Geld & Zollfreies Einkaufen in Libyen
Wechselkurse:
Libyan DinarSFr1 = LD1.23
€1 = LD1.5
Geld & Währung
1 Libyscher Dinar = 1000 Dirham. Währungskürzel: LD, LYD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 1, 1/2 und 1/4 LD, Münzen in den Nennbeträgen 500, 250, 100, 50, 20, 10 und 5 Dirham.
Internationale Kreditkarten wie Diners Club, Mastercard und Visa werden in sehr begrenztem Umfang in einigen Hotels in Tripolis und Benghazi angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Geldabheben mit der Kreditkarte an Geldautomaten ist in Libyen in der Regel nicht möglich. Reisende sollten über ausreichend Bargeld verfügen.
Im Winter: Sa-Mi 08.00-12.00 Uhr, im Sommer: Sa-Do 08.00-12.00 Uhr und Sa-Mi 16.00-17.00 Uhr.
Fremdwährungen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, Deklarationspflicht. Die Ausfuhr ist nur in Höhe der bei der Einreise deklarierten Summe möglich. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
US-Dollar, Schweizer Franken, das Britische Pfund und Euro können in Banken, Wechselstuben oder an der Rezeption von großen Hotels getauscht werden.
Bei der Einreise besteht ein Pflichtumtausch im Gegenwert von 500 LD pro Person. Diese Regelung trifft auf folgende Personen nicht zu:
- Touristen, die Libyen mit einem Reiseveranstalter besuchen, vorausgesetzt die Kosten für den Aufenthalt sind für die gesamte Dauer gedeckt,
- Inhaber eines offiziellen Geschäftsvisums,
- Inhaber eines Studentenvisums, die ein libysches Stipendium erhalten,
- offizielle Gäste und Personen, die zu einer Person mit Wohnsitz in Libyen ziehen möchten, vorausgesetzt, diese Person verpflichtet sich, für alle Kosten für den Lebensunterhalt und für medizinische Behandlung aufzukommen.
Die Mitnahme von US-Dollar wird empfohlen. Umtauschbelege sind bis zur Ausreise aufzubewahren, um die erlaubte Menge an Devisen bei der Ausreise nachweisen zu können. Israelische Schekel dürfen nicht eingeführt werden.
Zollfreies Einkaufen in Libyen
Folgende Artikel können zollfrei nach Libyen eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren keine Informationen erhältlich.
Strenges Einfuhrverbot besteht für alkoholische Getränke, Drogen und Schweinefleischprodukte. Verboten sind weiterhin alle anderen Getränke, Lebensmittel (auch in Dosen), pornographische Artikel und Artikel, die entweder in Israel oder von Firmen hergestellt wurden, die mit Israel Handel betreiben. Nähere Informationen von der Botschaft (s. Kontaktadressen).