Gesundheit und Impfungen in Guadeloupe

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Gelbfieber

1

Cholera

Nein

Typhus & Polio

2

Malaria

Nein

Essen & Trinken

3

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Guadeloupe den Flughafen nicht verlassen. In Guadeloupe selbst besteht kein Infektionsrisiko.

[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt. Trinkwasser ist gechlort und kann u. U. leichte Magenverstimmungen hervorrufen. Während der ersten Urlaubstage sollte man abgefülltes Wasser trinken. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Leitungswasser kann Gefahren in sich bergen und sollte abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und kann unbesorgt verzehrt werden, ebenso wie einheimische Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. Vor dem Verzehr von Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Man sollte sich bei der Krankenkasse nach den Leistungen erkundigen und ob eine zusätzliche Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung empfohlen wird.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Sonstige Risiken

Bilharziose-Erreger können vereinzelt, aber landesweit in manchen Teichen und Flüssen vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Für das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber besteht ein Infektionsrisiko, das zwischen Juli und November erhöht ist. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.