Island: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Nein Nein Nein
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Türkei Ja Ja 2

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Personalausweise/ Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, der/die während des Aufenthalts gültig sein muss:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können von den staatlichen Bestimmungen abweichen. Einige Fluggesellschaften verlangen auch von EU/EFTA-Bürgern einen Reisepass, der noch mindestens 3 Monate gültig ist. Deutsche sind außerdem dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen.

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU/EFTA-Bürger ist. Reisepässe von EU/EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.

Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können von den staatlichen Bestimmungen abweichen. Einige Fluggesellschaften verlangen auch von EU/EFTA-Bürgern einen Reisepass, der noch mindestens 3 Monate gültig ist. Deutsche sind außerdem dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen.
 

Reisepass Hinweis

Island ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Reisepass- und Visa Hinweise

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine mindestens noch 3 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Familienmitglieder eines Staatsangehörigen eines EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz.

Kosten

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 
Visaarten

Einreise-, Transitvisum.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Der Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten enthalten.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4,5 cm).

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visas

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den isländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Werktage

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Anmeldepflicht

Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten muss man sich beim zentralen Melderegister anmelden und eine Personenkennziffer beantragen. Anfragen an die konsularischen Vertretungen und an das isländische Zentralregisteramt.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung (ins Englische übersetzt) der Sorgeberechtigten / Eltern sowie Passkopien der nicht mitreisenden Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel und Kleintiere aus allen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Es besteht eine Quarantänepflicht von bis zu 4 Monaten. Einfuhrgenehmigungen für kurze Aufenthalte werden deshalb nicht erteilt. Weitere Auskünfte erteilt die isländische Veterinärbehörde.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.

Eine Checkliste für die Verbringung von Hunden und Katzen nach Island stellt die isländische Veterinärbehörde online zur Verfügung. 

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Isländisches Generalkonsulat

Konsulate in Genf und Bern.

Telefon: +41 (58) 258 10 30.
Botschaft der Republik Island

Honorargeneralkonsulate in Salzburg und Wien.

Telefon: +43 (1) 533 27 71. Website: www.iceland.is/iceland-abroad/at Öffnungszeiten: Parteienverkehr: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Botschaft der Republik Island

Honorarkonsulate in Bremen, Cuxhaven, Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Warnemünde.

Telefon: +49 (30) 50 50 40 00. Website: www.botschaft-island.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Botschaft der Republik Island
Telefon: +41 (0)22 716 17 00. Website: https://www.government.is/diplomatic-missions/permanent-mission-of-iceland-in-geneva/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.30-16.30 Uhr.

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