Guinea: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Touristen- und Geschäftsvisum:
80 US$ (mehrmalige Einreisen, für weniger als 90 Tage Aufenthalt).
Transitvisum:
50 US$
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Visum.
Die Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder können Visa als Electronic Travel Authorisation (ETA) online auf der Visa-Webseite der Regierung von Guinea beantragen.
(a) Reisepass, der noch mindestens gültig ist.
(b) Gebühren.
(c) Kopie des Hin- und Rückflugtickets.
(d) Nachweis einer Gelbfieberimpfung (Kopie das internationalen Impfpasses).
(e) Unterkunftsnachweis oder Einladungsschreiben.
Ausländer, die sich länger als 3 Monate in Guinea aufhalten wollen, müssen sich bei der Direction de la Sûreté in Conakry eine "Alien Registration Card" ausstellen lassen.
Nachweis einer Gelbfieberimpfung, ausreichende Geldmittel, Unterkunftsnachweis, gültiges Rückreiseticket, gültiges Visum, Reisepass, der noch mehr als 6 Monate gültig ist.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in französischer Spache, die so genannte "authorisation parentale", bei sich führen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Kein Publikumsverkehr, Termine nur nach tel. Vereinbarung.
(Auch für Österreich zuständig.)
Honorarkonsulat in München.
(ohne Visaerteilung)
Weiteres Honorarkonsulat in Salzburg.
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