Ghana: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Ein Visum ist erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Kosten

Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum:
110 € (einmalige Einreise, gültig für bis zu 60 Tagen innerhalb von 3 Monaten),
180 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 3 Monaten)
260 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 6 Monaten),
360 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 12 Monaten). 

Transitvisum:
90 € (einmalige Einreise),
120 € (zweimalige Einreise).

Eine Expressausstellung kostet zusätzlich 50 €.
Achtung: Vor der Überweisung sollten die Gebühren telefonisch hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft werden. 

Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum:
100 CHF (einmalige Einreise, gültig für 30 Tage innerhalb von 3 Monaten);
180 CHF (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 6 Monaten).
240 CHF (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 12 Monaten).

Visaarten

U.a. Touristen-, Transit- und Geschäftsvisum (für ein- oder mehrmalige Einreise).

Gültigkeit

Visum für eine einmalige Einreise: 3 Monate vom Ausstellungsdatum an. Die Dauer des Aufenthalts wird an der Grenze bestimmt, sie wird bei der Einreise auf maximal 60 Tage festgesetzt. Eine Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der 60-Tage-Frist beim Immigration Service beantragt werden (s. Verlängerung des Aufenthalts).

Transitvisum: 48 Std. in einem Zeitraum von 3 Monaten (ein- und mehrmalige Durchreise).

Antragstellung an

Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland müssen das Visum online beantragen und dann postalisch / persönlich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen (Reisepass, Zahlungsbeleg etc.) abgeben, zum Beispiel bei der Botschaft von Ghana in Berlin.

Antragsteller mit Wohnsitz in Österreich oder in der Schweiz müssen das Visum online beantragen und dann postalisch / persönlich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung mit allen erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel ausschließlich postalisch bei der Botschaft von Ghana in Bern oder postalisch / persönlich in Genf oder bei der Botschaft von Ghana in Wien.

 

Antragsunterlagen

Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland: Upload der Dokumente auf: https://berlin.ghanagovernmentmission.com/portal/

Antragsteller mit Wohnsitz in Österreich: Upload der Dokumente auf: https://ecimsglobal.com/mission.aspx

Antragsteller mit Wohnsitz in der Schweiz: Upload der Dokumente auf: https://ecimsglobal.com/mission.aspx

 

Touristenvisum:
(a) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist (+ Kopie der Seiten des Reisepasses mit den persönlichen Daten).
(b) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
(c) 4 Passfotos.
(d) 2 Kontaktadressen in Ghana (z.B. Hotel, Privatperson/Geschäftspartner) und Einladungsschreiben sowie Kopie des Reisepasses des Einladenden.
(e) Gebühr (per Überweisung an die zuständige diplomatische Vertretung oder in bar im Konsulat / Botschaft).
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Nachweis einer Gelbfieberimpfung (Kopie des internationalen Impfpasses).
(h) Buchungsbestätigung des Hin- und Rückflugtickets.
(i) Hotelbuchungsbestätigung.

(j) Einladungsschreiben einer privaten Person oder einer Institution in Ghana.

(k) Nachweis über das aktuelle Beschäftigungsverhältnis.

(l) Minderjährige: Reiseerlaubnis der Eltern, Kopien der Reisepässe und ggf. der Aufenthaltserlaubnis der Eltern.

Geschäftsvisum:
(a)-(k) und
(l) Einführungsschreiben des Arbeitgebers auf Englisch mit Besuchsanlass und Bestätigung der Kostenübernahme.

(m) Einladungsschreiben der Firma in Ghana.

Alle Dokumente müssen in die englische Sprache übersetzt sein.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anträge an die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Werktage

Ca 10 Werktage in Berlin (Expressausstellung: 1-3 Tage), Sameday-Visas werden nicht mehr ausgestellt;
24 Std. bei persönlicher und 2 Wochen bei postalischer Beantragung in Wien;
mindestens 3 Werktage bei Beantragung in Bern.

Einreisedokumente

(a) Hin- und Rückflugticket.
(b) Ggf. Reisedokumente für Drittländer (Visa etc.).
(c) Ausreichende Geldmittel.

(d) Visum.

(e) Internationaler Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung.

Aufenthaltsverlängerung

Ist beabsichtigt, den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus zu verlängern oder während des Aufenthalts noch eines der Nachbarländer zu besuchen, wird eine Visumsverlängerung bzw. ein sog. Re-Entry-Visum benötigt (Immigration Service nahe des Ako Adjei Interchange, Stadtteil North-Ridge, Accra. Tel: (21) 25 82 49/25 82 50). Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 14 Tage. Notwendig sind zwei Passfotos, ein Antragsformular und eine Gebühr von 80 GHS pro Verlängerungsmonat.

Achtung: Oft wird bei der Einreise das Visum für einen Aufenthalt von 60 Tagen beschränkt. Auch in diesem Fall ist ggf. eine rechtzeitige Beantragung zur Verlängerung des Aufenthalts nötig.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die allein nach Ghana reisen, benötigen eine beglaubigte Erlaubnis der Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie die Kopien der Reisepässe und ggf. Kopien der Aufenthaltserlaubnis der Eltern bzw. Sorgeberechtigten,

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Ghana

(Auch für Österreich zuständig.)

Telefon: +41 (0)31 381 78 52/53/54. Website: www.ghanaembassy.ch Öffnungszeiten: Mo-Do 09.30-12.30 und 14.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Ghana

Honorarkonsule in Dortmund, München-Gräfelfing, Hamburg und Hannover.

Telefon: +49 (0)30 547 14 90. Website: www.ghanaemberlin.de Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-15.30 Uhr; Konsularabtlg.: Mo-Do 09.00-13.00 Uhr (Einreichung), Mo-Do 13.30-14.30 Uhr (Abholung)
Botschaft der Republik Ghana
Telefon: +43 (0)126 32 988. Website: https://ghanaembassy.at/

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