Gesundheit und Impfungen in Martinique

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Gelbfieber

1

Cholera

Nein

Typhus & Polio

2

Malaria

Nein

Essen & Trinken

3

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Transitraum in Martinique nicht verlassen. Ausgenommen sind außerdem Kinder unter 1 Jahr.

[2]
Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Das Trinkwasser außerhalb der großen Städte kann Risiken in sich bergen und sollte daher abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse sind unbedenklich. Vor dem Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.

Die Gesundheitsversorgung entspricht europäischem Standard.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.

In der neuen Karte ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Vor Reiseantritt sollte man Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse halten.

Es gibt 14 Krankenhäuser.

Sonstige Risiken

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Für das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber besteht ganzjährig ein Infektionsrisiko, das zwischen Juli und November besonders hoch ist. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.