Kanada: Visa- und Reisepassbestimmungen
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Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein; (sollte jedoch möglichst noch mindestens 6 Monate ab der Ausreise gültig sein, weil das einige Fluggesellschaften verlangen. Es empfiehlt sich, bei der jeweiligen Fluggesellschaft nachzufragen).
Achtung: Das eTA muss bei der Einreise beantragt werden. Das eTA ist elektronisch mit dem Reisepass verknüpft, mit dem es beantragt wird.
Anmerkung: Für die Beantragung eines eTAs wird von rumänischen Staatsbürgern ein elektronischer Reisepass verlangt.
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden entweder beim Check-in erfasst oder können von den Reisenden schon vor der Anreise zum Flughafen in einem Online-Formular eingegeben werden. Ein druckfähiges Formular ist herunterladbar.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten (wenn sie über den Luftweg ein- oder durchreisen, benötigen diese Staatsbürger ein eTA, außer sie sind Inhaber eines Visums für Kanada):
EU-Länder und Schweiz.
Die elektronische Anmeldung (Electronic Travel Authorization Program - eTA) für Einreisende auf dem Luftweg ist für EU-Bürger und Schweizer, die auf dem Luftweg ein- oder durchreisen, obligatorisch.
Das eTA kann online beantragt werden.
Gültigkeit des eTA: 5 Jahre bzw. bis zum Ablaufdatum des Reisepasses
Kosten: 7 CAD$ (zahlbar mit Kreditkarte)
Bearbeitungszeit: In den meisten Fällen wenige Minuten, selten drei Tage und länger.
Deutschland, Österreich, Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken:
Besuchervisum: 100 Can$, einfache Einreise und mehrfache Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten).
Studienerlaubnis: 150 Can$, enthält Visumgebühr falls ein Visum benötigt wird, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab).
Hinzu kommt die aktuelle Bearbeitungsgebühr der VFS Services Germany GmbH.
Besucher- und Transitvisum; Working Holiday Visa.
Visumfreie Einreise bis zu 6 Monate. Die Länge des Aufenthaltes wird bei der Einreise von der Einwanderungsbehörde festgelegt.
Persönlich nach Terminvergabe bei den zuständigen Visa Application Centres (VAC) (s. Kontaktadressen) bzw. online bei Citizenship and Immigration Canada (CIC). Der Visumantrag sollte spätestens 6 - 8 Wochen vor der geplanten Einreise gestellt werden. Für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland sind die Canada Visa Application Centres (CVAC) in Berlin und Düsseldorf (betrieben von der VFS Services Germany GmbH) zuständig.
(a) Ausgefüllte Antragsformulare IMM 5257 und IMM 5645.
(b) 2 aktuelle biometrische Passfotos (weitere Informationen sind vom Government of Canada erhältlich.)
(c) Reisepass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält, sowie Kopie aller relevanten Seiten. (Tschechische Staatsbürger benötigen für die Visabeantragung einen maschinenlesbaren Reisepass.)
(d) Gebühr (Bezahlung nur online möglich, Beleg muss dem Antrag beigelegt werden).
(e) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
(f) Nachweis über ein Rückflugticket.
(g) Nachweis eines gefestigten Aufenthaltsstatus im Herkunftsland.
(h) Urlaubs- und Beschäftigungsnachweis oder Gewerbeanmeldung.
(i) Nachweis ausreichender Geldmittel (die drei letzten Kontoauszüge/Arbeitsvertrag/Einkommenssteuerbescheid).
(j) Einladung des Gastgebers in Kanada oder genaue Angaben über Reisearrangements.
(k) Kopie der Unterlagen des Gastgebers zu dessen Status in Kanada.
(l) Private Krankenversicherung.
(m) ggf. unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich, die Niederlande oder die Schweiz.
(n) Verheiratete: Kopie der Heiratsurkunde zusammen mit der Meldebescheinigung für die ganze Familie.
(o) Personen unter 18 J., die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil: Kopie der Geburtsurkunde und Einverständniserklärung der abwesenden Elternteile auf Englisch oder Französisch. Einverständniserklärungen in allen anderen Sprachen müssen beglaubigt sein.
(p) Gebühr (Überweisungsbeleg).
(q) Nachweis des Impfstatus über die ArriveCAN-App
(r) U.a. Staatsangehörige der Türkei: Biometrische Daten wie Fingerabdruck und biometrisches Passbild (Erneuerung alle 10 Jahre) zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von 85 CAD$ pro Person, die Servicegebühr des Visumantragszentrums ist in der Biometrie-Gebühr in der Regel enthalten.
Besuchervisum
vollständige Liste der benötigten Dokumente: www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/application/application-forms-guides.html
Bei der Visumabholung durch eine andere Person als den Antragsteller ist eine Vollmacht des Antragstellers erforderlich.
Geschäftsreisen zusätzlich:
(q) Entsendungsschreiben der Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer, Bestätigung der Kostenübernahme und Bescheinigung, dass der Reisende ein festes Anstellungsverhältnis hat.
Für die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wer beabsichtigt, in Kanada zu studieren oder Zeitarbeit aufzunehmen, sollte sich mit der Botschaft in Verbindung setzen, da die Erlaubnis vor der Einreise eingeholt werden muss. Wer Zeitarbeit in Kanada aufnehmen will, benötigt eine gebührenpflichtige Arbeitserlaubnis. Eine Studienerlaubnis ist ebenfalls gebührenpflichtig. Inhaber einer gültigen Studienerlaubnis bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen kein weiteres Visum für die Rückkehr aus den USA oder St. Pierre & Miquelon. Wer 18 Jahre und älter ist und beabsichtigt, länger als 6 Monate in Kanada zu arbeiten, benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis im Original.
Postalisch bis zu 3 Wochen. Persönliche Antragstellung: unterschiedlich, z. T. am selben Tag, aber auch bis zu 2 Wochen und länger.
Aktuelle Bearbeitungszeiten weltweit sind vom Government of Canada erhältlich.
Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts muss mindestens 30 Tage vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts beim Case Processing Centre (CPC) in Vegreville (Alberta) eingereicht werden. Weitere Informationen von Immigration Canada in englischer oder französischer Sprache).
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Mitreisende visumpflichtige Kinder ab 18 Jahren müssen jeweils einen eigenen Visumantrag stellen.
Achtung: Personen unter 18 Jahren, die alleine oder mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten oder einer anderen Person reisen, müssen eine schriftliche Genehmigung des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. beider Eltern auf Englisch oder Französisch und Nachweise über das Sorgerecht sowie eine Kopie ihrer eigenen Geburtsurkunde einreichen. Der mitreisende Elternteil sollte Dokumente vorweisen können, aus denen hervorgeht, dass es sich um sein eigenes Kind handelt. Außerdem muss das allein reisende Kind den Namen des Erwachsenen vorlegen können, der sich in Kanada um die allein reisende minderjährige Person kümmert. Ggf. muss die Sorgerechts-, die Adoptions- oder eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Für Vögel aus allen Ländern (ausgenommen sind die USA) wird für die Verbringung eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Ggf. wird auch eine Bewilligung vom Canadian Wildlife Service verlangt. Nähere Informationen gibt die Canadian Food Inspection Agency. Maximal zwei Vögel dürfen eingeführt werden. Sie müssen sich in den letzten 90 Tagen beim Halter aufgehalten haben. Bei Vögel aus den USA muss der Besitzers den Eigentumsnachweis haben und die Vögel müssen bei der Einreise für gesund befunden werden.
Hunde und Katzen aus tollwutfreien Ländern dürfen mit einem Gesundheitszeugnis eines lizenzierten Tierarztes eingeführt werden, das das Tier deutlich identifiziert und bescheinigt, dass in dem Herkunftsland während der letzten 6 Monate vor der Einreise kein Tollwutfall aufgetreten ist und dass das Tier in dieser Zeit das Herkunftsland nicht verlassen hat. Ein Impfpass muss eine in den letzten drei jahren durchgeführte Tollwutimpfung nachweisen. Ausgenommen sind Hunde und Katzen unter 3 Monaten.
Für Hunde und Katzen unter 8 Monaten, die bei der Verbringung nach Kanada nicht von ihrem Besitzer begleitet werden, gelten die oben ausgeführten Bestimmungen. Nähere Informationen gibt die Canadian Food Inspection Agency unter der Rubrik "Travelling with pets, food or plants".
Hunde und Katzen aus nicht tollwutfreien Ländern dürfen mit einem gültigen Impfzertifikat eines lizenzierten Tierarztes gegen Tollwut nach Kanada verbracht werden. Das Impfzertifikat muss in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sein.
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