Costa Rica: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und mindestens bis zum Folgetag der Ausreise gültig sein (Ausnahme: Türkische Reisepässe müssen mindestens noch 3 Monate am Tag der Ausreise gültig sein). Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.
 

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen. 

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben) u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei (30 Tage).

Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden, müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA). Hinweis: Für Aufenthalte, die nicht touristischen Zwecken dienen, muss vor der Reise eine Aufenthaltserlaubnis (Visum) beantragt werden.

Visum Hinweis

In Einzelfällen erhalten EU-Bürger, Schweizer und Türken eine Aufenthaltsgenehmigung für einen touristischen Aufenthalt für weniger als die maximale visumbefreite Aufenthaltsdauer. Diese Entscheidung obliegt im Ermessen des Beamten bei der Einreise. 

Kosten

Gebühren ändern sich häufig und sind von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen) zu erkundigen. Die aktuellen Visumgebühren werden in US$ auf der Webseite der Botschaft der Republik Costa Rica in Berlin zusammen mit dem aktuellen Wechselkurs ausgewiesen.

Visaarten

Touristenvisum, Transitvisum.

Gültigkeit

Visa: bis zu 30 Tage Aufenthalt. Verlängerungsanträge sollten vor Ort eingereicht werden.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit demselben oder dem nächsten Flugzeug innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die nötigen Formulare können telefonisch oder postalisch angefordert werden, die Antragstellung muss jedoch persönlich erfolgen. Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Einreisegenehmigung vom Immigration Department in San José eingeholt werden.

Antragsunterlagen

(a) Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich/Schweiz, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
(e) Rück-/Weiterreiseticket.

(f) Zahlungsbeleg über die Visumgebühren, (in Berlin: der aus dem gleichen Monat stammen muss, in dem das Antragsgespräch stattfindet).

Ja nach Nationalität und Reisezweck sind noch weitere Unterlagen (Passfotos, etc.) sowie Gebühren notwendig, die im Einzelfall bei der zuständigen Botschaft zu erfragen sind.

vorübergehender Aufenthaltsort

Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen zwecks Arbeitsaufnahme oder Einwanderung erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Werktage

In der Regel 2 - 3 Wochen; ist eine Genehmigung der Einwanderungsbehörde in Costa Rica erforderlich, dauert die Beantragung bis zu 2 Monate.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (Nachweis durch Kreditkarten, Reiseschecks oder Bargeld).

Einreisedokumente

Rück- oder Weiterreiseticket,

gültiger Reisepass und

Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts (mindestens 100 US$ pro Monat).

Ggf. Impfnachweis gegen Gelbfieber nach Aufenthalt in einem Gelbfiebergebiet.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: Bei Anreise über die USA besteht mit Kinderreisepass Visumpflicht, nur der eigene Reisepass berechtigt zur visumfreien Einreise.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Ausländische Minderjährige können grundsätzlich allein nach Costa Rica ein- und ausreisen. In der Praxis verlangen Grenzbeamte bei der Ein- und Ausreise von Minderjährigen, die allein reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Sorgeberechtigten befinden, jedoch gelegentlich eine notarielle Einwilligungserklärung in spanischer Sprache beider bzw. des abwesenden Sorgeberechtigten ("permiso de salida"). Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.

Einreise mit Haustieren

Für die Einfuhr von Katzen und Hunden werden eine internationale tierärztliche Bescheinigung und ein Heimtierausweis benötigt. Die internationale tierärztliche Bescheinigung muss im Original und in Kopie vorliegen sowie entweder ins Spanische oder Englische übersetzt worden sein. Außerdem muss sie bestätigen, dass das Tier gesund und ohne Anzeichen einer ansteckenden Krankheit ist. Dieser Test darf nicht früher als zwei Wochen vor der Abreise durchgeführt worden sein. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass Hunde gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirus und Tollwut geimpft sind und gegen Tollwut geimpft sind.

Die Tollwutimpfung darf nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 3 Monate zurückliegen. Der Impfausweis und die Gesundheitsbescheinigung (nicht früher als 2 Wochen vor der Reise) müssen von einem Amtstierarzt überbeglaubigt und danach von der zuständigen konsularischen Vertretung legalisiert werden.

Papageien benötigen immer eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in San José. Die Vögel müssen mindestens 6 Monate ihrem Besitzer gehört haben. Zusätzlich wird für Papageien ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Konsulat von Costa Rica, verlangt, das bescheinigt, dass das Tier frei ist von der Papageienseuche, Salmonellen, Ornithose und anderen ansteckenden Krankheiten.
Weitere Informationen erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Costa Rica

Generalkonsulat in Lausanne.

Telefon: +41 (31) 372 78 87. Website: www.rree.go.cr Öffnungszeiten: Bürozeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr, Publikumsverkehr: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Botschaft der Republik Costa Rica

Honorargeneralkonsulat in Salzburg.

Telefon: +43 (1) 263 38 24. Website: www.rree.go.cr Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Costa Rica

Honorargeneralkonsulat in Hamburg. Honorarkonsulate in Frankfurt/M., Hannover, Lahr und Leipzig.

Telefon: +49 (30) 26 39 89 90. Website: www.botschaft-costarica.de Öffnungszeiten: Mo-Do 09.30-13.00, 14.00-17.30 Uhr, Fr 09.30-13.00, 14.00-16.30 Uhr.

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