Burkina Faso: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Reisepass Hinweis

Da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der Botschaft erkundigen.

Visa

Allgemein erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Länder.

Kosten

e-Touristenvisum:
33.000 CFA (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
55.000 CFA (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)

e-Geschäftsvisum:

77.000 CFA (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)

93.500 CFA (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)

Familienbesuch:
55.000 CFA (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
71.500 CFA (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
 

Visaarten

Einreisevisa zur ein- und mehrmaligen Ein- und Ausreise.

Gültigkeit

3 oder 6 Monate. Verlängerungen vor Ort bei der Direction Générale de la Police Nationale in Ouagadougou möglich.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (Staatsangehörige von Südafrika benötigen jedoch ein Transitvisum.).

Antragstellung an

Das Visum muss vor der Reise online beantragt werden.

Antragsunterlagen

(a) Online-Antragsformulare.
(b) 1 Passfoto mit weißem Hintergrund (4,5 x 3,5 cm).
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Nachweis, dass der Antragsteller keine ansteckende Erkrankung hat.
(e) Visum-Gebühr (Überweisung).
(f) Reisekrankenversicherung.

(g) Nachweis über Grund der Reise.
(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben an die Botschaft mit Bescheinigung der Kostenübernahme durch die entsendende Firma.

 

 

vorübergehender Aufenthaltsort

Anträge an die Regierung von Burkina Faso.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft von Burkina Faso
Telefon: +41 (0)22 734 63 30. Website: www.ambaburkinafaso-ch.org
Botschaft von Burkina Faso

Honorargeneralkonsulat in Wien. 

Telefon: +43 (0)1 503 82 64. Website: www.ambaburkina-at.org Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr.
Botschaft von Burkina Faso

Honorarkonsule in Hannover, München und Potsdam.

Telefon: +49 (0)30 30 10 59 90. Website: www.embassy-bf.org Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 09.00-15 Uhr. Konsularabt.: Mo, Di, Do, Fr 09.00-12.00 Uhr.

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