Belgien: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein |
Deutschland | 1 | Nein | Nein |
Österreich | 1 | Nein | Nein |
Schweiz | 1 | Nein | Nein |
Türkei | Ja | Nein | 2 |
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[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: In Belgien besteht Ausweispflicht.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Belgien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Belgien aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass nötig. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 15 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Für bestimmte ausländische Arbeitnehmer, Geschäftsreisende, Praktikanten und Selbstständige (auch EU-Bürger), die nur vorübergehend oder teilweise in Belgien tätig sind (mehr als fünf Arbeitstage pro Monat) und nicht der belgischen Sozialversicherung unterliegen, besteht vor Aufnahme der Tätigkeit die LIMOSA-Meldepflicht, die online vorgenommen werden kann.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass oder Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige sollten eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten mit sich führen.
Für Wellensittiche und Papageien aus EU-Ländern ist ein vom zuständigen Veterinäramt ausgestelltes Gesundheitszertifikat notwendig, das maximal 2 Monate alt sein darf.
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