Chile: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und am Ausreisetag gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.
 
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Reisepass Hinweis

Da sich Bestimmungen oft kurzfristig ändern, sollte man sich bei der zuständigen Botschaft nach den neuesten Regelungen erkundigen.

Visa

Eine Genehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt (ehemaliges Touristen-Visum) ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte und Besuchsreisen von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten, sofern nicht anders angegeben:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz und

(c) Türkei.

Bei Einreise erhalten Touristen kostenlos eine "Tarjeta Única Migratoria" (Einreisebeleg), die bei der Ausreise wieder vorgelegt werden muss. Bei Verlust muss bei der "Policía Internacional" in Santiago, Morandé 672, (Tel. +56 2 26 80 91 10), oder am Flughafen, (Tel. +56 2 26 90 17 81) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" ein Doppel angefordert werden.
 

Visaarten

Touristen-, Arbeits-, Studenten- und Aufenthaltsvisum. Wer in Chile arbeiten oder studieren möchte, braucht eine besondere Genehmigung. Besucher aus Ländern, die keine diplomatischen Beziehungen mit Chile unterhalten, benötigen Aufenthaltsvisa.

Gültigkeit

I.d.R. bis zu 1 Jahr (Arbeitsvisum bis zu 2 Jahren). Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung des Visums erfolgen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Antragstellung persönlich im zuständigen Konsulat. Visa und Reisepässe müssen persönlich im Konsulat abgeholt werden.

Antragsunterlagen

Touristenvisum (mit einmaliger oder mehrfacher Einreise):

(a) ein ausgefülltes Antragsformular.

(b) Bestätigte Buchung des Hin- und Rückfluges.
(c) Einfache Fotokopie des gültigen Reisepasses (dessen Gültigkeitsdauer die des Visums überschreiten muss)
(d) Ggf. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland / Österreich oder in der Schweiz.
(e) Arbeitsbescheinigung oder die drei letzten Lohnabrechnungen.
(f) Einladungsbrief einer Privatperson oder eines Unternehmens in Chile (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) bzw. Hotelreservierung.
(g) Ein biometrisches Passfoto mit vollständigem Namen auf der Rückseite.
vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne Weiteres ausgestellt.

Werktage

Ca. 4-6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Inhaber von Visa, die sich nicht in Santiago de Chile aufhalten werden, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Jefatura Nacional de Extranjería y Policía Internacional (General Borgoño 1052, CL-Santiago de Chile) melden.

Aufenthaltsverlängerung

Aufgrund eines neuen Gesetzes kann die Aufenthaltsverlängerungen nicht mehr in Chile beantragt werden, sondern nur vor dem Aufenthalt in Chile vom Ausland aus beim Servicio Nacional de Migraciones. Nähere Informationen dazu sind von den zuständigen diplomatischen Vertretungen erhältlich.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Der Kinderreisepass wird offiziel nicht anerkannt, er wird jedoch in der Praxis für die Einreise nach Chile akzeptiert.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Ausländische Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die alleine reisen und sich länger als 90 Tage in Chile aufhalten, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen. Chilenische Minderjährige benötigen die Reiseerlaubnis ihrer Sorgeberechtigten für die Ausreise aus Chile. Die in spanischer Sprache verfasste Erklärung muss von einer chilenischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) oder von einem Notar beglaubigt sein. Erziehungsberechtigte, die alleine mit minderjährigen Kinder reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten sowie eine Geburtsurkunde des Kindes und gültige Ausweisdokumente der Eltern mit sich führen.

Diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind oder adoptiert haben, müssen ebenfalls eine Bescheinigung mitführen. Eine minderjährige Person, die bei Einreise nach Chile von den Erziehungsberechtigten begleitet wird, jedoch nicht in deren Begleitung ausreisen soll, benötigt eine Einverständniserklärung in der oben beschriebenen Form zur Ausreise aus Chile. Für alle Fälle sind alle Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt. Von einem deutschen Notar beglaubigte Dokumente müssen zusätzlich mit einer Apostille versehen sein.

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde und Frettchen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftlands benötigt, das höchstens 10 Tage vor Abreise ausgestellt wurde (bei Anreise über die USA: höchstens 15 Tage) und ins Spansiche übersetzt wurde. Zusätzlich wird für Katzen und Hunde ein Zertifikat über eine Tollwutimpfung verlangt, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft durchgeführt wurde, sowie der Nachweis einer Behandlung gegen interne und externe Parasiten. Ansteckende Krankheiten müssen in dem Gesundheitszeugnis beim einzelnen als ausgeschlossen vermerkt sein. Weibliche und männliche Frettchen müssen kastriert sein. 
Anmerkung: Die Einfuhr von Papageien ist verboten.

Ausreisegenehmigung

Ausländer ohne Touristenkarte, ohne Bestätigung eines Visumantrags und / oder ohne Meldebescheinigung müssen mindestens fünf Tage vor der Einreise nach Chile eine Ausreisegenehmigung beantragen.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Chile

Konsulat in Wädenswil. Honorarkonsulat in Zürich.

Telefon: +41 (31) 370 00 50. Konsularabteilung: +41 (31) 370 00 58/59. Website: chile.gob.cl/suiza/en/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00. Konsularabteilung: Mo-Fr 14.00-15.00 Uhr (Telefonauskunft).
Botschaft der Republik Chile

Honorarkonsulate in Klagenfurt und St. Pölten.

Telefon: +43 (1) 512 92 08. Konsularabteilung: +43 (1) 512 23 53. Website: chile.gob.cl/austria/en/ Öffnungszeiten: Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Chile

Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M., Hamburg und München. Honorarkonsulate ohne Visumerteilung in Bremen, Köln und Stuttgart.
 

Telefon: +49 (30) 72 62 035. Konsularabteilung: +49 (30) 72 62 03 90 1/2. Website: www.echile.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.

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