Kirgisistan: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist für die Ein- und Ausreise nach und von Kirgisistan allgemein erforderlich, er muss bei visumfreien Reisen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Wird ein Visum benötigt, muss der Reisepass 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein.
Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich bei den zuständigen Vertretungen erkundigen.
Reisende sollten sich vor Abflug bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob diese die neue Regelung des visumfreien Reisens nach Kirgisistan auch umsetzt.
Ein Visum ist für Kirgisistan allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen innerhalb von 120 Tagen:
(a) Deutschland, Österreich, Schweiz und alle anderen EU-Staaten.
(b) Türkei für Aufenthalte von max. 90 Tagen.
e-Visum
Staatsangehörige aller Nationen können ein e-Visum für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen beantragen. Inhaber von e-Visa müssen an den internationalen Flughäfen Manas und Osh oder am Grenzübergang Ak-jol ankommen.
Visum bei der Botschaft
Die Konsulargebühren werden in US-Dollar ausgegeben und sind zum aktuellen Wechselkurs in Euro bzw. in Schweizer Franken zu bezahlen.
Auskünfte über die aktuellen Visagebühren erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Einreisevisum (für Touristen, Geschäfts- und Privatreisen), Transit- und Dauervisa (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, zwei- und mehrmalige Einreise).
(a) Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
(b) Transitvisa werden bei der Botschaft gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.
Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) oder online als e-Visum bei Ankunft an den Flughäfen Manas oder Osh oder bei der Ankunft am internationalen Flughafen von Mansas.
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (von der Bank abgestempelter Überweisungsbeleg).
Privatreisen zusätzlich:
(e) Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat).
Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Entsendungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden, Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden.
Gruppenvisum (ab 7 Personen):
(a) Pass im Original des Gruppenleiters und Kopien (3-fach) der Reisepässe der übrigen Teilnehmer.
(b) Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge), Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe sowie Reisepass im Original des Gruppenleiters.
(c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel.
Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
Deutschland und Schweiz: Je nach Visumgebühr unterschiedliche Bearbeitungsdauer. Österreich: In der Regel 5 Werktage, plus Postweg. Expressvisum (nur in dringenden Fällen) innerhalb von 3 Werktagen.
Ausländer, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten möchten, müssen sich spätestens 5 Tage nach der Einreise bei der zuständigen Behörde des Staatlichen Registrierungsdienstes registrieren lassen. Hotels übernehmen die Registrierung für ihre Gäste. Privat untergebrachte Ausländer müssen sich bei einer OWIR-Stelle selbst registrieren und gemeinsam mit dem Gastgeber erscheinen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer oder kirgisischer Übersetzung.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Außenstelle der Botschaft in Bonn; Konsulat in Frankfurt/M.; Honorarkonsulate in Bremen, Hamburg, Wolfratshausen und Sehnde.
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