Haiti: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Nicht erforderlich für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen für folgende, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Bei Ankunft in Haiti muss ein Einreiseformular ausgefüllt und bei der Ausreise wieder vorgelegt werden. Die Gebühr für dieses bei der Einreise erhältliche Touristenvisum beträgt 10 US$. Bei der Einreise wird außerdem eine Tourismussteuer in Höhe von 30 US$ erhoben, die im Ticketpreis für internationale Flug- und Busreisen enthalten sind.
Einreiseformular für Touristen: 30 US$.
Besuchervisum für Aufenthalte von über 3 Monaten: 30 €.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem gleichen oder dem nächsten Anschluss am selben Tag weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.
Besuchervisum für Aufenthalte von über 3 Monaten:
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passbilder.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (Hotelvoucher, Bankbestätigung, Firmenschreiben, Einladung aus Haiti o. Ä.).
(e) Gebühr (per Verrechnungscheck bei Antragstellung).
(f) Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Passes plus 5 € für das Porto.
Rück- bzw. Weiterreiseticket, ausgefülltes Einreiseformular, das 30 US$ kostet, und Zolldeklaration sowie Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für die Schweiz zuständig.)
(Auch für Österreich zuständig.)
(mit Visumerteilung)
Termine nur nach Vereinbarung.
(ohne Visumerteilung)
Honorarkonsulat in Bremerhaven.
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