Montenegro: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Nein | Ja | Nein |
Deutschland | Nein | Ja | Nein |
Österreich | Nein | Ja | Nein |
Schweiz | Nein | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Brauchen Sie ein Visum?
Unser bevorzugter Partner VisaCentral kann für Sie schnell und einfach ein Visum beantragen.
Visum beantragen!U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen (Reisepass wird dennoch empfohlen, da die Entscheidung über die Einreise mit Personalausweis/Identitätskarte dem Grenzbeamten obliegt):
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen bei Einreise mit einem Reisepass:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
20 € (einmalige Einreise), 40 € (zweimalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise) für ausländische Staatsbürger mit gültigem Aufenthaltstitel für Deutschland.
Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.
Kurzzeitvisa (einmalige, zweimalige und mehrmalige Einreise) berechtigen insgesamt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr. Visa zur mehrmaligen Einreise sind 1 Jahr lang ab der ersten Einreise gültig.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich oder postalisch bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Touristenreisen:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto in Farbe 3,5 X 3,5 cm.
(c) Reisepass, der bei Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist.
(d) Ggf. gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung oder Berechtigungsscheine der Krankenkasse.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Buchungsbestätigung der Hin- und Rückreise.
(h) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher).
(i) Gebühr (keine Barzahlung).
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Privatreisen/Geschäftsreisen zusätzlich:
(k) Vom jeweiligen Gemeindeamt/Gericht beglaubigte Einladung der jeweiligen Kontaktperson/des Geschäftspartners in Montenegro.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Republik Montenegro müssen Ausländer, die ohne Visum einreisen dürfen, im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Weitere Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten (z.B. Hotels), sowie Bürger von Montenegro, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Montenegro bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt oder die Änderung ihres Wohnortes innerhalb von 24 Stunden ab dem Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung polizeilich anzumelden.
Die Meldebestätigung muss gut aufbewahrt und auf Anfrage während des Aufenthalts oder bei der Abreise vorgelegt werden
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist. Außerdem ist ein EU-Heimtierausweis (pet pass) notwendig, in dem die Kennzeichnung des Tieres durch einen implantierten Microchip oder eine Tätowierung nachgewiesen ist. Eine ebenfalls geforderte Tollwutimpfung (Nachweis) muss mindestens 15 Tage und längstens 6 Monate vor Abreise erfolgt sein.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Konsulat in Zürich.
Honorarkonsulate in Innsbruck und Eisenstadt.
Generalkonsulat in Frankfurt/M.; Honorarkonsulat in Hamburg.
Brauchen Sie ein Visum?
Unser bevorzugter Partner VisaCentral kann für Sie schnell und einfach ein Visum beantragen.
Mit über 50 Jahren Erfahrung sind CIBT und die Tochtergesellschaft VisumCentrale die größten und etabliertesten Visum- und Reisepassdienstleister der Welt.
VisumCentrale verfügt über die Kompetenz, das Knowhow und die internationalen Netzwerke, die für die schnellstmögliche Organisation von Reisedokumenten und Legalisierungen erforderlich sind.
Angebot von VisumCentrale:
- Minimale Bearbeitungszeiten.
- Komplettservice.
- Visum- und Reisepassexperten.
- Sichere Bearbeitung.
- Auftragsverfolgung in Echtzeit.