Indonesien: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Einreisende aus dem Ausland müssen vor der Einreise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Der nach dem Ausfüllen automatisch generierte Barcode sollte kopiert werden, um ihn am Flughafen scannen lassen zu können.
Die normalerweise im Flugticket enthaltene Flughafensteuer für internationale Flüge liegt zwischen 50.000 Rp (Tanjung Pinang) und 200.000 Rp (Jakarta/Bali/Surabaya).
Hinweis: Seit dem 14. Februar 2024 wird an den Flug- und Seehäfen Balis eine Einreisegebühr für Touristen in Höhe von ca. 10 US$ ( ca. 9 €) erhoben. Diese Gebühr wird zusätzlich zur Visumgebühr verlangt.
Allgemein erforderlich. Ein Besuchervisum vor der Einreise ist u.a. für längerfristige Aufenthalte und für bestimmte Aufenthaltszwecke erforderlich.
Ein Visum bei der Einreise ist für private und offizielle Besuche, für kulturelle und soziale Zwecke und für die Teilnahme an Seminaren und internationalen Ausstellungen (keine Arbeitsaufnahme, nicht für Journalisten, Techniker und Monteure) von max. 30 Tagen (einmalige Verlängerung um 30 Tage möglich) u.a. für die folgenden Staatsbürger in der obigen Tabelle genannten Länder bestimmt. Das Visum bei der Einreise kann auch elektronisch als e-Visum-On-Arrival beantragt werden:
(a) Deutschland, Österreich sowie alle anderen EU-Länder,
Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
(a) Der Reisepass enthält mindestens eine freie Seite (kein vorläufiger Reisepass),
(b) Der Antragsteller verfügt über gültige Weiterreisedokumente,
(c) ein aktuelles Foto,
(d) gültige Kreditkarte (empfohlen), oder einen Nachweis über mind. 1000 US$ (z.B. Reiseschecks),
(e) Geschäftsreisen: Einladungsschreiben der indonesischen Firma und Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Kostenübernahme-Bestätigung,
(f) Bezahlung der Visagebühr in bar bzw. beim E-VOA (e-Visum-On-Arrival) per Kreditkarte (Mastercard, Visa oder JCB).
Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage ist gegen eine Gebühr von 30 US$ bei den indonesischen Einwanderungsbehörden mindestens 7 Tage vor Ablauf der 30 Aufenthaltstage möglich.
Wer für andere als die oben genannten Zwecke einreist, benötigt ein vorab besorgtes Visum.
Achtung: Arbeitserlaubnispflichtig ist u.a. das Halten von Vorträgen im Rahmen von Seminaren, die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, einige Tätigkeiten im Rahmen von Firmenbesuchen, z.B. zur Qualitätskontrolle, etc. Vor einer Geschäftsreise sollte man sich unbedingt mit der zuständigen Botschaft in Verbindung setzen, um die aktuellen arbeitserlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu erfragen.
Visum vor der Einreise
Soll der Aufenthalt länger als 60 Tage dauern und / oder beruflichen Zwecken dienen, muss ein Visum vor der Einreise beantragt werden.
Visum bei der Einreise: 500.000 IDR (ca. 33 US$ / 30 €) in bar vor Ort oder mit Kreditkarte (Verlängerung um 30 Tage: 30 US$; Verlängerung ist frühestens 7 Tage vor Ablauf des Visums möglich). Bei Bezahlung in Euro erfolgt die Ausgabe des Wechselgeldes in Rupiah. Es wird empfohlen, die Visumgebühr passend in US$ zu bezahlen.
e-Visum-On-Arrival: 500.000 IDR per Kreditkarte (Mastercard, Visa oder JCB)
Dienst-Visum (staatlich Entsandte (kein diplomatischer Dienst)), Visum für einen kurzen Besuch (Touristen, Besuch der Familie, Geschäftsreise etc.), Visum für einen temporären Aufenthalt (Studienaufenthalt, Besuch der Familie, Teilnahme an Konferenzen etc.), Diplomatenvisum.
Eine Arbeitserlaubnis (ein Visum reicht nicht aus) für die folgenden Tätigkeiten: Das Halten von Vorträgen im Rahmen von Seminaren, die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, einige Tätigkeit im Rahmen von Firmenbesuchen, z.B. zur Qualitätskontrolle u.v.m.
Touristen-/Geschäftsvisa bei der Einreise: 30 Tage (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich).
Visum bei der Botschaft:
Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Visumerteilung erfolgen. Die maximale Aufenthaltsdauer für vorab beantragte Visa ist unterschiedlich und sollte bei der konsularischen Vertretung im Einzelfall erfragt werden.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden vom internationalen Soekarno-Hatta Flughafen bzw. innerhalb von 8 Stunden von allen anderen indonesischen Flughäfen weiterfliegen, über gültige Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Achtung: Beim Transit über Denpasar (Bali) am Flughafen Ngurah Rai müssen visumpflichtige Reisende über ein vorab besorgtes Transitvisum verfügen.
Besuchervisa (Typ B) und Visa für temporären Aufenthalt (Typ C) müssen beim Directorate General for Immigration in Jarkata beantragt werden. Nur noch B211A Besuchervisa können in Ausnahmefällen persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden.
Touristenvisum direkt bei der Einreise oder als e-Visum on Arrival.
Visum für einen kurzen Besuch:
(a) 1 oder 2 ausgefüllte Antragsformulare, je nach Konsulat.
(b) 2 identische Passfotos in Farbe (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Antragstellung in Berlin: mit Kopie der Passangabenseite) und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Weiter- oder Rückflugticket.
(e) Gebühr (Überweisungsbeleg oder mit EC-Karte oder Postanweisung).
(f) Angaben über geplante Reiseroute, ggf. mit Hotelbuchungsbeleg.
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel, die den Aufenthalt und die Rückreise abdecken.
(h) Garantiebrief eines Sponsors/Bürgen für Studien- oder Geschäftsaufenthalte. Der Garantiebrief wird für rein touristische Aufenthalte nicht benötigt. Für den Besuch von Konferenzen wird eine Einladung des Konferenzveranstalters benötigt. Einladungen werden auch benötigt, wenn Familienangehörige oder soziale Organisationen besucht werden.
(i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz mit Meldebestätigung.
(j) Hotelbuchung.
(k) Minderjährige bis 12 Jahre: Kopie der Geburtsurkunde.
(l) negativer COVID-Test /Gesundheitszertifikat + Bereitschaftserklärung, die örtlichen Gesundheitsprotokolle einzuhalten.
(m) gültige Auslandskrankenversicherung.
Visum für einen temporären Aufenthalt:
(a) - (e), (g), (h), (l - m) und
(n) zusätzlich 2 Firmenschreiben (eins von der deutschen Firma im Original und eins von der indonesischen Firma), aus denen hervorgeht, dass die Firma sowohl die Flugkosten (Hin- und Rückreise) als auch die Aufenthaltskosten trägt. Außerdem muss der Reisezweck angegeben werden. Ausschließlich die Botschaft von Indonesien in Berlin verlangt für jeden Entsendeten ein eigenes Entsendungsschreiben. Sie akzeptiert kein Entsendungsschreiben für mehrere Arbeitnehmer der gleichen Firma.
Antragstellung in Berlin: Das Einladungsschreiben der indonesischen Firma darf bei Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein.
(j) Ausreichende Geldmittel (aktueller Kontoauszug)
(k) Visum zur mehrmalige Einreise: Genehmigung des indonesischen Außenministeriums.
In Berlin müssen für Geschäfts- und Arbeitsvisa die Entsendungsschreiben der deutschen Firma immer im Original vorliegen.
Ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag muss der Antragstellung beigefügt werden.
Hinweis: Für EU-Mitglieder ist für die Visumbeantragung in Berlin eine Freizügigkeitserklärung notwendig, eine Meldebestätigung ist nicht mehr ausreichend.
In Deutschland: Berlin: mindestens 6 Tage; Frankfurt: 10 Arbeitstage; Hamburg: mind. 3 Arbeitstage. In Österreich: 2-4 Arbeitstage. In der Schweiz: 5 Arbeitstage.
3-5 Wochen, wenn Rückfrage in Indonesien erforderlich ist.
e-Visum-On-Arrival: Bis zu mehreren Wochen.
Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb von 24 Stunden nach Einreise. Meldungen nimmt das Hotel vor. Reisende, die Freunde/Bekannte in Indonesien besuchen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige (Personen unter 21 Jahren) müssen eine Einverständniserklärung der Eltern, die Passdaten der Eltern, eine Kopie des letzten Kontoauszugs der Eltern sowie weitere Dokumente mit sich führen.
Visa oder Einreisestempel des Staates Israel im Reisepass können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
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