Georgien: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder 1 Ja Nein
Deutschland 1 Ja Nein
Österreich 1 Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Personalausweise/ Identitätskarten

[1] Deutsche und österreichische Staatsbürger sowie alle EU-Bürger können ausschließlich über den Luftweg auch mit einem gültigen Personalausweis ein- bzw. ausreisen. Für die Ein- oder Weiterreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit Turkish Airlines) wird jedoch ein Reisepass benötigt.

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei einer visafreien Einreise während des Aufenthaltes bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein. Der Reisepass muss bei Einreisen mit Visum noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein.

Reisepass Hinweis

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt (auch bei mehrfacher Einreise) von 360 Tagen:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Kosten

Deutschland und Österreich

Die angegebenen Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder Österreich.

Touristen-, Transit-, Besucher- und Geschäftsvisum / e-Visum:

20 US$ + 2 % Bearbeitungsgebühr (einmalige und mehrmalige Einreise).

Schweiz

Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz.

Touristen-, Transit-, Privat- und Geschäftsvisum / e-Visum: 
20 US$ + 2 % Bearbeitungsgebühr (einmalige und mehrmalige Einreise). 
 

Visaarten

Privat-, Geschäfts- und Transitvisum zur ein-, zwei- und mehrmaligen Einreise.

Gültigkeit

Transitvisum: 3 Tage ab Ausstellungsdatum; andere Visaarten unterschiedlich s. Visagebühren.

Antragstellung an

Die Staatsangehörigen zahlreicher Länder benötigen für einen Aufenthalt von einem Jahr kein Visum. Visumpflichtige Ausländer zahlreicher Nationen sind dazu berechtigt, ein e-Visum  auf www.evisa.gov.ge/GeoVisa/ zu beantragen. Staatsangehörige der Länder, die visumpflichtig sind, und kein e-Visum beantragen dürfen bzw. ein längerfristiges Visum beantragen wollen, müssen ein Visum postalisch oder persönlich bei der zuständigen Konsularabteilung der Botschaft beantragen und sich dafür vorher auf www.geoconsul.gov.ge/en/register/visit registrieren.

 

Antragsunterlagen

Touristenvisum /e-Visum:

(a) 1 Antragsformular, online auszufüllen auf www.geoconsul.gov.ge/en/register/visit für visumpflichtige Reisende, die kein e-Visum beantragen dürfen.
(b) 1 aktuelles Passfoto (in Farbe).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, der noch über mindestens zwei freie Seiten verfügt und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.
(d) Gebühr (Original des Überweisungsbelegs).

(e) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(f) Nachweis über den Zweck der Reise.

(g) Reisekrankenversicherung.

(h) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel während des Aufenthalts.

(i) Unterkunftsnachweis.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Visum mit mehrmaliger Einreise: eine vom Außenministerium Georgiens bestätigte Einladung.

Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigefügt werden.

Werktage

Etwa 10 (manchmal 30) Werktage für ein ein- und zweimaliges Visum, bis zu 30 Tage für ein mehrmaliges Visum.

e-Visum: 5 Werktage.

Anmeldepflicht

Reisende, die sich länger als 3 Monate in Georgien aufhalten, müssen sich bei der örtlichen Pass- und Meldebehörde registrieren lassen.

Von der Visumpflicht befreite Ausländer, die beabsichtigen, in Georgien zu arbeiten oder zu studieren bzw. deren Aufenthalte nicht ausschließlich touristischen oder Besuchszwecken dienen, müssen rechtzeitig vor Ablauf des visumfreien Aufenthalts eine Aufenthaltserlaubnis beim zuständigen Bürgeramt beantragen. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reist das Kind mit einer fremden Person, so ist eine Vollmacht der Eltern erforderlich. Hat das allein reisende Kind auch die georgische Staatsbürgerschaft, sollte es eine Einverständniserklärung für die Reise der abwesenden Eltern/Erziehungsberechtigten mit sich führen. 

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Georgien
Telefon: +41 (0)31 351 58 61. Website: switzerland.mfa.gov.ge Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo, Di, Do, Fr 10.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Georgien
Telefon: +43 (0)1 403 98 48. Konsularabtlg.: +43 (0)1 710 36 11. Website: www.austria.mfa.gov.ge/default.aspx?sec_id=1316&lang=2 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr; Konsularabteilung: Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr. 
Botschaft der Republik Georgien

Generalkonsulat in Frankfurt/M., Honorarkonsulat in München.

Telefon: +49 (0)30 484 90 70. Konsularabt.: +49 (0)30 48 49 07 19. Website: botschaftgeorgien.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo, Di, Do, Fr 09.30-13.00 Uhr.

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