. Website: www.embnamibia.at Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Do 09.30-12.45 Uhr.
Botschaft der Republik Namibia

Honorarkonsulate in Bremerhaven, Hannover-Laatzen, Hamburg, Pfungstadt und Stuttgart.

Telefon: +49 (0)30 254 09 50. Website: www.namibia-botschaft.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Mi 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Namibia
Telefon: +41 (0)22 733 02 20. Website: missionofnamibia.ch Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.

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