Gesundheit und Impfungen in Martinique
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen |
---|---|
Gelbfieber |
2 |
Dengue-Fieber |
1 |
Typhus & Polio |
4 |
Hepatitis A und B |
3 |
Die Gesundheitsversorgung entspricht europäischem Standard.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der neuen Karte ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Vor Reiseantritt sollte man Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse halten.
Es gibt 14 Krankenhäuser.
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Das Trinkwasser außerhalb der großen Städte kann Risiken in sich bergen und sollte daher abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse sind unbedenklich. Vor dem Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.