Gambia: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich. U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für visumfreie Aufenthalte für max. 30 Tage (sofern nicht anders angegeben), (nach 21 Tagen Aufenthalt muss eine kostenpflichtige Verlängerung beantragt werden):
(a) Deutschland (max. 28 Tage visumfreier Aufenthalt, kostenlose Einreise), Österreich (max. 28 Tage visumfreier Aufenthalt, Einreisegebühr zahlbar bei der Einreise: 2.000 GMD (ca. 32 US$ / ca. 29 Euro)) und andere EU-Länder;
(b) Schweiz.
Aus organisatorischen Gründen werden im Konsulat der Republik Gambia in Berlin derzeit keine Visa ausgestellt.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige einiger Länder, die stets ein Transitvisum benötigen, darunter Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
(d) Ggf. gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Visumgebühr (Überweisung).
(f) Unterkunftsnachweis
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
1-2 Wochen (postalisch).
In Zürich (persönlich): 2 Tage.
In Brüssel: mindestens 10 Werktage.
Alle Besucher Gambias müssen ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten reisen, sollten eine Einverständniserklärung zur Reise der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten mit sich führen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des allein reisenden Kindes und eine Kopie der Reisepässe der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(mit Visumerteilung)
(Auch für Österreich zuständig.)
(Auch für Deutschland zuständig.)
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