Kosovo: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | 1 | Ja | Nein |
Deutschland | 1 | Ja | Nein |
Österreich | 1 | Ja | Nein |
Schweiz | 1 | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen![1] Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz können mit biometrischem Personalausweis/Identitätskarte bzw. Personalausweis in Scheckkartenformat einreisen, wenn dieses Dokument bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig ist.
Ein- bzw. Ausreise über Serbien
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 90 Tage nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten:
EU-Länder und die Schweiz sowie die Türkei.
Bei Antragstellung in Deutschland, Österreich und Schweiz von visumpflichtigen Reisenden
Einreisevisum: 40 €.
Persönlich bei der konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen), maximal 3 Monate vor der geplanten Reise.
Einreisevisum:
(a) Ausgefüllter Visumantrag.
(b) ein aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass mit mindestens 2 freien Seiten, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.
(d) Dokumente, die den Zweck der Reise belegen.
(e) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung oder Einladung).
(f) ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts und die Rückreise.
(g) Krankenversicherung.
(h) Dokumente, die die Ausreiseabsicht belegen.
(i) Visumgebühr.
Alle Dokumente müssen in die englische, albanische oder serbische Sprache übersetzt sein.
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft im Aufenthaltsort polizeilich registrieren lassen. Möglicherweise übernimmt dies bei Hotelaufenthalt das Hotel. Die Bescheinigung ist immer mitzuführen und bei der Ausreise vorzulegen.
Angehörige aller Nationen müssen den Grund für ihre Einreise an der Grenze dokumentieren können.
Eine Verlängerung des Aufenthalts um maximal 90 Tage kann 15 Tage vor Ablauf der 90-tägigen Einreisegenehmigung beim Polizeihauptquartier in Pristina beantragt werden.
Deutsche: Biometrischer Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass oder biometrischer Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein reisende Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Sorgeberechtigten sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des reisenden Minderjährigen und Kopien der Reisepässe der Sorgeberechtigten.
Für Hunde und Katzen wird ein EU-Heimtierausweis mit Nachweis über Microchip oder Tätowierung sowie ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde und Katzen müssen außerdem mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate vor Abreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(ohne Visumerteilung)
Konsulate in Genf und Zürich jeweils ohne Visumerteilung.
Honorarkonsulate in Salzburg, Wien und Graz.
Generalkonsulate in Düsseldorf, München und Frankfurt/M., Honorarkonsulat in Leipzig, Konsulat in Stuttgart (ohne Visumerteilung).
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