Bolivien: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein/1
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. In Bolivien besteht Ausweispflicht. 

Reisepass Hinweis

Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr (mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet):

EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Malta, Rumänien und Zypern). Achtung: Bei der Einreise bekommen die genannten visumbefreiten Staatsangehörigen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis von 30 Tagen, die bei der Migrationsbehörde zweimal kostenlos um je weitere 30 Tage verlängert werden kann. 

Visum Hinweis

Bei der Einreise auf dem Landweg sollte man darauf achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass gegeben wird. Auf diese Weise werden eventuelle Probleme bei der Ausreise vermieden, die darin bestehen können, dass man Strafzahlungen wegen eines illegalen Aufenthalts leisten muss. Wer bei der Einreise keinen Einreisestempel erhält, sollte sich nachträglich bei der Migrationsbehörde registrieren lassen.

Kosten

Falls ein Visum erforderlich ist, sind die Visagebühren je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Touristen-Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Visaarten

U.a. Touristenvisum, Visum für einen bestimmten Zweck ("visa de objeto determinado": Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag, Praktikum, unbezahlte freiwillige Arbeit, Eheschließung, vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung, Filmproduktion für kommerzielle Zwecke), Studentenvisum, Transitvisum.

Gültigkeit

Touristenvisum: ab Einreisetag 30 Tage,
Visum für einen bestimmten Zweck (z.B. Geschäftsreise): ab Einreisetag 30 Tage (Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort).
Studentenvisum: 60 Tage (Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige von China benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.

Antragstellung an

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktdressen).

Für Staatsangehörige mancher Länder (jedoch keiner EU-Länder) muss vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

Touristenvisum:
(a) Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate unter Angabe mit der Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers (www.bolivia.de/fileadmin/Dokumente/Carta-de-solicitud.pdf).
(b) 2 Antragsformulare und Kopie (portalmre.rree.gob.bo/formvisas/).
(c) 2 aktuelle Passfotos (3,5 x 4 cm) in Farbe.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monaten gültig ist.
(e) Nachweis des Hin- und Rückflugtickets oder Nachweis der Reiseroute.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Ggf. Reiseerlaubnis für Minderjährige, die allein bzw. mit nur einem Elternteil nach Bolivien reisen.
(h) Nachweis einer Gelbfieberimpfung (ausgenommen sind Kleinkinder und Personen über 65 Jahre).

(i) Polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 1 Monat ist.

Geschäftsvisum

(a)-(i)

(j) Handelsregisterauszug der einladenden Firma (alle Nationalitäten außer Deutsche).

U. U. sind weitere Unterlagen notwendig, die bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfragt werden können. Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt sein. Diese Angaben können sich kurzfristig ändern.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Werktage

Je nach Staatsangehörigkeit verschieden, i.d.R. ca. 2 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Für alle Aufenthalte in Bolivien besteht Registrierungspflicht.

Einreisedokumente

(a) Rück-/Weiterreiseticket
(b) Ausreichende Geldmittel.

(c) Eine gültige Gelbfieberimpfbescheinigung wird von allen Reisenden (ausgenommen sind Kinder, die jünger als 12 Monate sind) verlangt, die Gelbfieber-Endemiegebiete in Bolivien besuchen wollen. Die Gelbfieber-Endemiegebiete liegen unterhalb von 2.300 m, dazu gehört das bolivianische Amazonaseinzugsgebiet. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Minderjährige, die allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen, müssen Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Diese müssen von einer diplomatischen Vertretung Boliviens notariell beglaubigt werden, mit beeidigter Übersetzung ins Spanische. Bei Aufenthalten über 90 Tagen wird für die Ausreise von unbegleiteten Minderjährigen eine Genehmigung eines bolivianischen Jugendgerichts verlangt. Diese Genehmigung muss der Minderjährige unter Beisein von zwei Zeugen beantragen und die originale Geburtsurkunde mit Apostille vorlegen. Weitere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel, Katzen und Hunde wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Krankheiten ist. Für Katzen und Hunde ist des Weiteren ein Tollwut-Impfzertifikat erforderlich. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen konsularischen Vertretung ist in jedem Fall ratsam.

Ausreisegenehmigung

Eine Gelbfieberimpfbescheinigung wird bei der Ausreise benötigt, wenn die Weiterreise in ein Gelbfieber-Endemiegebiet erfolgt. 

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Generalkonsulat der Republik Bolivien
Telefon: +41 (22) 731 71 89. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Botschaft der Republik Bolivien

Honorarkonsulat in Altenberg bei Linz.

Telefon: +43 (1) 587 46 75. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: 09.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Bolivien

Honorarkonsulate in Hamburg, Königstein und München.

Telefon: +49 (30) 263 91 50. Konsularabteilung: +49 (30) 263 91 512. Website: www.bolivia.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Telefonauskunft: Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr, nach Vereinbarung: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

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