Katar: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass besteht Visumpflicht.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für mehrmalige Aufenthalte für Zwecke wie Besuche sowie geschäftliche und touristische Reisen von bis zu insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beginnend ab der Einreise. Die genannten Staatsbürger müssen über ein gültiges Rück- bzw. Weiterreiseticket, eine akkreditierte Krankenversicherung, eine Hotel-Reservierung sowie über einen Reisepass verfügen, der eine Gültigkeit von noch mindestens 6 Monaten hat. Die Visa-Waiver-Bestimmung gilt für den Hamad internationalen Flughafen und alle anderen Grenzstellen:
(a) Deutschland, Österreich und die meisten anderen EU-Länder (Ausnahme: Irland (Rep.) für 30 Tage von der Visumpflicht befreit);
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Hinweis: Es ist auch möglich, ein Visum-bei-der-Einreise gültig für Katar und Oman zu beantragen. Das für mehrfache Ein- und Ausreisen nutzbare Visum berechtigt für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber und Inhaberinnen von einem vorläufigen Pass müssen ein Visum vor der Abreise beantragen.
Seit dem 1. Februar 2023 müssen alle Einreisenden, die sich länger als 30 Tage in Katar aufhalten, über eine vom katarischen Gesundheitsministerium akkreditierte Krankenversicherung verfügen. Das katarische Gesundheitsministerium listet auf seiner Webseite alle Versicherungsunternehmen, die akkreditierte Krankenversicherungen ausstellen. Die Versicherungspolice kostet monatlich 50 QAR (ca. 14 €).
Visumpflichtige Antragsteller wohnhaft in Deutschland
Einreisevisum: 200 QR (bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin) (Reisende, die nur über einen vorläufigen Reisepass verfügen, müssen vor der Reise ein Einreisevisum bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragen. Für die Beantragung eines Visums direkt bei der Einreise am Flughafen wird ein regulärer Reisepass benötigt).
Geschäftsvisum: 200 QR, (3 Monate gültig, max. 1 Monat Aufenthalt).
Visum-bei-der-Ankunft am Flughafen Doha - Tourist Joint Visa for Qatar and Oman:
100 QR (derzeit ca. 25 € bzw. ca. 26 CHF) bei der Einreise am Flughafen Doha, zahlbar nur mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard, nicht American Express). Das Visum ist nur gegen einen Bearbeitungsaufschlag in bar bezahlbar. Weitere Informationen von der Botschaft.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mindestens 5 Std. Aufenthalt haben, am Hamad International Airport ankommen, mit Qatar Airways reisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über eine Sitzplatzreservierung verfügen, können bei Ankunft ein kostenloses Transitvisum beantragen und dürfen sich damit bis zu 96 Stunden (4 Tage) in Katar aufhalten.
Alle Nationalitäten, die sich weniger als 24 Stunden im Transitraum des internationalen Flughafens Hamad aufhalten, benötigen kein Transitvisum.
Die folgenden Unterlagen sind am Flughafen vorzulegen:
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreiseticket.
Unterlagen für ein Visum bei Botschaft
(a) ausgefülltes Visaformular.
(b) (vorläufiger) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente.
(d) Unterkunftsnachweis in Katar (z. B. Hotelvoucher, Kopie der Hotelreservierung).
(e) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt: Kontoauszüge der letzten drei Monate (Originale und Kopien); (Visa- oder Mastercard-Kreditkarte oder mindestens 1350 € in bar).
(f) Gebühr (Kopie der Banküberweisung an das Konsulat).
(g) 2 farbige Passbilder.
(h) Angaben zum Grund der Reise.
Touristenvisum: Mindestens 10 Werktage. Das Visum sollte von Inhabern von vorläufigen Reisepässen mindestens 4 Wochen vor Abreise bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin gestellt werden.
Online-Visum: innerhalb von 24 Stunden.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 1.400 US$ oder international gültige Kreditkarten, jedoch nicht American Express).
Wer sich länger als 1 Monat im Land aufhalten will, muss bei Ankunft vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit) bzw. eine bis zu 3-monatige Verlängerung seines Visums beantragen (benötigt wird u.a. ein aus dem Heimatland mitzubringendes polizeiliches Führungszeugnis).
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten reisen, benötigen vorab ein Visum. Die Ausstellung eines Visum bei Ankunft am Flughafen ist nicht möglich.
In den vergangenen Monaten wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel einem arabischen, in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Reisenden dieses Personenkreises wird deshalb dringend empfohlen, ein Visum vor der Einreise zu beantragen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Konsularabteilung in der Neuengasse 45, 3011 Bern.
(mit Visumerteilung)
Außenstelle der Botschaft in Bonn (Tel: (0228) 36 78 50. Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr).
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