Argentinien: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein/1
Deutschland Ja Ja Nein/1
Österreich Ja Ja Nein/1
Schweiz Ja Ja Nein/1
Türkei Ja Ja Nein/1

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig sein. Ein Reisepass, der über den Aufenthalt hinaus gültig ist, wird empfohlen, besonders wenn ein Transit in Drittstaaten geplant ist. Für visumpflichtige Aufenthalte muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. 

Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften an den Reisepass hinsichtlich seiner Mindestgültigkeit kann von den staatlichen Vorschriften abweichen. Reisende sollten diesbezüglich ihre Fluggesellschaft kontaktieren. Staatsangehörige Deutschlands sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise aus / nach Deutschland über ein gültiges Ausweisdokument zu verfügen.

Reisepass Hinweis

Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollten sich Reisende rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach dem aktuellen Stand erkundigen.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen:

Deutschland, Österreich sowie alle EU-Länder, Schweiz und Türkei.

[1] Ein Visum ist allgemein für Geschäftsreisende erforderlich, ausgenommen sind Geschäftsreisende aus den folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn sie an Meetings und Konferenzen teilnehmen, Kunden oder Messen besuchen oder Marktstudien durchführen: 

(a) Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn;

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Für Studienreisen von bis zu 90 Tagen ist kein Visum notwendig. Für Studienreisen über 90 Tage erfolgt die Einreise zunächst als Tourist. Eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken ist dann innerhalb von 30 Tagen bei der Einwanderungsbehörde zu beantragen

Kosten

Antragstellung in Berlin:

Touristenvisum: 150 €

Geschäfts-/Arbeitsvisum (kurzfristig, Aufenthalt von max. 60 Tagen): 200 €.

Arbeitsvisum (langfristig): 200 €.

Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Visaarten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Arbeits- , Studenten- und Transitvisum.

Gültigkeit

Je nach Visumart und Nationalität unterschiedlich.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige und bestätigte Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Ist ein Wechsel der Fluggesellschaft oder des Flughafens nötig, sollte man sich bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob Transit-Visumfreiheit besteht. .

Antragstellung an

Persönlich bei den konsularischen Vertretungen. Die Abholung eines mit einem Business- oder Arbeitsvisum visierten Passes muss persönlich erfolgen. 

Antragsunterlagen

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich (Die argentinischen Konsulate wünschen, dass sich Reisende telefonisch nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen.). In der Regel:
(a) Terminvereinbarung mit der zuständigen konsularischen Vertretung.
(b) 2 Antragsformulare (downloadbar auf der Webseite der zuständigen argentinischen Botschaft).
(c) 2 aktuelle Passfotos in Farbe (4 x 4 cm).
(d) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist und 1 freie Seite enthält.
(e) Gebühr (Beleg über die Bareinzahlung auf das Konto des argentinischen Konsulats).
(f) Hin- und Rückreiseticket bzw. -bestätigung, Unterkunftsnachweis.
(g) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (nur Touristenvisum, 50 US$ pro Tag).

(h) Hotelreservierung in Argentinien.

Geschäftsvisum:

(a-h), (i) Firmenschreiben der einladenden oder der entsendenden Firma in spanischer Sprache im Original. Die Unterschrift des Firmenvertreters muss notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille überbeglaubigt sein. Die einladende Firma muss die Einreise des deutschen Geschäftspartners bei der argentinischen Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) beantragen. Die Erteilung der Genehmigung dauert bis zu 4 Monate.

Arbeitsvisum:

(i) Leumundszeugnis, ärztliches Attest, Arbeitsvertrag, Anschreiben der Firma. Das Anschreiben der Firma muss auf Spanisch vorliegen, und die Unterschrift des Firmenvertreters muss notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille überbeglaubigt sein.
(j) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Insbesondere für Arbeitsvisa, aber auch für Geschäftsvisa sind u. U. zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beizufügen.

vorübergehender Aufenthaltsort

Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Touristenvisum. Für Aufenthalte darüber hinaus ist eine Beantragung für eine Aufenthaltsgenehmigung beim Innenministerium (Ministerio del Interior, Abteilung Migraciones) notwendig. Der Aufenthalt kann um 3 Monate verlängert werden, darauf besteht jedoch kein Anspruch.
Ist ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit geplant, sollte man sich für die Visumbestimmungen an die konsularische Vertretung wenden.

Werktage

Je nach Visumtyp und Nationalität unterschiedlich.

Es wird empfohlen, dass sich Reisende spätestens 45 Tage vor ihrer geplanten Abreise mit dem zuständigen Konsulat in Verbindung setzen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Bei der Einreise werden von allen Reisenden Fingerabdrücke genommen und digital eingescannt sowie ein digitales Porträtfoto gemacht.

Einreisedokumente

(a) Rück-/Weiterreiseticket.

(b) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder elektronischer Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Sorgeberechtigte, die allein mit minderjährigen Kindern unter 14 Jahren ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende vom argentinischen Konsulat beglaubigte Genehmigung des zweiten Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Elternschaft muss über die originale Geburtsurkunde des Kindes belegt werden. Diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, müssen darüber eine vom argentinischen Konsulat beglaubigte Bescheinigung vorlegen. Dazu muss die originale Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.

Minderjährige unter 14 Jahren, die allein ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende vom argentinischen Konsulat beglaubigte Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten mit sich führen. Auf dieser Genehmigung müssen der Name, die Anschrift und die Ausweis- oder Passnummer der Empfangsperson in Argentinien oder ggf. eines nicht sorgeberechtigten Reisebegleiters des Kindes stehen sowie alle Zielorte während der Reise. Für alle Fälle sind die Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt. Außerdem müssen alle Dokumente vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden.

Bei der Ein- und Ausreise von Kindern unter 6 Jahren wird ein Eintrag in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörde vorgenmommen. 

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich vor Abreise bei der Botschaft über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, da nur diese verbindliche Auskunft erteilt.

Hinweis
: In Argentinien wird man erst mit 21 Jahren volljährig. Reisende mit Wohnsitz in Europa, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, sollten daher eine Bescheinigung über die Volljährigkeit in ihrem Heimatland mit sich führen. Alternativ können Reisende über 18, aber unter 21 Jahren eine Einverständniserklärung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein maximal 10 tage altes Gesundheitszeugnis sowie ein Impfausweis als Nachweis einer Tollwutimpfung benötigt. Tiere unter 3 Monaten benötigen kein Tollwutimpfzertifikat. Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfzertifikat müssen von einer konsularischen Vertretung Argentiniens beglaubigt worden sein und auf Spanisch vorliegen. Die Fluggesellschaft muss ca. 24 Std. vor der Ankunft den Destinationsflughafen von dem Tiertransport in Kenntnis setzen. Bei Ankunft erfolgt eine tierärztliche Untersuchung, deren Kosten der Reisende trägt.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Argentinischen Republik
Telefon: +41 (31) 356 43 42. Website: esuiz.cancilleria.gob.ar/en Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.30-13.00 Uhr.
Botschaft der Argentinischen Republik
Telefon: +43 (1) 533 85 77, +43 (1) 533 84 63 und +43 (1) 533 51 71. Website: etria.cancilleria.gob.ar Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.30-13.30 Uhr.
Botschaft der Argentinischen Republik

Generalkonsulate in Frankfurt/M. und Hamburg. Konsulat in Bonn.

Telefon: +49 (30) 226 68 90. Konsularabteilung: +49 (30) 22 66 89 24/30. Website: ealem.cancilleria.gob.ar/de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Publikumsverkehr mit Terminvereinbarung: Mo, Do 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, Di, Mi, Fr 09.00-13.00 Uhr. Telefonische Sprechzeiten: Mo, Do 12.00-13.00 Uhr, Di, Mi, Fr 14.00-16.00 Uhr.

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