Djibouti: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türken | Ja | Ja | Ja |
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Seit dem 1. Dezember 2017 können am Flughafen bei der Ankunft keine Visa mehr beantragt werden.
Deutschland, Österreich
Visum: 10 € (für einen Aufenthalt von ein bis zu 14 Tagen), 20 € (für einen Aufenthalt von 15 bis zu 90 Tagen).
Schweiz
Einreisevisum: 25 CHF (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
e-Visum
Transitvisum: 12 US$ (einmalige Einreise, 1- 14 Tage Aufenthalt)
Kurzzeitvisum: 23 US$ (einmalige Einreise, 15 bis 90 Tage Aufenthalt)
Einreise- (Visa de Séjour), Touristen- (Visa de Tourisme), Geschäfts- (Visa d'affaires) und Transitvisa (Visa de Transit). Transitvisa werden normalerweise für 10 Tage ausgestellt. Die Visaausstellung hängt von der Nationalität des Besuchers ab.
Unterschiedlich. Visa werden im Normalfall für bis zu 10 Tage, in Paris für maximal 3 Monate ausgestellt. Verlängerungsmöglichkeit vor Ort beim Hauptquartier der Nationalpolizei (Antrag ist sofort nach Ankunft, unbedingt aber vor Ablauf des Visums zu stellen).
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (Ausgenommen sind Staatsangehörige von Israel, denen die Einreise und der Transit verweigert wird.).
Bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder ein e-Visum (Touristen-, Geschäfts- oder Transitvisum) online.
(a) 2 Antragsformulare (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Rück- oder Weiterreiseticket.
(e) Hotelbuchung oder Unterkunftsbescheinigung bzw. Einladungsschreiben der in Djibouti zu besuchenden Person.
(f) Ggf. Kopie der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Kopie der letzten Gehaltsüberweisung oder Nachweis ausreichender Geldmittel.
(h) Gebühr (per Überweisung) plus Überweisung der Portogebühr (5 € aus Deutschland; 7 € aus dem Ausland).
(j) Nachweise über den Zweck der Reise.
(k) alleinreisende Minderjährige: notariell beglaubigte Erlaubnis der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils.
Geschäftsvisa zusätzlich:
(l) Schreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Djibouti.
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige, die allein oder mit nur einem Elternteil reisen, benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. des anderen Elternteils in französischer Sprache.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(ohne Visumerteilung)
Honorarkonsulat in München.
(Visaerteilung auch für Österreich.)
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