Kolumbien: Visa- und Reisepassbestimmungen

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig und in gutem Zustand sein. Der Reisepass sollte dennoch 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein, weil Grenzbeamte individuell über die Einreisebedingungen entscheiden dürfen. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.

 
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (es zählt das Datum des Einreisestempels der Einwanderungsbehörde „Migració Colombia“. Eine kostenpflichtige Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Maximaler Aufenthalt pro Kalenderjahr 180 Tage.:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

[1] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht generelle Visumpflicht für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient (z.B. Geschäftsreise mit Besprechungsterminen), sollte vor Abreise mit der zuständigen konsularischen Vertretung geklärt werden, ob ein Visum nötig ist.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Auskunft erteilen die konsularischen Vertretungen.

Visaarten

Geschäfts-, Journalisten-, Studenten- und Arbeitsvisa sowie Visa für Aufenthalte für medizinische Behandlung und andere Sonderzwecke.

Gültigkeit

Arbeitsvisa richten sich nach der Länge des Arbeitsvertrages, Geschäftsvisa und alle übrigen Visa je nach Vereinbarung, generell werden sie für max. 2 Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind jedoch vor Ort möglich.

Antragstellung an

Persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft.

Antragsunterlagen

Unterschiedlich, abhängig von der Visumart und Länge des Aufenthalts. I. d. R.:
(a) 1 Antragsformular (diese müssen online ausgefüllt werden).
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mind. 2 freie Seiten enthält sowie Kopien der Seite mit den persönlichen Daten sowie aller Seiten, die kolumbianische Visa bzw. Ein-/Ausreisestempel enthalten.

Je nach Reisezweck und -dauer sind weitere Unterlagen erforderlich.

Übersetzung der oben genannten Dokumente ins Spanische von einem vereidigten Übersetzer, der in dem jeweiligen Konsulat registriert ist, sowie Beglaubigung durch Apostille.

vorübergehender Aufenthaltsort

Einzelheiten vom zuständigen Konsulat bzw. die Konsularabteilung der Botschaft.

Werktage

Je nach Visum 6-8 Wochen. Telefonische Terminabsprache zur Visumerteilung ist erwünscht.

Ausreichende Geldmittel

Ausländische Touristen müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 20 US$ pro Tag).

Einreisedokumente

(a) Empfohlen: Internationaler Impfausweis mit Nachweis einer Masernimpfung.
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (mindestens 20 US$ oder Gegenwert in anderen Währungen pro Tag und Person)
(c) Rück- oder Weiterreiseticket.

(d) Bei Einreise aus Brasilien: Nachweis einer gültigen Impfung gegen Gelbfieber.

Aufenthaltsverlängerung

Aufenthaltsverlängerungen müssen rechtzeitig bei der Migración Colombia beantragt werden. Dies ist gebührenpflichtig.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahren), die (auch) die kolumbianische Staatsangehörigkeit haben, müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in spanischer Sprache mit sich führen. Bei Reisen mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigen sollte eine solche Erklärung des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten vorliegen.

Kolumbianische Minderjährige (unter 18 Jahren) oder ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in Kolumbien, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Sorgeberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen.

Empfehlenswert ist bei Reisen mit Minderjährigen eine vorherige Rücksprache mit der Botschaft bezüglich der Ausreisevorschriften. Die Verwandtschaft mit dem minderjährigen Kind muss z.B. mit einer Geburtsurkunde des Kindes nachgewiesen werden. 

 

Ausreisegenehmigung

Reisende mir Visa Temporal und ausländische Einwohner Kolumbiens benötigen zur Ausreise einen Ausreisestempel der Migración Colombia. Dieser Stempel ist in Großstädten, am Flughafen oder an der Staatsgrenze erhältlich.
Zusätzlich ist eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung (Paz y salvo) vom Ministerio de Hacienda erforderlich

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