Kasachstan: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate bzw. mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für  bis zu 30 Tagen pro Einreise bzw. für bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. Dies gilt für alle Visum-Kategorien inkl. Geschäfts-, Privat-, Touristen-, Transitvisum usw.:

(a) Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie alle anderen EU-Länder;

(b) Türkei.

 

 

Visum Hinweis

Besteht eine begründete Notwendigkeit für eine Aufenthaltsverlängerung für Investoren und Geschäftsleute aus den genannten Ländern in der Republik Kasachstan, so können sie ein Visum der Kategorie "Geschäftsvisum" bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen.

Kosten

Kinder bis 6 Jahre sind von den Visumgebühren befreit.

Deutschland und Österreich

Touristenvisum:
50 € (1 Monat gültig, einmalige Einreise, 30 Tage Aufenthalt).

Besuchs-/Geschäftsvisum:
75 € (1 Monat gültig, einmalige Einreise).

Transitvisum:
15 € (einmalig), 80 € (mehrmalig).

Schweiz

Touristenvisum:
60 CHF (1 Monat gültig, einmalige Einreise, 30 Tage Aufenthalt); 90 CHF (mehrmalige Einreise).
 
Besuchs-/Geschäftsvisum:
80 CHF (1 Monat gültig, einmalige Einreise), 200 CHF (bis 1 Jahr gültig, mehrmalige Einreise).
 
Transitvisum:
20 CHF (einmalig), 90 CHF (mehrmalig).

Weitere Informationen sind von den Botschaften und Konsulaten erhältlich.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Besucher-, Transit-, Arbeits- sowie diplomatisches und Dienstvisum.

 

Transit

Ein 3 Tage gültiges Transitvisum ist für visumpflichtige Reisende bei der Einreise erhältlich, wenn gültige Weiterreisedokumente und ggf. ein Visum des Drittlandes vorgelegt werden können. Der Transitraum darf nicht verlassen werden. Die vorherige Einholung eines Transitvisums im Heimatland ist jedoch dringend zu empfehlen, da die Visumbeantragung an der Grenze sehr zeitaufwändig sein kann.

Antragstellung an

Persönlich oder über Vermittler (Reisebüro, Reiseveranstalter, Visumagentur) frühestens 3 Monate vor Reiseantritt beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft. Per Post eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.

Visa können auch online beim Visa-Migrations- Portal der Republik Kasachstan beantragt werden.

Antragsunterlagen

Unterlagen:

Generell:
(a) 1 Antragsformular (u. U. mit Zusatzformular „migration card“).
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist (Berlin und Bern: mindestens zwei freie Seiten; Frankfurt: mindestens eine freie Seite).
(d) Gebühr (Einzahlungsbeleg im Original mit Kontoauszug).
(e) Aussiedler: Bescheinigung über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft

(f) ggf. eine Einladung (für einmalige Geschäfts-, Dienst-, Privat- und ein- oder zweimaligen Touristenvisa sind bei den kasachischen Konsularbehörden grundsätzlich keine Einladungen aus Kasachstan erforderlich. Einladungen sind für längerfristige Aufenthalte und für mehrmalige Einreisen erforderlich.)

(g) Belege für den Zweck der Reise.

Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben- Rückumschlag beigefügt werden.

Zusätzlich sind u. U. folgende Unterlagen notwendig (genaue Auskunft erteilen die konsularischen Vertretungen):

Touristenvisum: Wird bei Flug- und Hotelbuchung vom Reisebüro beantragt. Name und Adresse des Reisebüros/Veranstalters/Hotels, genaues Ein- und Ausreisedatum, Angaben über Name und Nationalität des Reisenden, die vorgesehene Reiseroute, den Grenzübergang sowie das/die Transportmittel oder Einladung aus Kasachstan (Bei der Beantragung von Geschäfts-, Dienst-, Privat- und Touristenvisa bei den kasachischen Konsularbehörden sind grundsätzlich keine Einladungen erforderlich.). Eine Bestätigung der Hotelbuchung ist erforderlich. 

Besuchervisum: Einladung der Freunde bzw. Angehörigen in Kasachstan, die von den Miliz-OWIR-Behörden bestätigt wurde, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Visa bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Für Daueraufenthalte und für Arbeitsgenehmigungen muss ein HIV-Test vorgelegt werden.

Hinweis: Visa für zwei-, drei- und mehrmalige (nur für Geschäfts- und Dienstreisen) Ein- und Ausreisen nach Kasachstan werden auf der Grundlage einer Einladung des kasachischen Partners und der Bestätigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik Kasachstan ausgestellt.

Werktage

I. Allg. einige Tage bis zu mehreren Wochen.
Frankfurt: Mindestens 10 Tage, Expressausstellung nicht möglich.
Berlin: Mindestens 8 Werktage. Expressausstellung nicht möglich.

Die Beantragung ist frühestens 3 Monate vor der geplanten Reise möglich.

Anmeldepflicht

Alle Ausländer, die ohne Visum nach Kasachstan einreisen, müssen sich innerhalb von 3 Tagen bei der Migrationspolizei bzw. beim Migrationsdienst registrieren lassen. Die Registrierung muss die einladende Partei (z.B. Hotel, Privatperson, Firma etc.) vornehmen. 

Einreisedokumente

(a) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchungsbestätigung).
(b) Rück-/Weiterreisetickets.

(c) Gültiger Reisepass.
(d) Visum

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der Eltern in Russisch oder Kasachisch mit sich führen, aus der hervorgeht, dass sie ohne Begleitung (oder in Begleitung einer bestimmten Person) reisen dürfen.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Heimtierausweis und eine maximal 10 Tage alte tierärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Tieres mit Übersetzung ins Kasachische oder Russische benötigt. Haustiere sind in kasachischen Hotels nicht gestattet.

Die Einfuhr von Tauben ist verboten.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Kasachstan
Telefon: +41 (31) 351 79 69 und +41 (79) 435 80 97. Website: https://www.gov.kz/memleket/entities/mfa-bern?lang=de Öffnungszeiten: Konsularabteilung: Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr (ausgenommen kasachische Feiertage).
Botschaft der Republik Kasachstan

Honorarkonsulate in Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg.

Telefon: +43 (1) 890 80 08 10. Konsularabt.: +43 (1) 890 80 08 35/14. Website: https://www.gov.kz/memleket/entities/mfa-vienna?lang=de Öffnungszeiten: Konsularabt.: Mo, Di, Do, Fr 09.30-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Kasachstan

Außenstelle der Botschaft in Bonn. Generalkonsulat in Frankfurt/M., Konsulat in München, Honorarkonsulate in Bremen, Dresden, Hamburg, Hannover und Stuttgart.

Telefon: +49 (30) 47 00 71 11. Konsularabt.: +49 (30) 47 00 71 61/64. Website: https://www.gov.kz/memleket/entities/mfa-berlin?lang=de Öffnungszeiten: Konsularabteilung: Mo-Fr von 9:00-12.00 Uhr, telefonische Auskunft Mo-Fr 14.00-16.00 Uhr (ausgenommen kasachische Feiertage).

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