Madagaskar: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Ausreise noch mehr als 6 Monate gültig sein und über mindestens zwei freien Seiten verfügen.
Da sich die Einreisebestimmungen von Madagaskar kurzfristig ändern können, sollten sich Reisende die aktuellen Regelungen von der zuständigen konsularischen Vertretung bestätigen lassen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Reisende aller Nationen, die sich weniger als 15 Tage in Madagaskar aufhalten.
Visum bei der Einreise
Reisende mit Rück- oder Weiterreiseticket erhalten ein auf bis zu 30 Tage begrenztes Visum, das zu einer einmaligen Einreise berechtigt, bei der Ankunft an allen internationalen Flughäfen. Für Kinder muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.
e-Visum
Touristen aller Nationen können ein e-Visum für eine einmalige Einreise für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen oder von bis zu 60 Tagen beantragen.
Visum vor der Einreise
Ist ein nicht-touristischer Aufenthalt von mehr als 30 Tagen oder sind mehrmalige Einreisen geplant, muss ein "Visum transformable" bei der zuständigen konsularischen Vertretung Madagaskars beantragt werden, für das innerhalb des Monats nach der Ankunft eine Verlängerung beantragt werden kann.
Kurzzeitvisum zur einmaligen Einreise, 90 Tage gültig; bei den internationalen Flughäfen von Madagaskar und bei der Botschaft beantragbar.
Deutschland und Österreich
Die folgenden Gebühren gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten:
ein- bis dreimalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen: 0 €;
ein- bis dreimalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen: 20 €;
ein- bis dreimalige Einreise, für einen Aufenthalt von 31 Tagen bis zu 60 Tagen: 25 €,
ein- bis dreimalige Einreise, für einen Aufenthalt von 61 bis zu 90 Tagen: 35 €,
Visum für 30 Tage (einmonatiges verlängerbares und umwandelbares Visum oder Visum zur mehrmaligen Einreise): 35 €.
Visum bei der Ankunft an allen internationalen Flughäfen
Visa non transformable (nicht verlängerbares Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 3 Monaten);
Visa transformable (einmonatiges, verlängerbares Visum für Langzeitaufenthalte).
Das Kurzzeitvisum ist ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Bei längerem Aufenthalt sollte ein entsprechendes Visa transformable/eine Aufenthaltsgenehmigung unbedingt vor der Abreise eingeholt werden.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise und reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. an einem internationalen Flughafen oder Hafen in Madagaskar.
(a) 2 unterschriebene Antragsformulare, (1 Antragsformular in der Schweiz).
(b) 2 aktuelle Passfotos (3,5 x 4,5 cm), (1 Passbild in der Schweiz und in Deutschland).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über eine freie Seite verfügt plus Kopie des Reisepasses.
(d) Nachweis der bezahlten Rück-/Weiterreise oder Buchungsbestätigung des Reisebüros.
(e) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Überweisung mit Beleg).
(f) Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (Konsulate in Falkensee und Hamburg).
(g) Impfbescheinigung gegen Geldfieber für Besucher, die sich in den letzten sechs Tagen in einem Land aufgehalten haben, in dem Geldfieber vorkommt.
(h) Nur für ausländische Antragsteller: Meldebescheinigung für das Land, in dem der ausländische Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat. Diese darf nicht älter als 3 Monate sein.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(i) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.
U. U. sind weitere Unterlagen erforderlich. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen
I. d. R. 1 Woche. Eine Express- oder Samedaybearbeitung ist derzeit in Deutschland nicht möglich. Sofortige Expressausstellung in Zürich mit Voranmeldung möglich.
Postalische Antragstellung: bis zu 20 Tage.
Visum bei der Ankunft:
(a) Reisepass, der noch länger als sechs Monate nach der Abreise aus Madagaskar gültig ist. Er sollte mindestens noch zwei freie Seiten für Visum und Stempel enthalten;
(b) Rückflug- oder Weiterflugticket;
(c) Visum-Gebühr.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige, die nicht in Madagaskar wohnhaft sind, benötigen eine amtlich beglaubigte Genehmigung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten in französischer Sprache.
Für die Einfuhr von Haustieren muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Directeur du Service de l'Elevage et de la Pêche Maritime de la République Démocratique Malgache beantragt werden. Dies sollte rechtzeitig vor Abreise erfolgen, da mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Außerdem wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt, das maximal 15 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde und das das Tier genau beschreibt, seinen Besitzer aufweist und das bescheinigt, dass das Tier gesund ist und dass der Herkunftsort frei von Infektionskrankheiten ist.
Für Hunde über 3 Monate und für Katzen über 6 Monate muss das Gesundheitszeugnis außerdem bescheinigen, dass das Tier mindestens 1 Monat und maximal 1 Jahr vor der Einreise und für Hunde über 6 Monate mindestens 3 Monate und maximal 3 Jahre vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde.
Die Tiere werden bei der Einreise untersucht. Die Auferlegung von Quarantäne ist möglich.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Zürich.
(mit Visumerteilung)
Honorargeneralkonsulat in Hamburg. Honorarkonsulate in Düsseldorf, Heidelberg und München.
(Auch für Österreich zuständig.)
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