Georgien: Visa- und Reisepassbestimmungen
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | 1 | Ja | Nein |
| Deutschland | 1 | Ja | Nein |
| Österreich | 1 | Ja | Nein |
| Schweiz | Ja | Ja | Nein |
| Türkei | Ja | Ja | Nein |
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[1] Deutsche und österreichische Staatsbürger sowie alle EU-Bürger können ausschließlich über den Luftweg auch mit einem gültigen Personalausweis ein- bzw. ausreisen. Für die Ein- oder Weiterreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit Turkish Airlines) wird jedoch ein Reisepass benötigt.
Für die Einreise nach Georgien ist ein gültiges Reisedokument erforderlich. Bei visafreier Einreise muss der Reisepass oder Personalausweis für die gesamte Dauer des Aufenthalts bis zur Ausreise gültig sein. Bei einer Einreise mit Visum muss der Reisepass noch mindestens drei Monate über die Gültigkeitsdauer des Visums hinaus gültig sein.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Staatsangehörige der Europäischen Union, der Schweiz und der Türkei benötigen für die Einreise nach Georgien kein Visum. Sie können sich bei visumfreier Einreise bis zu 360 Tage im Land aufhalten, auch bei mehrfacher Einreise.
Für visumpflichtige Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz gelten folgende Visumgebühren:
Touristen-, Transit-, Besucher-, Privat- und Geschäftsvisum / e-Visum:
20 US-Dollar zuzüglich 2 % Bearbeitungsgebühr (einmalige und mehrfache Einreise).
Transitvisum: 3 Tage ab Ausstellungsdatum; andere Visaarten unterschiedlich s. Visagebühren.
Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei benötigen für touristische Aufenthalte in Georgien von bis zu einem Jahr kein Visum.
Reisende aus anderen Ländern, die nicht unter die visumfreie Regelung fallen, können ein Visum in vielen Fällen als e-Visum über die offizielle Plattform beantragen.
Für längerfristige Aufenthalte oder besondere Fälle ist eine vorherige Registrierung und Antragstellung über das georgische Konsularportal erforderlich.
Touristenvisum / e-Visum:
Für visumpflichtige Reisende sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Online ausgefülltes Antragsformular über das georgische Konsularportal (sofern kein e-Visum beantragt werden kann).
- Aktuelles Passfoto in Farbe.
- Reisepass, der noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, über mindestens zwei freie Seiten verfügt und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde.
- Nachweis der Visumgebühr (Original des Überweisungsbelegs).
- Gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
- Nachweis über den Zweck der Reise.
- Nachweis einer Reisekrankenversicherung.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt.
- Nachweis über eine Unterkunft.
Geschäftsvisum:
- Bei einem Visum zur mehrfachen Einreise kann zusätzlich eine vom Außenministerium Georgiens bestätigte Einladung erforderlich sein.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Rückumschlag für ein Einschreiben beigefügt werden.
Etwa 10 (manchmal 30) Werktage für ein ein- und zweimaliges Visum, bis zu 30 Tage für ein mehrmaliges Visum.
e-Visum: 5 Werktage.
Für ausländische Staatsangehörige besteht in Georgien grundsätzlich keine allgemeine Registrierungspflicht bei der örtlichen Pass- oder Meldebehörde allein aufgrund eines längeren Aufenthalts.
Reisende, die visumfrei einreisen dürfen und beabsichtigen, in Georgien zu arbeiten, zu studieren oder sich aus anderen nichttouristischen Gründen längerfristig aufzuhalten, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres zulässigen Aufenthalts eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag kann über das zuständige Bürgeramt (Public Service Hall) gestellt werden.
Für Aufenthalte in Georgien müssen ausländische Reisende über eine gültige Kranken- und Unfallversicherung verfügen. Die Versicherung muss den gesamten Aufenthalt einschließlich Ein- und Ausreisetag abdecken und kann von einer georgischen oder ausländischen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein. Der Versicherungsnachweis kann in Papierform oder elektronisch in georgischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. [oai_citation:0‡Schweizerische Botschaft](https://switzerland.mfa.gov.ge/en/news/370174-saqartveloshi-mogzaurobis-...)
Deutsche Staatsangehörige: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Österreichische Staatsangehörige: Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer Staatsangehörige: Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Türkische Staatsangehörige: Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Kinder: Für Kinder gelten grundsätzlich die gleichen Einreise- und Visabestimmungen wie für ihre Eltern.
Reist ein Kind mit einer nicht sorgeberechtigten Person, kann eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich sein. Allein reisende Kinder sollten entsprechende Nachweise über die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten mitführen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat in Frankfurt/M., Honorarkonsulat in München.
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