Guatemala: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Reisepass- und Visa Hinweise

Vor der Einreise muss eine digitale Erklärung des Reisenden (Declaración Jurada Regional de Viajero) abgegeben werden. Nach dem Ausfüllen des Formulars erhält man eine E-Mail mit einem QR-Code. Diesen muss man entweder ausdrucken oder als Screenshot auf dem Handy abspeichern.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in Guatemala bzw. in der CA-4-Region (El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua):

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Kosten

50 € (einmalige Einreise), 150 € (mehrmalige Einreise).

Visaarten

Touristenvisa. Die Gültigkeitsdauer ist von den zuständigen diplomatischen Vertretungen zu erfragen.

Gültigkeit

Nach Ausstellung des Visums muss die Einreise innerhalb von 15 Tagen erfolgen.

Antragstellung an

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die Abholung muss persönlich erfolgen.

Antragsunterlagen

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass und Kopie der ersten zwei Seiten des Reisepasses, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Original ist bei Abholung des Visums vorzulegen).
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (internationale Kreditkarte, Bankauszug oder Sparkonto auf Deutsch, Englisch oder Spanisch (Original und Kopie)).
(e) Arbeitsbestätigung.
(f) Kopie des Hin- und Rückflugtickets bzw. Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (in bar bei Abholung des Visums zu zahlen).

(h) Polizeiliches Führungszeugnis (mit spanischer Übersetzung).
(i) Internationale Geburtsurkunde.
(j) Praktikanten: Brief oder Vertrag vom Unternehmen bzw. von der Institution, wo das Praktikum oder der Kurs absolviert wird.
(k) Für ein Praktikum wird eine Genehmigung vom Arbeitsministerium in Guatemala benötigt, die auch vor Ort beantragt und ausgestellt wird.

Werktage

Ca. 1 Woche. Für ein Visum mit Sondergenehmigung der Einreisebehörden ca. 4-5 Wochen.

Hinweis: Der Visumantrag muss mindestens 15 Tage vor der Reise nach Guatemala eingereicht werden.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

(a) Rück-/Weiterreisetickets und gültige Dokumente für die Weiterreise.
(b) Ausreichende Geldmittel.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um 90 Tage kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein zeitnah ausgestelltes Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt. Kommen die Tiere aus einem Land mit Tollwut, wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bescheinigt, dass die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und maximal 1 Jahr vor der Einreise durchgeführt wurde. Hunde müssen zudem gegen das Parvovirus geimpft sein. Gesundheitszeugnis und Tollwut-Impfzertifikat müssen von einem guatemaltekischen Konsulat beglaubigt sein.
Für die zollfreie Einfuhr kommen nur reinrassige Tiere infrage. 

Alle Unterlagen müssen der Botschaft im Original vorgelegt werden. Eine Gebühr wird für die Beglaubigung fällig.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Generalkonsulat der Republik Guatemala

Konsulat in Wädenswil.

Telefon: +41 (31) 351 10 70 und +41 (31) 351 10 71.
Botschaft der Republik Guatemala

Honorarkonsulate in Innsbruck, St. Pölten und Wien.

Telefon: +43 (1) 714 35 70. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Guatemala

Honorarkonsulate in Düsseldorf, Hamburg und München.

Telefon: +49 (30) 206 43 63. Website: www.botschaft-guatemala.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.

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