Jordanien: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja/1
Deutschland Ja Ja Ja/1
Österreich Ja Ja Ja/1
Schweiz Ja Ja Ja/1
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Erforderlich u. a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder außer für Staatsangehörige der Türkei, die sich für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten in Jordanien visumfrei aufhalten dürfen.

Visum bei der Einreise / e-Visum
[1]
Für Staatsbürger u.a. der EU- und EFTA-Länder werden e-Visa sowie Visa bei der Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt (40 JD in bar für eine einmalige Einreise und mit einer Gültigkeit von 8 Wochen. Visa, die zur mehrmaligen Einreise berechtigen, werden am Flughafen nicht ausgestellt). Reisende, die über den Landweg einreisen, müssen in der Regel vorab ein Visum beantragen. Eine Ausnahme bilden die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze), an denen ein Visum bei der Einreise beantragt werden kann. Einige Reiseveranstalter bieten für Ausflüge, die über diese Grenzübergänge führen, den zusätzlichen Service der Vermittlung für die Grenzabfertigung.
Nähere Auskünfte über die notwendigen Dokumente für ein Visum bei der Einreise erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und das jordanische Ministerium für Inneres.

Hinweis: Die jordanischen Botschaften empfehlen, ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.

Kosten

Visum bei der Einreise /e-Visum

Touristenvisum: 40 JD in bar oder per Kreditkarte (ca. 51 €) (einmalige Einreise, 8 Wochen gültig). 

 

Visaarten

Transit-, Touristen-, Mehrfach- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

1 Monat, Verlängerung vor Ort möglich.
Visum bei der Einreise: 4 Wochen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise mit Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Für visumfreie Transitaufenthalte zwischen 6 und 24 Stunden muss der Flughafen verlassen werden. Der Reisepass wird einbehalten.

Antragstellung an

Die jordanischen Botschaften stellen keine Touristen-Visa mehr aus, Antragsteller müssen e-Visa beantragen. U.a. Staatsangehörige aus einem EU-Land, der Schweiz und der Türkei sind berechtigt, ein e-Visum zu beantragen.

Visa bei der Einreise können an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba beantragt werden.

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 biometrisches Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(e) Gebühr (per Überweisung mit Beleg).
(f) bei Geschäftsreisen zusätzlich Entsendungsschreiben der Firma mit Reiseanlass und -dauer, Bestätigung der Kostenübernahme sowie erwünschter Gültigkeitszeitraum (bis zu 6 Monaten) und Anzahl der Einreisen.

Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und ein Zahlungsnachweis beigelegt werden.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
(d) Gebühr.

vorübergehender Aufenthaltsort

Informationen von der Botschaft.

Werktage

7-14 Tage. Express- oder Samedaybearbeitung nicht immer möglich.

Anmeldepflicht

Alle Reisenden, die sich länger als 30 Tage im Land aufhalten möchten, müssen sich innerhalb von 28 Tagen nach Ankunft in Jordanien bei einer Polizeidienststelle melden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Geldstrafen rechnen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige dürfen nur in Begleitung von sorgeberechtigten Erwachsenen reisen. Minderjährige, die alleine reisen, benötigen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Reiseerlaubnis in englischer und deutscher Sprache. Der Reiseerlaubnis muss die Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.
Vögel brauchen auch für den Transit ein Gesundheitszeugnis. Für die Einfuhr von Vögeln ist außerdem eine Genehmigung des jordanischen Landwirtschaftsministeriums nötig.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft des Königreichs Jordanien
Telefon: +41 (31) 384 04 04. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Botschaft des Königreichs Jordanien

Honorarkonsulate in Dornbirn, Asten bei Linz und Innsbruck/Wilten.

Telefon: +43 (1) 405 10 25. Konsularabt.: +43 (1) 405 10 26. Website: www.jordanembassy.at Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr, Konsularabteilung: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr.
Botschaft des Königreichs Jordanien

Honorarkonsulate in Düsseldorf und Wiesbaden.

Telefon: +49 (30) 369 96 00. Visaabt.: Tel. +49 (30) 36 99 60 43. Website: www.jordanembassy.de Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-14.00; Einreichen von Visaanträgen und Dokumenten 09.00-12.00 Uhr, Dokumentenausgabe 14.00-15.00 Uhr.

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