Kap Verde: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss in jedem Fall noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz.
Hinweis: Eine kostenpflichtige Online-Registrierung bei der Policia National de Cabo Verde ist für alle Reisenden bis zu 5 Tage vor der Reise auch für visumfreie Aufenthalte obligatorisch.
Visum bei der Einreise
Alle visumpflichtigen Nationalitäten (außer die Staatsangehörigen von Marokko) können bei der Einreise in Sal, Boa Vista und in Sao Vicente ein Visum beantragen. Es wird dennoch empfohlen, sich vor der Reise an die zuständige diplomatische Vertretung zu wenden, um längere Wartezeiten am Flughafen zu vermeiden und um eine reibungslose Einreise zu gewährleisten.
Achtung: Die Einreise mit Privatschiffen ist nur über die Häfen von Sal, Praia und Mindelo möglich.
Deutschland und Österreich
Familienvisum: Berlin: 57 € (1 Elternteil + Kind) + 45 € für den Partner (einmalige Einreise, drei Monate gültig); 110 € (1 Elternteil + Kind) + 87 für den Partner (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, mehrmalige Einreise). Die Preise variieren bei den diplomatischen Vertretungen von Standort zu Standort.
Schweiz
75 CHF (einmalige Einreise); 145 CHF (mehrmalige Einreise).
Expressbearbeitung (2 Tage): zusätzlich 10 CHF.
Einreisevisum (für touristische/geschäftliche Aufenthalte oder zum Transit), Familienvisum, Gruppenvisum.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterflugtickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulate (s. Kontaktadressen). Ein Visum bei Ankunft kann nur beantragt werden, wenn keine kapverdische diplomatische Vertretung im Heimatland Visa erteilt.
(a) 1-2 Antragsformulare (auf Portugiesisch oder Englisch auzufüllen) (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1-2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, und Kopie der relevanten Seiten.
(d) Gebühr/Zahlungsbeleg (Verrechnungsscheck oder Bankbeleg der Überweisung mit Bankstempel).
(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Touristische Reisen: Kopie der Reisebestätigung bei Pauschalreisen oder des Flugtickets und der Hotelbuchung oder, wenn kein Unterkunftsnachweis vorliegt, ausreichender Geldmittel.
(g) Geschäftsreisen: Entsendungsschreiben der Firma mit Angaben zu Reiseanlass und –dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme; Einladungsschreiben des kapverdischen Unternehmens; Buchungsbestätigung für die Hin- und Rückreise.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Gebühren beigefügt werden.
Alle ausländischen Besucher müssen sich mindestens 5 Tage vor der Einreise online bei der Policia National de Cabo Verde registrieren. Gleichzeitig mit der Registrierung wird die Zahlung der Flughafensicherheitsgebühr fällig.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige benötigen eine beglaubigte Reiseerlaubnis des / der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Nur wenn es sich um eine internationale Einverständniserklärung handelt, muss diese nicht von einem beglaubigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(mit Visumerteilung)
(Auch für Österreich zuständig.)
Honorarkonsulat in Basel.
(mit Visumerteilung)
Honorarkonsulat in St. Pölten.
Honorarkonsulate in Dreieich, Hamburg, Homburg und Stuttgart.
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