Ecuador: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und darf nicht beschädigt sein. Diese Bestimmung gilt sowohl für visumfreie als auch für visumpflichtige Aufenthalte.

Reisepass- und Visa Hinweise

Reisepässe (bzw. beglaubigte Fotokopien) müssen in Ecuador stets mitgeführt werden.

Visa

Reisende fast aller Länder sind vom Visumzwang befreit und können sich bis zu 90 Tage innerhalb von einem Zeitraum von einem Jahr im Land aufhalten (Einreisestempel zählt).

Ausnahmen: Ein Visum benötigen u.a. Staatsangehörige von Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Cuba, Eritrea, Haiti, Kenia, Nepal, Nigeria, Nord-Korea, Pakistan, Senegal und Somalia.

Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist vor Ort beim Außenministerium möglich.

Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien: Seit dem 12. Januar 2024 ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Ohne das Führungszeugnis kann die Einreise verweigert werden. Von der Vorlage befreit sind Minderjährige in Begleitung von Familienangehörigen bis zum 4. Verwandtschaftsgrad. Diese Bestimmung gilt nicht für Einreisen auf dem Luftweg.
Hinweis: Ein polizeiliches Führungszeugnis kann ggf. auch über die zuständigen Auslandsvertretungen in der Region beantragt werden.

Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht drohen Geldstrafen sowie Zurück- und Ausweisungen. Auskünfte über die Visumbestimmungen für längerfristige Aufenthalte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Kosten

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Visaarten

U.a. Touristen-, Arbeits- und Studentenvisum.

Gültigkeit

Je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich.

Transit

Transitvisa werden nicht ausgestellt.

Antragstellung an

Postalisch (nur in Berlin möglich) oder persönlich beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft.

Antragsunterlagen

Einreisevisum (Aufenthalt bis zu 180 Tage):
(a) 1 Antragsformular (online oder bei den diplomatischen Vertretungen erhältlich),

(b) 1 Passbild mit weißem Hintergrund,
(c) Reisepass (bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig) und eine Kopie des Reisepasses,
(d) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder der elektronischen Ticketreservierung,
(e) polizeiliches Führungszeugnis (Minderjährige: Bescheinigung einer Bildungseinrichtung über gutes Betragen),

(f) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist.

(h) (evtl. eine Masern-Impfung),
(i) Nachweis ausreichender Geldmittel (z.B. Bankbestätigung oder Einkommensbestätigung des Arbeitgebers),
(j) Briefmarken für die Rücksendung des visierten Reisepasses innerhalb Deutschlands.
 

vorübergehender Aufenthaltsort

Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Werktage

3-4 Wochen. Spätestens 1 Monat vor der geplanten Reise sollte mit der zuständigen diplomatischen Vertretung Kontakt aufgenommen werden.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Jeder ausländische Bürger, der ein Visum für einen Aufenthalt über 90 Tage erhalten hat, muss dieses innerhalb von 30 Tagen ab seiner Einreise in Ecuador bei der Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums registrieren lassen (Dirección de Extranjería, Ministerio de Relaciones Exteriores, Comercio y Integración, Carrión E1-76 y Avenida 10 de Agosto, Quito. Tel: (02) 299 32 00).

Einreisedokumente

(a) Rück- bzw. Weiterreisetickets.

(b) Bei der Einreise erhält jeder Besucher einen Einreisestempel.

(c) Ausreichende Geldmittel.

(d) Bei Ankunft noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass.

(e) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist.

Galapagos-Inseln:

Touristen benötigen ein Einreise-Formular (Transit Control Card oder Tarjeta de control de tránsito, TCT), auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es kann bei der Einreise am Flughafenschalter ausgefüllt oder bisweilen auch über den Reiseveranstalter besorgt werden. Die Gebühr beträgt 10 US$. In jedem Fall muss eine in Ecuador gültige Krankenversicherung, ein gültiges Hin- und Rückreiseticket sowie alle Hotelreservierungen für die gesamte Aufenthaltsdauer vorgewiesen werden. Wer privat unterkommt, muss ein Einladungsschreiben vorlegen können. Weitere Infos unter www.ecuadorline.de.
 

Aufenthaltsverlängerung

Das Touristenvisum kann einmalig verlängert werden. Das verlängerte Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Minderjährige, die allein oder nur mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen und die (auch) die ecuadorianische Staatsangehörigkeit oder einen ständigen Wohnsitz in Ecuador haben, benötigen eine gerichtliche, notariell oder konsularisch (ecuadorianisches Konsulat im Ausland) beglaubigte Einverständniserklärung, wenn sie allein oder in Begleitung nur eines Elternteils ausreisen.

 

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Ecuador

Konsulate in Genf und Zürich. 

Telefon: +41 (31) 351 62 54. Konsularabteilung: +41 (31) 351 17 55. Website: www.embajadaecuador.ch Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-17.00 Uhr.
Generalkonsulat der Republik Ecuador
Telefon: +43 (1) 890 44 34. Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr.
Botschaft der Republik Ecuador

Konsulat in Hamburg. Honorarkonsulate in Bremen, Königstein, Ludwigsburg, München und Stolberg.

Telefon: + 49 (0)30 800 96 95. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

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