Ecuador: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und darf nicht beschädigt sein. Diese Bestimmung gilt sowohl für visumfreie als auch für visumpflichtige Aufenthalte.
Reisepässe (bzw. beglaubigte Fotokopien) müssen in Ecuador stets mitgeführt werden.
Reisende fast aller Länder sind vom Visumzwang befreit und können sich bis zu 90 Tage innerhalb von einem Zeitraum von einem Jahr im Land aufhalten (Einreisestempel zählt).
Ausnahmen: Ein Visum benötigen u.a. Staatsangehörige von Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Cuba, Eritrea, Haiti, Kenia, Nepal, Nigeria, Nord-Korea, Pakistan, Senegal und Somalia.
Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist vor Ort beim Außenministerium möglich.
Postalisch (nur in Berlin möglich) oder persönlich beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft.
Einreisevisum (Aufenthalt bis zu 180 Tage):
(a) 1 Antragsformular (online oder bei den diplomatischen Vertretungen erhältlich),
(b) 1 Passbild mit weißem Hintergrund,
(c) Reisepass (bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig) und eine Kopie des Reisepasses,
(d) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder der elektronischen Ticketreservierung,
(e) polizeiliches Führungszeugnis (Minderjährige: Bescheinigung einer Bildungseinrichtung über gutes Betragen),
(f) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist.
(h) (evtl. eine Masern-Impfung),
(i) Nachweis ausreichender Geldmittel (z.B. Bankbestätigung oder Einkommensbestätigung des Arbeitgebers),
(j) Briefmarken für die Rücksendung des visierten Reisepasses innerhalb Deutschlands.
3-4 Wochen. Spätestens 1 Monat vor der geplanten Reise sollte mit der zuständigen diplomatischen Vertretung Kontakt aufgenommen werden.
Jeder ausländische Bürger, der ein Visum für einen Aufenthalt über 90 Tage erhalten hat, muss dieses innerhalb von 30 Tagen ab seiner Einreise in Ecuador bei der Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums registrieren lassen (Dirección de Extranjería, Ministerio de Relaciones Exteriores, Comercio y Integración, Carrión E1-76 y Avenida 10 de Agosto, Quito. Tel: (02) 299 32 00).
(a) Rück- bzw. Weiterreisetickets.
(b) Bei der Einreise erhält jeder Besucher einen Einreisestempel.
(c) Ausreichende Geldmittel.
(d) Bei Ankunft noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass.
(e) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist.
Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht drohen Geldstrafen sowie Zurück- und Ausweisungen. Auskünfte über die Visumbestimmungen für längerfristige Aufenthalte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Galapagos-Inseln:
Touristen benötigen ein Einreise-Formular (Transit Control Card oder Tarjeta de control de tránsito, TCT), auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es muss vor der Einreise auf die Galapagos-Inseln schon am Flughafen Quito ausgefüllt werden. Die Gebühr beträgt 10 US$. In jedem Fall muss eine in Ecuador gültige Krankenversicherung, ein gültiges Hin- und Rückreiseticket sowie alle Hotelreservierungen für die gesamte Aufenthaltsdauer vorgewiesen werden. Weitere Infos unter www.ecuadorline.de.
Das Touristenvisum kann einmalig verlängert werden. Das verlängerte Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die allein oder nur mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten aus Ecuador ausreisen und einen ständigen Wohnsitz (ab 6 Monaten) in Ecuador haben, benötigen unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit eine gerichtliche, notariell oder konsularisch (ecuadorianisches Konsulat im Ausland) beglaubigte Einverständniserklärung.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Konsulate in Genf und Zürich.
Konsulat in Hamburg. Honorarkonsulate in Bremen, Königstein, Ludwigsburg, München und Stolberg.
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