Kiribati: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist für die Ein- und Ausreise nach bzw. aus Kiribati allgemein erforderlich, er muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist für Kiribati allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt bzw. Besuchszwecke von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz (Aufenthalte von bis zu 120 Tagen).
Bei Ankunft kann ein Visitor's Permit mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 4 Monaten pro Kalenderjahr beantragt werden. Die Erteilung liegt jedoch im Ermessen der Einwanderungsbehörde.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passbild.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Hin- und Rückflugtickets (Buchungsnachweis/Kopie).
(e) Angabe bzgl. Reiseroute.
(f) Geschäftsvisum zusätzlich: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigefügt werden.
Anträge an: Principal Immigration Officer, Ministry of Foreign Affairs, PO Box 68, Bairiki, Tarawa, Kiribati.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(mit Visumerteilung)
(auch für Österreich und die Schweiz zuständig)
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