Australien: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Türkei | Ja | Nein | Ja |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkung: Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist. Außerdem verlangen einige Fluggesellschaften eine Mindestgültigkeit des Reisepasses von mindestens Monaten. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.
Australische Werte
Alle volljährigen Antragsteller müssen eine Erklärung zur Anerkennung australischer Werte unterzeichnen, wenn sie einen Antrag auf bestimmte Visatypen stellen. Mit der Erklärung bestätigt ein Antragsteller vor dem Zeitpunkt der Visaerteilung, dass er die australische Lebensweise respektieren und das australische Recht befolgen wird.
Incoming Passenger Card: Ankommende Reisende sind in der Regel verpflichtet, eine Incoming Passenger Card auszufüllen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige Neuseelands. Es gibt neben den hier aufgeführten Visa eine Reihe von anderen Visumarten, die sich je nach Zweck und Dauer des Aufenthalts unterscheiden. Antragsteller der folgenden Nationalitäten sind dazu berechtigt, die folgenden Visa zu beantragen:
eVisitor (Unterklasse 651)
Ein elektronisches Besuchervisum der Unterklasse 651 können u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische oder geschäftliche Aufenthalte (mehrfache Einreise) von jeweils bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten kostenlos online beantragen:
EU-Länder und Schweiz.
(II.) Electronic Travel Authority (ETA) (Unterklasse 601)
Reisebüros, Reiseveranstalter, einige Fluggesellschaften sowie Visum-Agenturen erstellen für Besucher meist gegen eine Dienstleistungsgebühr so genannte Electronic Travel Authority-Visas für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 3 Monaten innerhalb von 12 Monaten (mehrfache Einreise). Die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können ein Electronic Travel Authority-Visum beantragen (auch über die Australian ETA App im Apple Store und im Google Play Store beantragbar):
(a) EU-Länder (außer Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Schweiz.
Geschäftsreisende und Touristen aus den EU-Mitgliedsländern und der Schweiz müssen ein Formular ausfüllen und die Passdaten für alle mitreisenden Personen, auch für Kinder, und eine E-Mail-Adresse angeben.
Türkische Staatsbürger müssen ein Besucher- oder Geschäftsvisum (Unterklasse 600) direkt bei der zuständigen konsularischen Vertretung Australiens oder online beantragen.
Deutschland:
Für das online zu beantragende eVisitor (Unterklasse 651) und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben. Auch das Electronic Travel Authority (ETA) (Unterklasse 601) ist somit kostenlos. Es kann von Visum-Agenturen, Reisebüros, Fluggesellschaften etc. dafür jedoch eine Dienstleistungsgebühr in Höhe von 20 A$ erhoben werden.
Besuchervisum (Unterklasse 600): ab 150 A$ (außerhalb von Australien); ab 380 A$ (innerhalb von Australien).
Kurzfristiges Arbeitssvisum (Unterklasse 400): 325 A$ (außerhalb von Australien).
Das e-Visum selbst ist kostenlos. Viele Reisebüros in Deutschland erstellen das eVisitor für ihre Kunden kostenlos. Jedes Reisebüro bzw. jede Fluglinie entscheidet jedoch selbständig, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird oder nicht. Einige Reisebüros verlangen eine relativ hohe Bearbeitungsgebühr. Die Australische Botschaft in Berlin erhebt keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Botschaft in Berlin nur noch mit einer Kreditkarte in Australischen Dollars akzeptiert. Anträge innerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 4 € per Kreditkarte zahlen. Der Rückumschlag wird von der Botschaft gestellt.
Österreich:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.
Besuchervisum (Unterklasse 600): 150 A$ (außerhalb von Australien).
Kurzfristiges Arbeitssvisum (Unterklasse 400): 325 A$.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Australischen Botschaft in Wien bar oder mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert (keine Schecks). Die Visagebühren unterliegen ständigen Änderungen. Maßgeblich ist die aktuelle Gebühr am Tag der Antragstellung.
Schweiz:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.
ETA: 30 CHF.
eVisitor (Tourist): 100 CHF.
langfristige Besuchervisa (bis 6 Monate): 260 CHF (zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 CHF) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken.)
Anmerkung: Schweizer können ihre Visa auch bei der Australischen Botschaft in Berlin beantragen. Die Bezahlung von Visagebühren wird nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge außerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 5 € per Kreditkarte zahlen. Den Rückumschlag stellt die Botschaft. Die Australian Immigration and Trade Services (AITS) in Interlaken akzeptiert auch Barzahlung.
Türkei:
Türkische Staatsbürger wenden sich an die zuständige australische Vertretung beantragen das Visum online.
eVisitor Unterklasse 651 (Besuchervisum für Geschäftsreisende, Touristen und Besucher),
Electronic Travel Authority Unterklasse 601 (Besuchervisum für Geschäftsreisende, Touristen und Besucher),
Besuchervisum Unterklasse 600 (Touristen-, Besucher- und Geschäftsvisum),
Temporary Work Visa Unterklasse 400 (kurzfristiges Arbeitsvisum),
Working Holiday Visum (Unterklasse 462), Studentenvisum (Unterklasse 500), Medical Treatment Visum (Unterklasse 602) u.a.
(Mit einem Working Holiday Visum können Personen zwischen 18 und 30 Jahren bei einem Arbeitgeber bis zu sechs Monate arbeiten. Das Working Holiday Visum kann in Australien verlängert werden. Weitere Informationen zum Working Holiday Visum unter www.homeaffairs.gov.au/).
Abhängig von der Art des Visums, dem Reisezweck und der Gültigkeitsdauer des Passes. Die eVisitor-Visa sind 1 Jahr ab Ausstellungstag für Aufenthalte von jeweils maximal 3 Monaten gültig.
Verlängerung ist gegen Gebühr beim Department of Immigration and Multicultural Affairs in Australien möglich.
Transitreisende, die mit dem Flugzeug ankommen und innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, über gültige Weiterreisetickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nur für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung:
Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt erkundigen.
eVisitor-Visum (Unterklasse 651): immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/evisitor-651
Online unter immi.homeaffairs.gov.au, persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung bzw. bei Visa-Dienstleistern (s. Kontaktadressen).
Das Electronic Travel Authority-Visum (Unterklasse 601) ist online, über die Australian ETA App (auch erhältlich im Apple Store sowie im Google Play Store) sowie bei Reisebüros, Reiseveranstaltern, Visa-Agenturen und bei einigen Fluggesellschaften beantragbar.
Besucher-Visum (Unterklasse 600): immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/visitor-600
Hinweis zum Reisepass: Reisende mit maschinenlesbaren Reisepässen müssen bei Antragstellung in Berlin nur noch eine Kopie der Reisepassseite mit den persönlichen Daten einreichen. Das Konsulat kann jedoch im Einzelfall den Original-Pass anfordern. Nicht maschinenlesbare Reisepässe sind wie bisher im Original einzureichen.
Unterlagen für ein elektronisches Visum eVisitor (Unterklasse 651)
(a) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten.
(b) Personen, die 75 Jahre alt und älter sind: Krankenversicherung,
(c) digitales biometrisches Foto,
(d) beglaubigte Geburtsurkunde,
(e) alleinreisende Minderjährige: Formulare 1229 und 1257.
Geschäftsvisa (Subclass 400): Englischkenntnisse von einer Mindestpunktezahl von 4,5 Punkten in einem International English Language Testing System (IELTS) Test. In einigen Fällen müssen die Englischkenntnisse nachweislich noch besser sein, z.B. wenn eine Mitgliedschaft in einer beruflichen Vereinigung angestrebt wird.
Unterlagen für elektronisches Touristenvisum (Subclass 600)
(a) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten plus Kopie der Fotoseite.
(b) Ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf www.germany.embassy.gov.au/belngerman/visit_dt.html).
(c) Aktuelles Passfoto.
(d) Ggf. beglaubigte Geburtsurkunde für Kinder.
(e) Reisekrankenversicherung.
(f) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
(g) Nachweis über überzeugende Rückkehrabsichten: Studien- oder Arbeitsnachweis.
(h) Ggf. Einladung von Verwandten oder Bekannten.
(i) Bearbeitungsgebühr pro Person.
(j) Ggf. Aufenthaltstitel.
(k) Ggf. Gesundheitliche Nachweise
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
eVisitor (subclass 651), Besuchervisum (subclass 600): 19-27 Tage; Temporary Work Short Stay Visa (subclass 400): 20-23 Tage.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder elektronischer Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Kinder benötigen ein eigenes eVisitor-Visum.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen das von ihren Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular 1229 sowie eine Verpflichtungserklärung (Formular 1257).
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat in Frankfurt/M.
(Auch für die Schweiz zuständig.)
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