Orte in Antigua und Barbuda

Antigua und Barbuda: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und am Ausreisetag gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische und geschäftliche Aufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten (die tatsächlich genehmigte Aufenthaltsdauer liegt jedoch im Ermessen der Grenzbeamten):

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz;

(c) Türkei;

(b) Kreuzschifffahrtspassagiere, die normalerweise ein Visum benötigen, brauchen kein Visum, wenn sie Antigua und Barbuda innerhalb von 12 Stunden wieder verlassen.

Kosten

Die Visumgebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit.

 

Gültigkeit

Ein Einzelvisum ist 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, ein Mehrfachvisum 6 Monate. Ein e-Visum für mehrmalige Einreisen ist 1 Jahr gültig.

Transit

Die meisten visumpflichtigen Reisenden, die innerhalb von 24 Stunden mit demselben Flugzeug weiterfliegen, über die erforderlichen Reisedokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum, außer sie sind Staatsangehörige von bestimmten asiatischen oder afrikanischen Ländern.

Antragstellung an

Visa müssen online auf evisa.immigration.gov.ag/agEvisa-app/ beantragt werden. 

Antragsunterlagen

(a) 1 aktuelles, digitales Passfoto in Farbe für den Upload.
(b) gescannter Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(c) gescannte Rück- bzw. Weiterflugticket bzw. Beleg des Reisebüros über die Buchung einer Pauschalreise.
(d) Kreditkarte (MasterCard oder Visa).
(e) gescannte Unterkunftsnachweise (z.B. Hotelbuchung oder Einladung von Freunden oder Verwandten.
(f) gescannte Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts (z.B. Kontoauszüge der letzten zwei Monate).

(g) Ggf. gescannte Geburtsurkunde.

(h) Ggf. gescannte Heiratsurkunde.

(i) Ggf. gescanntes Führungszeugnis.

(j) Ggf. gescannte Heiratsurkunde.

 

vorübergehender Aufenthaltsort

Deutsche, Österreicher und Schweizer, die sich länger als 6 Monate in Antigua und Barbuda aufhalten möchten, müssen vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Anträge an: Commissioner of Police, PO Box 132, Police Headquarters, American Road, St. John's (Tel: 462 03 60).

Werktage

Ein e-Visum sollte mindestens 7 Tage vor der Abreise beantragt werden.

 

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Unterkunftsnachweis.
(c) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Achtung: Bei Einreise über die USA, bitte die Einreisebestimmungen der USA beachten. Einreise in die USA ohne Visum nur mit elektronischem Reisepass möglich.

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Hinweis: Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

Österreicher: Eigener Reisepass. Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

Schweizer:
Eigener Reisepass. Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

Türken: Eigener Reisepass. Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
 

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen wird eine Erlaubnis beim Veterinäramt benötigt (The Acting Chief Veterinary Officer, PO Box 1282, St. Johns, Antigua, Tel./Fax: (268) 460 17 59. Bearbeitungszeit ca. 60 Tage). Das Tier muss außerdem einen implantierten Mikrochip tragen und über ein amtliches Gesundheitszeugnis sowie ein Tollwut-Impfzertifikat verfügen.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Honorarkonsulat von Antigua und Barbuda

Konsularbezirk: Land Bayern.

Telefon: +49 (8671) 505 17 75. Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung.
Antigua and Barbuda High Commission

(mit Visumerteilung)

(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)

Telefon: +44 (20) 72 58 00 70, +44 (20) 72 58 74 86. Website: antigua-barbuda.com Öffnungszeiten: Mo-Do 10.00-17.00 Uhr, Fr 10.00- 14.00 Uhr.

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