Mosambik: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Reisepass Hinweis

In Mosambik besteht Ausweispflicht.

Visa

Ein Visum ist in der Regel für die Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder erforderlich.

Staatsangehörige der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder können sich für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 30 Tagen, die um weitere 30 Tage verlängerbar sind, spätestens 48 Stunden vor der Einreise auf dem elektronischen Visumportal evisa.gov.mz (Achtung: zurzeit werden keine E-Visa vergeben) registrieren und eine Gebühr in Höhe von 650 MZN (ca. 10 €) bezahlen:

(a) Deutschland und die Schweiz;

(b) [1] Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland (Rep.), Italien, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden.

Visum bei der Einreise:
Ein Visum zur einmaligen Einreise für touristische Zwecke und für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Visumgebühr am Flughafen Maputo, an einigen größeren Grenzübergängen u.a. am Grenzübergang Komatipoort (Südafrika)/Ressano Garcia: 82 US$, nur in bar, auch Metical und Südafrikanischer Rand. An anderen Grenzübergangsstellen werden u. U. niedrigere Gebühren verlangt. Hinweis: Das Visum kann bei der Einreise in der Regel nur von Touristen beantragt werden, in deren Wohnsitzland keine diplomatische Vertretung von Mosambik existiert. Eine Verlängerung dieser Visumart ist nicht möglich.

Achtung:
Visa sollten unbedingt vor der Einreise bei der zuständigen mosambikanischen Vertretung eingeholt werden, wenn eine diplomatische Vertretung von Mosambik im Heimatland existiert.

Visum Hinweis

Ein Visum zur mehrfachen Einreise (visto múltiplo) ist nötig, wenn Ausflüge in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park geplant sind. In diesem Fall muss noch vor der ersten Einreise nach Mosambik ein Visum zur mehrfachen Einreise beantragt werden. An Grenzübergängen und in Mosambik ist ein Wiedereinreisevisum nicht erhältlich. 

Kosten

Deutschland

Touristen-, Besucher-, Geschäfts- und Arbeitsvisum:

Einfache Einreise

60 € (Normalbearbeitung (10 Werktage)) / 75 € (Schnellbearbeitung (4 Werktage)) / 90 € (Expressbearbeitung (2 Werktage)) (für Aufenthalte bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise, ab Ausstellungsdatum 60 Tage gültig); 

Mehrmalige Einreise

165 € (Normalbearbeitung (10 Werktage)) / 190  € (Schnellbearbeitung (4 Werktage)) / 220 € (Expressbearbeitung (2 Werktage)) (für Mehrfachvisum für Aufenthalte von jeweils bis zu 30 Tagen, ab Ausstellungsdatum 90 Tage gültig). 

Samedaybearbeitung ist in Berlin zurzeit nicht möglich.

Österreich

Einfachvisum: 90 €, einmalige Einreise, 60 Tage gültig.

Mehrfachvisum: 180 €, mehrmalige Einreise, 90 Tage gültig

Mehrfachvisum: Gebühr per Anfrage, mehrmalige Einreise, 180 Tage gültig.

Schweiz

Touristen- und Geschäftsvisum:
120 CHF (einmalige Einreise, max. 30 Tage Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen),
320 CHF (mehrmalige Einreise, 3 x max. 30 Tage innerhalb von 90 Tagen),
Expresszuschlag: 40 CHF.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum, Visa für einfache und mehrfache Einreise.

Gültigkeit

In der Regel 1 bzw. 3 Monate ab Einreise (Verlängerungsmöglichkeit vor Ort).

Antragstellung an

Nur persönlich beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Achtung: Ein e-Visum kann zurzeit nicht beantragt werden.

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Kopie der Flug- und Hotelbuchung.

(e) bei Geschäftsreisen Entsendungsschreiben mit genauen Reisedetails und Bestätigung der Kostenübernahme oder Einladungsschreiben der Partnerfirma in Mosambik.
(f) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg. In Berlin ausschließlich per Banküberweisung.)
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

(h) ggf. Impfbestätigung gegen Gelbfieber bei Anreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten (außer Südafrika)

vorübergehender Aufenthaltsort

Anträge an die Botschaft.

Werktage

2 Wochen. Expressausstellung 2-4 Tage.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere sowie ausreichende Geldmittel.

Berichten von Reisenden zufolge wird teilweise ein Impfnachweis gegen Gelbfieber auch bei Einreise aus gelbfieberfreien Ländern wie Südafrika oder Simbabwe verlangt. Das Auswärtige Amt rät dazu, mit dem Hinweis auf internationale Gesundheitsvorschriften und die landeseigenen Bestimmungen zu versuchen, eine medizinisch und epidemiologisch sinnlose Zwangsimpfung bei der Einreise zu vermeiden. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Der Kinderreisepass wird zwar für Kinder unter 12 Jahren grundsätzlich anerkannt, es wird jedoch empfohlen, Kindern ab einem Alter von 6 Jahren einen eigenen Reisepass auszustellen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Es empfiehlt sich die Mitnahme von Geburtsurkunden von Minderjährigen.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Mosambik verweigert die Einreise allen, die außerhalb von Mosambik wohnen und Inhaber von Pässen sind, die sie als Mosambikaner ausweisen und die vor dem 25. Juni 1975 ausgestellt wurden.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft und Konsulat der Republik Mosambik
Telefon: +41 (0)22 570 24 00. Website: www.mozambiqueembassy.ch Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr (nachmittags nur telefonisch); Konsularabtlg.: 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Mosambik

(Auch für Österreich zuständig.)

Honorargeneralkonsul in München. Honorarkonsulate in Hamburg und Stuttgart.

Telefon: +49 (0)30 39 87 65 00 1/2. Website: www.embassy-of-mozambique.de/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr; Konsularabtlg.: 09.30-15.00 Uhr.
Honorarkonsulat der Republik Mosambik
Telefon: +43 (0)664 811 08 80. Website: http://einereisewert.at/ Öffnungszeiten: Di-Do 09.30-13.30 Uhr.

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