Guinea: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mehr als 6 Monate gültig sein.

Visa

Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Kosten

Touristen- und Geschäftsvisum:
80 US$ (mehrmalige Einreisen, für weniger als 90 Tage Aufenthalt).

Transitvisum:

50 US$

 

Visaarten

Einreisevisum für den Transit oder für touristische bzw. geschäftliche Reisen.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Visum.

Antragstellung an

Die Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder können Visa als Electronic Travel Authorisation (ETA) online auf der Visa-Webseite der Regierung von Guinea beantragen.

Antragsunterlagen

(a) Reisepass, der noch mindestens gültig ist.
(b) Gebühren.
(c) Kopie des Hin- und Rückflugtickets.
(d) Nachweis einer Gelbfieberimpfung (Kopie das internationalen Impfpasses).

(e) Unterkunftsnachweis oder Einladungsschreiben.

 

Werktage

Electronic Travel Authorisation (ETA): 72 Stunden.

Ausreichende Geldmittel

Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Ausländer, die sich länger als 3 Monate in Guinea aufhalten wollen, müssen sich bei der Direction de la Sûreté in Conakry eine "Alien Registration Card" ausstellen lassen.

Einreisedokumente

Nachweis einer Gelbfieberimpfung, ausreichende Geldmittel, Unterkunftsnachweis, gültiges Rückreiseticket, gültiges Visum, Reisepass, der noch mehr als 6 Monate gültig ist.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in französischer Spache, die so genannte "authorisation parentale", bei sich führen.

 

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Guinea

Kein Publikumsverkehr, Termine nur nach tel. Vereinbarung.

Telefon: +41 (0)22 731 65 55.
Botschaft der Republik Guinea

(Auch für Österreich zuständig.)

Honorarkonsulat in München.

Telefon: +49 (0)30 20 07 43 30. Website: www.amba-guinee.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Honorarkonsulat der Republik Guinea

(ohne Visaerteilung)

Weiteres Honorarkonsulat in Salzburg.

Telefon: +43 (0)1 713 60 87. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

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