Kanada: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein; (sollte jedoch möglichst noch mindestens 6 Monate ab der Ausreise gültig sein, weil das einige Fluggesellschaften verlangen. Es empfiehlt sich, bei der jeweiligen Fluggesellschaft nachzufragen).

Achtung: Der Ausdruck des eTAs muss bei der Einreise vorgelegt werden.

Anmerkung: Für die Beantragung eines eTAs wird von rumänischen Staatsbürgern ein elektronischer Reisepass verlangt.

Reisepass Hinweis

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden entweder beim Check-in erfasst oder können von den Reisenden schon vor der Anreise zum Flughafen in einem Online-Formular eingegeben werden. Ein druckfähiges Formular ist herunterladbar.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten (wenn sie über den Luftweg einreisen, benötigen diese Staatsbürger ein eTA, außer sie sind Inhaber eines Visums für Kanada):

EU-Länder und Schweiz.

Visum Hinweis

Die elektronische Anmeldung (Electronic Travel Authorization Program - eTA) für Einreisende auf dem Luftweg ist für EU-Bürger und Schweizer, die auf dem Luftweg ein- oder durchreisen, obligatorisch. 

Das eTA kann online beantragt werden.

Gültigkeit des eTA: 5 Jahre bzw. bis zum Ablaufdatum des Reisepasses

Kosten: 7 CAD$ (zahlbar mit Kreditkarte)

Bearbeitungszeit: In den meisten Fällen wenige Minuten, selten drei Tage und länger.

Kosten

Deutschland, Österreich, Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken:
Besuchervisum: 100 Can$, einfache Einreise und mehrfache Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten).
Studienerlaubnis: 150 Can$, enthält Visumgebühr falls ein Visum benötigt wird, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab).

Hinzu kommt die aktuelle Bearbeitungsgebühr der VFS Services Germany GmbH.

Visaarten

Besucher- und Transitvisum; Working Holiday Visa.

Gültigkeit

Visumfreie Einreise bis zu 6 Monate. Die Länge des Aufenthaltes wird bei der Einreise von der Einwanderungsbehörde festgelegt.

Antragstellung an

Persönlich nach Terminvergabe bei den zuständigen Visa Application Centres (VAC) (s. Kontaktadressen) bzw. online bei Citizenship and Immigration Canada (CIC). Der Visumantrag sollte spätestens 6 - 8 Wochen vor der geplanten Einreise gestellt werden. Für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland sind die Canada Visa Application Centres (CVAC) in Berlin und Düsseldorf (betrieben von der VFS Services Germany GmbH) zuständig. 

Antragsunterlagen

(a) Ausgefüllte Antragsformulare IMM 5257 und IMM 5645.
(b) 2 aktuelle biometrische Passfotos (weitere Informationen sind vom Government of Canada erhältlich.)
(c) Reisepass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält, sowie Kopie aller relevanten Seiten. (Tschechische Staatsbürger benötigen für die Visabeantragung einen maschinenlesbaren Reisepass.)
(d) Gebühr (Bezahlung nur online möglich, Beleg muss dem Antrag beigelegt werden).
(e) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
(f) Nachweis über ein Rückflugticket.
(g) Nachweis eines gefestigten Aufenthaltsstatus im Herkunftsland.
(h) Urlaubs- und Beschäftigungsnachweis oder Gewerbeanmeldung.
(i) Nachweis ausreichender Geldmittel (die drei letzten Kontoauszüge/Arbeitsvertrag/Einkommenssteuerbescheid).
(j) Einladung des Gastgebers in Kanada oder genaue Angaben über Reisearrangements.
(k) Kopie der Unterlagen des Gastgebers zu dessen Status in Kanada.
(l) Private Krankenversicherung.
(m) ggf. unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich, die Niederlande oder die Schweiz.
(n) Verheiratete: Kopie der Heiratsurkunde zusammen mit der Meldebescheinigung für die ganze Familie.
(o) Personen unter 18 J., die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil: Kopie der Geburtsurkunde und Einverständniserklärung der abwesenden Elternteile auf Englisch oder Französisch. Einverständniserklärungen in allen anderen Sprachen müssen beglaubigt sein.
(p) Gebühr (Überweisungsbeleg).

(q) Nachweis des Impfstatus über die ArriveCAN-App

(r) U.a. Staatsangehörige der Türkei: Biometrische Daten wie Fingerabdruck und biometrisches Passbild (Erneuerung alle 10 Jahre) zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von 85 CAD$ pro Person, die Servicegebühr des Visumantragszentrums ist in der Biometrie-Gebühr in der Regel enthalten. 

Besuchervisum

vollständige Liste der benötigten Dokumente: www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/application/application-forms-guides.html

Bei der Visumabholung durch eine andere Person als den Antragsteller ist eine Vollmacht des Antragstellers erforderlich.

Geschäftsreisen zusätzlich:
(q) Entsendungsschreiben der Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer, Bestätigung der Kostenübernahme und Bescheinigung, dass der Reisende ein festes Anstellungsverhältnis hat.

vorübergehender Aufenthaltsort

Für die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wer beabsichtigt, in Kanada zu studieren oder Zeitarbeit aufzunehmen, sollte sich mit der Botschaft in Verbindung setzen, da die Erlaubnis vor der Einreise eingeholt werden muss. Wer Zeitarbeit in Kanada aufnehmen will, benötigt eine gebührenpflichtige Arbeitserlaubnis. Eine Studienerlaubnis ist ebenfalls gebührenpflichtig. Inhaber einer gültigen Studienerlaubnis bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen kein weiteres Visum für die Rückkehr aus den USA oder St. Pierre & Miquelon. Wer 18 Jahre und älter ist und beabsichtigt, länger als 6 Monate in Kanada zu arbeiten, benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis im Original.

Werktage

Postalisch bis zu 3 Wochen. Persönliche Antragstellung: unterschiedlich, z. T. am selben Tag, aber auch bis zu 2 Wochen und länger.

Aktuelle Bearbeitungszeiten weltweit sind vom Government of Canada erhältlich.

Ausreichende Geldmittel

Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsverlängerung

Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts muss mindestens 30 Tage vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts beim Case Processing Centre (CPC) in Vegreville (Alberta) eingereicht werden. Weitere Informationen von Immigration Canada in englischer oder französischer Sprache).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Mitreisende visumpflichtige Kinder ab 18 Jahren müssen jeweils einen eigenen Visumantrag stellen.

Achtung: Personen unter 18 Jahren, die alleine oder mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten oder einer anderen Person reisen, müssen eine schriftliche Genehmigung des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. beider Eltern auf Englisch oder Französisch und Nachweise über das Sorgerecht sowie eine Kopie ihrer eigenen Geburtsurkunde einreichen. Der mitreisende Elternteil sollte Dokumente vorweisen können, aus denen hervorgeht, dass es sich um sein eigenes Kind handelt. Außerdem muss das allein reisende Kind den Namen des Erwachsenen vorlegen können, der sich in Kanada um die allein reisende minderjährige Person kümmert. Ggf. muss die Sorgerechts-, die Adoptions- oder eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern (ausgenommen sind die USA) wird für die Verbringung eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Ggf. wird auch eine Bewilligung vom Canadian Wildlife Service verlangt. Nähere Informationen gibt die Canadian Food Inspection Agency. Maximal zwei Vögel dürfen eingeführt werden. Sie müssen sich in den letzten 90 Tagen beim Halter aufgehalten haben. Bei Vögel aus den USA muss der Besitzers den Eigentumsnachweis haben und die Vögel müssen bei der Einreise für gesund befunden werden.

Hunde und Katzen aus tollwutfreien Ländern dürfen mit einem Gesundheitszeugnis eines lizenzierten Tierarztes eingeführt werden, das das Tier deutlich identifiziert und bescheinigt, dass in dem Herkunftsland während der letzten 6 Monate vor der Einreise kein Tollwutfall aufgetreten ist und dass das Tier in dieser Zeit das Herkunftsland nicht verlassen hat. Ein Impfpass muss eine in den letzten drei jahren durchgeführte Tollwutimpfung nachweisen. Ausgenommen sind Hunde und Katzen unter 3 Monaten.
Für Hunde und Katzen unter 8 Monaten, die bei der Verbringung nach Kanada nicht von ihrem Besitzer begleitet werden, gelten die oben ausgeführten Bestimmungen. Nähere Informationen gibt die Canadian Food Inspection Agency unter der Rubrik "Travelling with pets, food or plants".

Hunde und Katzen aus nicht tollwutfreien Ländern dürfen mit einem gültigen Impfzertifikat eines lizenzierten Tierarztes gegen Tollwut nach Kanada verbracht werden. Das Impfzertifikat muss in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sein.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Canada Visa Application Centre (CVAC) Berlin
Telefon: + 49 89 2154 0176. Website: www.vfsglobal.ca/Canada/Germany/index.html Öffnungszeiten: Mo-Fr von 09:00-16:00 Uhr.
Canada Visa Application Centre (CVAC) Wien
Telefon: + 49 89 2154 0176. Website: www.vfsglobal.ca/austria/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 16:00 Uhr.
Kanadische Botschaft

Die kanadische Botschaft in Paris ist u.a. für Antragsteller aus der Schweiz zuständig.

Telefon: +33 (0) 1 44 43 29 00. Website: http://www.canadainternational.gc.ca/france Öffnungszeiten: Mo/Mi/Fr 09.00-12.00.
Kanadische Botschaft

(Ohne Visumerteilung.)
Hinweis: Visa können online beantragt werden. Antragsformulare auf schriftliche Anforderung von der kanadischen Botschaft in Paris. Antragsformulare und Informationen sind auch in Bern erhältlich.

Konsulat ohne Visumerteilung in Genf.

 

Telefon: +41 (0) 31 357 32 00. Website: www.canadainternational.gc.ca/switzerland-suisse Öffnungszeiten: Mo-Do 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-13.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr.
Kanadische Botschaft
Telefon: +43 (1) 531 38 30 00. Website: www.canadainternational.gc.ca/austria-autriche/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-12.30 Uhr.
Kanadische Botschaft

(Ohne Visumerteilung.)

Konsulate ohne Visumerteilung in Düsseldorf und München. Honorarkonsulat in Stuttgart.

Telefon: +49 (30) 20 31 20. Website: www.canadainternational.gc.ca/germany-allemagne Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-17.00 Uhr.
Canada Visa Application Centre (CVAC) Düsseldorf

c/o VFS Services Germany GmbH

Telefon: +49 (0211) 97 26 62 02. Website: www.vfsglobal.ca/Canada/Germany Öffnungszeiten: Antragsabgabe: Mo-Fr 09.00 bis 16.00 Uhr. Ausweisabholung: Mo-Fr 14.30-16.30 Uhr.

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