Kosovo: Visa- und Reisepassbestimmungen

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Andere EU-Länder 1 Ja Nein
Deutschland 1 Ja Nein
Österreich 1 Ja Nein
Schweiz 1 Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Personalausweise/ Identitätskarten

Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und der Schweiz können für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem gültigen biometrischen Personalausweis (im Scheckkartenformat) oder einem Reisepass in den Kosovo einreisen[cite: 1].

Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente:
Die Reisedokumente (Personalausweis oder Reisepass) müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch für die geplante Aufenthaltsdauer, mindestens jedoch für 3 Monate (90 Tage) gültig sein.

Reisepässe

Reisepass:
Der Reisepass ist für die Einreise allgemein erforderlich und anerkannt. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen wird kein Visum benötigt.

Reisepass Hinweis

Besonderheiten bei der Ein- und Ausreise über Serbien:
Da Serbien den Kosovo nicht als unabhängigen Staat ankennt, gelten für die Ein- und Ausreise besondere Regeln. Wer aus einem Drittland (z. B. über den Flughafen Pristina, Albanien, Montenegro oder Nordmazedonien) in den Kosovo einreist, besitzt im Pass keinen serbischen Einreisestempel.

Eine direkte Ausreise aus dem Kosovo nach Serbien ist in diesem Fall nicht möglich, da die serbischen Behörden dies als illegale Einreise auf ihr Staatsgebiet werten. Wer vom Kosovo nach Serbien reisen möchte, muss entweder zuvor auch direkt über Serbien auf dem Landweg in den Kosovo eingereist sein (die Gesamtreisedauer in der Region darf dabei 90 Tage nicht überschreiten) oder zuerst in ein Drittland (z. B. Nordmazedonien) ausreisen und von dort regulär nach Serbien einreisen.

Hinweis für Reisen mit dem Personalausweis: Da deutsche/EU-Bürger mit dem Personalausweis nach Serbien einreisen können und dort kein Einreisestempel gestempelt werden kann, umgeht man mit der Nutzung des Personalausweises häufig eventuelle Missverständnisse an den serbischen Kontrollpunkten.

Polizeiliche Meldepflicht im Kosovo:
Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) nach der Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation oder direkt am Grenzübergang anzumelden. Bei Übernachtungen in Hotels oder offiziellen Unterkünften übernimmt dies in der Regel das Hotelmanagement.

Haftungsausschluss: Pass-, Visum- und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen Reisenden, sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Vertretungen (z. B. der Botschaft der Republik Kosovo) sowie beim Auswärtigen Amt über den aktuellen Stand zu informieren.

Visa

Visumbestimmungen:

Für die Einreise in den Kosovo wird allgemein ein Visum benötigt. Für Staatsbürger unter anderem der folgenden Länder gilt jedoch für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (6 Monaten) eine Visumbefreiung:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island (EWR- / Schengen-Staaten)
  • Türkei
  • Sowie weitere Staaten wie unter anderem das Vereinigte Königreich, USA, Kanada, Australien und Neuseeland.

Hinweis für Inhaber von Schengen-Visa: Personen anderer Nationalitäten, die ein gültiges biometrisches Aufenthaltstitel-Dokument eines Schengen-Staates oder ein Mehrfachvisum (Schengen-Visum) besitzen, können für kurzzeitige Aufenthalte ebenfalls visumfrei in den Kosovo einreisen.

Kosten

Gebühren für visumpflichtige Reisende (bei Antragstellung an Vertretungen des Kosovo im Ausland):

  • Kategorie C (Einreise- / Kurzaufenthaltsvisum bis zu 90 Tage): 40,00 €
  • Kategorie D (Nationales Visum / Langzeitaufenthalt): 80,00 €

Hinweis zur Bezahlung: Die Visumgebühren sind im Voraus per Banküberweisung auf das Konto der jeweiligen kosovarischen Diplomatischen Vertretung (z. B. der Botschaft in Berlin, Wien oder Bern) zu entrichten. Von der Gebühr befreit sind unter anderem Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler, Studenten und Lehrkräfte auf Bildungsreisen.

Antragstellung an

Der Visumantrag muss persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Diplomatischen oder Konsularischen Vertretung der Republik Kosovo (z. B. der Botschaft in Berlin, Wien oder Bern) eingereicht werden.

  • Frühestmöglicher Antrag: Maximal 3 Monate (90 Tage) vor der geplanten Einreise.
  • Spätestmöglicher Antrag: Spätestens 15 Kalendertage vor dem geplanten Reisetermin.
  • Bearbeitungszeit: In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 10 bis 15 Arbeitstage, kann in Einzelfällen aber bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen.
Antragsunterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Einreisevisums (Kategorie C):

Visumpflichtige Reisende müssen beim persönlichen Termin bei der konsularischen Vertretung folgende Dokumente im Original sowie in Kopie vorlegen:

  • Visumantrag: Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebenes Antragsformular.
  • Passfoto: Ein aktuelles, biometrisches Passfoto (Farbe, heller Hintergrund, Format 35 × 45 mm).
  • Reisepass: Gültiger Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten. Der Pass muss zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus dem Kosovo noch mindestens 3 Monate gültig sein und darf nicht älter als 10 Jahre sein.
  • Nachweis des Reisezwecks: Je nach Anlass (z. B. offizielle Einladung, Buchungsschreiben von Reiseveranstaltern, Einladungschreiben von Geschäftspartnern oder Verwandten).
  • Unterkunftsnachweis: Nachweis über die Unterbringung im Kosovo (z. B. bestätigte Hotelbuchung, Mietvertrag oder eine behördlich bestätigte Verpflichtungserklärung/Einladung der Gastgeber).
  • Finanzierungsnachweis: Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts und die Rückreise (z. B. aktuelle Bankauszüge der letzten 3 Monate, Gehaltsabrechnungen oder Verpflichtungserklärung des Sponsors).
  • Reisekrankenversicherung: Gültige internationale Reisekrankenversicherung, die Notfallbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und einen eventuellen Rücktransport im Notfall abdeckt (Mindestdeckungssumme 30.000 €; gültig für das gesamte Gebiet des Kosovo und die gesamte Dauer des Aufenthalts).
  • Nachweis der Rückkehrabsicht: Dokumente, die die Bewilligung des Urlaubs oder die Bindung im Heimatland belegen (z. B. Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis, Schul-/Studienbescheinigung, Immobilienbesitz oder Familienbande).
  • Zahlungsnachweis der Gebühr: Quittung bzw. Überweisungsbeleg über die bezahlte Visumgebühr (40,00 €).

Sprachanforderung & Übersetzungen: Alle einzureichenden Nachweise und Dokumente müssen in der Regel in englischer, albanischer oder serbischer Sprache verfasst sein oder zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in eine dieser Sprachen vorgelegt werden.

Anmeldepflicht

Polizeiliche Registrierung & Meldepflicht:

Ausländische Staatsangehörige sind gesetzlich verpflichtet, ihren Aufenthalt sowie jede Adressänderung innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) nach der Einreise bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder direkt an der Grenzstation anzumelden.

Bei Übernachtungen in einem Hotel oder einer offiziellen Unterkunft übernimmt die Leitung des Hauses in der Regel die elektronische Registrierung im Namen des Gastes. Wer bei Verwandten, Bekannten oder in privaten Ferienunterkünften übernachtet, muss die Anmeldung selbstständig (oder online über die behördliche Portale/Apps) vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Die Anmeldebestätigung sollte während des gesamten Aufenthalts für eventuelle Personenkontrollen aufbewahrt und bei der Ausreise mitgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann zu Geldstrafen oder Verzögerungen bei der Ausreise führen.

Einreisedokumente

Angehörige aller Nationen müssen den Grund für ihre Einreise an der Grenze dokumentieren können.

Aufenthaltsverlängerung

Verlängerung des visumfreien Aufenthalts:

Reisende, die länger als die visumfreien 90 Tage im Kosovo bleiben möchten, können eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Der entsprechende Antrag muss spätestens 15 Tage vor Ablauf der ersten 90-Tage-Frist beim zuständigen Hauptquartier der Grenzpolizei bzw. der Abteilung für Migration und Ausländerwesen (Department for Migration and Foreigners) in Pristina gestellt werden.

Wichtiger Hinweis: Für die Genehmigung einer Verlängerung müssen triftige Gründe (z. B. medizinische Notfälle, familiäre Angelegenheiten oder geschäftliche Erfordernisse) nachgewiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung zu rein touristischen Zwecken besteht nicht.

Einreise mit Kindern

Zulässige Reisedokumente nach Nationalität:

  • Deutsche: Personalausweis (im Scheckkartenformat) oder (vorläufiger) Reisepass. Für Kinder ist ein eigener Personalausweis oder Reisepass erforderlich (der alte Kinderreisepass wird seit 2024 nicht mehr neu ausgestellt, bereits bestehende Dokumente behalten jedoch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit).
  • Österreicher: Personalausweis (im Scheckkartenformat) oder eigener Reisepass.
  • Schweizer: Schweizer Identitätskarte oder eigener Reisepass.
  • Türken: Eigener Reisepass (visumfrei für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen).

Bestimmungen für Minderjährige:

  • Visum: Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern/Sorgeberechtigten.
  • Allein oder mit nur einem Elternteil reisende Minderjährige:
    Minderjährige unter 18 Jahren, die allein, in Begleitung dritter Personen oder nur mit einem Sorgeberechtigten reisen, sollten eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der (nicht mitreisenden) Sorgeberechtigten mitführen. Diese Erklärung muss eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie Kopien der Pässe/Ausweise der Sorgeberechtigten enthalten (vorzugsweise mit einer Übersetzung ins Englische oder Albanische).
Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein EU-Heimtierausweis mit Nachweis über Microchip oder Tätowierung sowie ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde und Katzen müssen außerdem mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate vor Abreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Kosovo

(ohne Visumerteilung)

Konsulate in Genf und Zürich jeweils ohne Visumerteilung.

Telefon: +41 (0)31 310 06 90. Website: https://ambasadat.net/Zvicer Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Kosovo

Honorarkonsulate in Salzburg, Wien und Graz.

Telefon: +43 (0)1 503 11 77. Konsularabtl.: +43 (0)1 504 74 00. Website: https://ambasadat.net/Austria Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.30-12.00 und 13.00-16.00 Uhr. Konsularabtlg.: Mo-Fr 10.00-12.00 und 13.30-15.30 Uhr.
Botschaft der Republik Kosovo

Generalkonsulate in Düsseldorf, München und Frankfurt/M., Honorarkonsulat in Leipzig, Konsulat in Stuttgart (ohne Visumerteilung).
 

Telefon: +49 (0)30 240 47 69 0. Konsularabt.: +49 (0)30 240 47 69 11. Website: https://ambasadat.net/gjermani Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-17.00 und nach Vereinbarung (Öffnungszeiten der Botschaft und tel. Anfragen an die Konsularabt.). Konsularabt. (Publikumsverkehr): Mo-Do 10.00-17.00 Uhr, Fr nach Vereinbarung.

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