Burkina Faso: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der Botschaft erkundigen.
Deutschland/Österreich:
Touristensvisum:
70 € (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
90 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
Geschäftsvisum:
88 € (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
113 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
Familienbesuch:
100 € (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
120 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
130 € (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
150 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
Transit
18 € (1-3 Tage)
Schweiz:
Touristen-/Geschäftsvisum:
106 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
140 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
Familienbesuch:
150 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
186 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
200 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 12 Monate)
230 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 12 Monate)
Transit:
27 CHF (1-3 Tage)
3 oder 6 Monate. Verlängerungen vor Ort bei der Direction Générale de la Police Nationale in Ouagadougou möglich.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (Staatsangehörige von Südafrika benötigen jedoch ein Transitvisum.).
Online oder persönlich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung.
(a). 2 Antragsformulare (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos (4,5 x 3,5 cm).
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Zusätzlich Kopie des Reisepasses.
(d) Nachweise einer Gelbfieber-Impfung und Kopie.
(e) Visum-Gebühr (Überweisung oder Verrechnungsscheck).
(f) Ggf. Kopie der Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben an die Botschaft mit Bescheinigung der Kostenübernahme durch die entsendende Firma.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg (Postanweisung, Scheck, Barzahlung. Schweiz: nur Barzahlung) beigefügt werden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Honorargeneralkonsulat in Wien.
Honorarkonsule in Hannover, München und Potsdam.
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