Israel: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja 1
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Reisepass- und Visa Hinweise

(a) Arabische Länder (außer Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Pass befindet. Falls die Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen.

(b) Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Pass müssen einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die einen Einreisestempel kostenlos bei der Einreise erhalten:

EU-Länder und Schweiz ([1] Deutschland: nur Personen, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, können visumfrei einreisen).
 

Visum Hinweis

Man sollte darauf achten, dass man bei der Einreise entweder eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit) oder einen Einreisestempel oder einen israelischen Sichtvermerk in den Reisepass erhält.

Kosten

Unterschiedlich je nach Reisezweck, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Deutschland, Österreich

B/2-Besuchervisum: 25 €.

B/1-Arbeitsvisum: 51 €.

Schweiz

B/2-Besuchervisum: 26 CHF.

Die Bearbeitung ist für türkische Antragsteller kostenlos.

Mitreisende Kinder visumpflichtiger Reisender, Deutsche, die vor 1928 geboren sind, und türkische Staatsbürger erhalten das Visum kostenlos bei der konsularischen Vertretung.

Visaarten

Touristen-, Studenten- und Transitvisum.

Gültigkeit

Das Visum ist im Allgemeinen für eine einmalige Einreise innerhalb von drei Monaten gültig. Gerechnet wird ab dem Tag der Visaausstellung.
Das Besuchsvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten ab dem Einreisetag (entscheidend ist der Einreisestempel). Das Transitvisum ist für einen zweitägigen Aufenthalt gültig.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Generalkonsulat.

Antragsunterlagen

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 aktuelles Passfoto (5 x 5 cm).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Reserviertes Rück- oder Weiterreiseticket.
(e) Gebühr (per Überweisung mit Kopie des Belegs oder bei persönlicher Beantragung per Kreditkarte (außer Diners Club)).
(f) Unterkunftsnachweis (Einladung oder Hotelbuchungsbestätigung).
(g) Nachweis ausreichender Geldmittel (Kontoauszüge und Gehaltsbestätigung der letzten 3 Monate).
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(i) Eine Arbeitsplatzbestätigung / Arbeitslosen- oder Sozialhilfebescheinigung / Rentenbescheid / Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung, Stipendiennachweis) / o. Ä.
(j) Nur deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren sind, müssen zusätzlich ein ausgefülltes Erklärungsformular abgeben (betrifft Zugehörigkeit zur NSDAP), downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung.

(k) Nachweis einer Auslandskrankenreiseversicherung.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(l) Einladungsschreiben der Firma in Israel.
(m) Entsendungsschreiben der Firma mit genauen Angaben zur Reise und Beschäftigungsnachweis.

Visumbeantragung für mitreisende Kinder:
Falls Kinder mitreisen, gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
(a) Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung, Passfoto, Antragsformular und Flugreservierung wie oben.
(b) Kopie der Heiratsurkunde.
(c) Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
(d) Eine von beiden Eltern (oder dem Erziehungsberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung, dass das Kind reisen darf (oder beide Unterschriften auf dem Antragsformular).
(e) Kopie des Reisepasses der Mutter / des Vaters mit erkennbarer Unterschrift - oder Sorgerechtbescheinigung / Scheidungsurkunde, wo das Sorgerecht vermerkt ist.

Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen an das Innenministerium.

Werktage

Ca. 2-3 Wochen, je nach Nationalität verschieden. Wenn eine Rückfrage in Israel notwendig ist, manche Nationalitäten auch 4-6 Wochen.

Expressbearbeitung in Berlin: 3 Konsulararbeitstage. 

Bei persönlicher Antragstellung am selben Tag möglich.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung ist gegen eine Gebühr möglich, Beantragung bei den Büros des Innenministeriums.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen. Außerdem müssen Minderjähre eine Kopie ihrer Geburtsurkunde und die Kopien der Reisepässe ihrer Eltern bzw. ihrer Sorgeberechtigten mit sich führen. 

Einreisebeschränkungen

Sind im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden, muss mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte gerechnet werden (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Es empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen diplomatischen israelischen Vertretung.

Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. 

Aktueller Hinweis zu Einreisebeschränkungen:
Die israelische Grenzbehörden tragen in Reisepässen von Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen, derzeit vereinzelt einen PA-only-Vermerk ein. Dies bedeutet eine Beschränkung des Aufenthalts auf die palästinensischen Gebiete. Auskunft zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft des Staates Israel
Telefon: +41 (31) 356 35 00. Website: http://embassies.gov.il/bern Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Telefonische Auskünfte: Mo-Fr 12.00-14.00 Uhr.
Botschaft des Staates Israel
Telefon: +43 (1) 476 46-0. Konsularabteilung: +43 (1) 476 46-530. Website: embassies.gov.il/vienna Öffnungszeiten: Mo-Do 08.30-17.00 Uhr, Fr 08.30-14.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Telefonische Auskünfte: Mo-Fr 12.00-14.30 Uhr.
Botschaft des Staates Israel

Generalkonsulat in München.

Telefon: +49 (30) 890 45-511. Konsularabteilung: +49 (30) 890 45-523. Website: http://embassies.gov.il/berlin Öffnungszeiten: Mo-Do 09.30-13.00 und Fr 09.30-12.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 9.30-12.30 Uhr. Telefonische Auskünfte: Mo-Do 14.00-16.00 Uhr und Fr 12.00-13.00 Uhr.
Staatliches Israelisches Verkehrsbüro

(Auch für Österreich und die Schweiz zuständig.)

Telefon: +49 (30) 203 99 70. Website: new.goisrael.com/de Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-17.00 Uhr und Fr 09.00-14.30.

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