Côte d'Ivoire: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei Beantragung eines e-Visums für einen kurzen Aufenthalt noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein E-Visum (einmaliger und mehrmaliger Aufenthalt) ist bei der Einreise am Flughafen Félix-Houphouet-Boigny in Abidjan nach vorheriger Online-Beantragung auf snedai.com erhältlich.
Deutschland und Österreich
Die angegebenen Visumgebühren gelten für deutsche und österreichische Staatsbürger.
Österreicher: Visum: 100 € (bis zu 6 Monaten Aufenthalt); 150 € (bis zu einem Jahr Aufenthalt).
Deutsche: Visum: 58 (bis zu 3 Monaten Aufenthalt); 150 € (bis zu einem Jahr Aufenthalt).
E-Visum bei der Ankunft am Flughafen Félix-Houphouet-Boigny in Abidjan:
(mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig): 70 €; (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig): 100 €.
Schweiz
Die angegebenen Visumgebühren gelten für Schweizer Staatsbürger.
Visum:
60 € (bis zu 3 Monaten Aufenthalt);
120 € (bis zu einem Jahr Aufenthalt).
Angaben zu den Visumgebühren für andere Nationalitäten von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug oder dem nächsten Anschluss am gleichen Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Nach der Bezahlung der Visumgebühr auf www.sednai.com und dem Erhalt des Zahlungsbelegs und des Termin-Codes wird ein Termin vereinbart.
Touristenvisum:
(a) Reisepass, der noch länger als sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält, sowie eine Kopie des Reisepasses.
(b) 1 Antragsformular (downloadbar auf www.ambaci.de und www.snedai.com).
(c) 1 aktuelles Passfoto (weniger als 6 Monate alt).
(d) Gelbfieberimpfbescheinigung, die mindestens 10 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde.
(e) Adresse einer Referenzperson (z.B. Eltern, Freunde oder Arbeitgegeber).
(f) Hotel-Buchungsbestätigung.
(g) Bestätigtes Weiter- bzw. Rückreiseticket.
(h) Gebühr (online bezahlbar auf www.snedai.com). Ausgedruckten Beleg über die Bezahlung, den der Antragsteller via E-Mail erhält.
(i) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(j) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Privatvisum zusätzlich:
(k) Einladungsschreiben mit vollständiger Adresse der zu besuchenden Person.
(l) Von der Gemeinde in Côte d'Ivoire beglaubigte Unterkunftsbescheinigung.
(m) Kopie des Personalausweises der zu besuchenden Person oder der Wasser-/Stromrechnung
Geschäftsvisum zusätzlich:
(n) Einführungsschreiben der entsendenden Firma an die Botschaft mit Bestätigung der Kostenübernahme.
(o) Einladung der Firma in Côte d'Ivoire.
Arbeitsvisum zusätzlich:
(p) Gesundheitszeugnis.
Für die Zustellung des visierten Reisepasses ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag erforderlich.
7-10 Tage bei Ausstellung direkt in der Botschaft/Konsulat.
Schweiz: 3-7 Tage plus Postweg.
Online-Visum: Das e-Visum muss mindestens 3 Tage vor der Reise beantragt werden.
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Unterkunftsnachweis und Weiter- bzw. Rückflugpapiere (Flugticket, ggf. Visum für Drittland, etc.).
Gelbfieberimpfung (mind. 10 Tage alt).
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten werden nicht erwartet. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte dennoch vorsichtshalber verfügbar sein.
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