Armenien: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Nein |
Deutschland | Ja | Nein | Nein |
Österreich | Ja | Nein | Nein |
Schweiz | Ja | Nein | Nein |
Türkei | Ja | Nein | Ja |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, der Reisepass muss über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften an die Mindestgültigkeit des Reisepasses können von den staatlichen Vorgaben abweichen. Reisende sollten die aktuellen Vorschriften ihrer Fluggesellschaft erfragen.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen und für alle Reisezwecke:
EU-Länder und Schweiz.
e-Visum / Visum bei der Ankunft
U.a. türkische Staatsbürger können ein e-Visum oder ein Visum bei der Ankunft für einen Aufenthalt von max. 120 Tagen beantragen. Visa bei der Ankunft sind u.a. an den Flughäfen Jerewan (EVN) und Gjumri (LWN) erhältlich.
Deutschland
Besuchervisum:
Einmalige Einreise: 5 € (bis zu 21 Tage Aufenthalt); 25 € (bis zu 120 Tage Aufenthalt).
Mehrmalige Einreise: 34 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt); 67 € (bis zu 120 Tage Aufenthalt)
Transitvisum: 17 € (einmalig), 30 € (mehrmalig).
Minderjährige erhalten ihr Visum kostenlos.
Touristenvisum, Besuchervisum (Privatreisen), Geschäftsvisum, Transitvisum, keine Gruppenvisa.
Touristenvisum zur einmaligen Einreise: 21 bzw. 120 Tage.
Geschäftsvisum: gültig für die Dauer der Einladung, maximal 3 Monate.
Transitvisum: bis 72 Stunden.
Über die genehmigte Aufenthaltsdauer entscheidet im Einzelfall jedoch immer die zuständige konsularische Vertretung.
Der Antrag kann persönlich oder per Post bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingereicht werden (s. Kontaktadressen).
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 5 Monate gültig ist und über eine freie Seite verfügt, sowie eine Kopie der Lichtbildseite
(d) Abgestempelter Originaleinzahlungsbeleg des Überweisungsformulars, Kontoauszug mit Überweisungsbuchung oder Scheck.
(e) Ggf. Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Geschäfts- und Mehrfachvisum: Einladungsschreiben von einer staatlichen Stelle oder vom armenischen Geschäftspartner, das vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Armenien bestätigt wurde.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen. Bei Erteilung eines Einreisevisums per Post wird zusätzlich eine Gebühr von 7 € erhoben.
Mindestens 1 Woche plus ca. 4 Tage Postweg.
Das Visum sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, weil mit einer langen Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Allerdings sollten alle Unterlagen nicht früher als einen Monat vor der Einreise bei der Botschaft eingegangen sein. Eine Expressbearbeitung ist nur in Notfällen möglich und dauert 2-3 Tage.
Verlängerungen des Visums sind bei der Behörde für bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (OVIR, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel. +374 (0)10 370253) möglich. Der Prozess ist sehr zeitaufwändig und erfordert armenische oder russische Sprachkenntnisse (hohe Gebühren).
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reisen Kinder nur mit einem Elternteil, müssen sie die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung des anderen Elternteils mit sich zu führen. Allein reisende Minderjährige benötigen die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Ausreisende Minderjährige müssen eine Kopie ihres Reisepasses vorlegen.
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