Montenegro: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Nein Ja Nein
Deutschland Nein Ja Nein
Österreich Nein Ja Nein
Schweiz Nein Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Personalausweise/ Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen (Reisepass wird dennoch empfohlen, da die Entscheidung über die Einreise mit Personalausweis/Identitätskarte dem Grenzbeamten obliegt):

EU-Länder und Schweiz.

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen bei Einreise mit einem Reisepass:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Kosten

20 € (einmalige Einreise), 40 € (zweimalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise) für ausländische Staatsbürger mit gültigem Aufenthaltstitel für Deutschland.

Visaarten

Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.

Gültigkeit

Kurzzeitvisa (einmalige, zweimalige und mehrmalige Einreise) berechtigen insgesamt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr. Visa zur mehrmaligen Einreise sind 1 Jahr lang ab der ersten Einreise gültig.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

Touristenreisen:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto in Farbe 3,5 X 3,5 cm.
(c) Reisepass, der bei Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist.
(d) Ggf. gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung oder Berechtigungsscheine der Krankenkasse.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Buchungsbestätigung der Hin- und Rückreise.
(h) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher).
(i) Gebühr (keine Barzahlung).
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Privatreisen/Geschäftsreisen zusätzlich:
(k) Vom jeweiligen Gemeindeamt/Gericht beglaubigte Einladung der jeweiligen Kontaktperson/des Geschäftspartners in Montenegro.

vorübergehender Aufenthaltsort

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Republik Montenegro müssen Ausländer, die ohne Visum einreisen dürfen, im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Weitere Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Werktage

1-2 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten (z.B. Hotels), sowie Bürger von Montenegro, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Montenegro bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt oder die Änderung ihres Wohnortes innerhalb von 24 Stunden ab dem Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung polizeilich anzumelden.

Die Meldebestätigung muss gut aufbewahrt und auf Anfrage während des Aufenthalts oder bei der Abreise vorgelegt werden

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. 

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist. Außerdem ist ein EU-Heimtierausweis (pet pass) notwendig, in dem die Kennzeichnung des Tieres durch einen implantierten Microchip oder eine Tätowierung nachgewiesen ist. Eine ebenfalls geforderte Tollwutimpfung (Nachweis) muss mindestens 15 Tage und längstens 6 Monate vor Abreise erfolgt sein.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Montenegro

Konsulat in Zürich.

Telefon: +41 (0)31 311 54 90.
Botschaft der Republik Montenegro

Honorarkonsulate in Innsbruck und Eisenstadt.

Telefon: +43 (0)1 512 08 99.
Botschaft der Republik Montenegro

Generalkonsulat in Frankfurt/M.; Honorarkonsulat in Hamburg.

Telefon: +49 (0)30 516 51 07 19, Konsularabteilung: +49 (0)30 516 51 07 23. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Mi und Fr 10.00-13.00 Uhr.

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