Algerien: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Staatsbürger der in der Tabelle genannten Länder sind visumpflichtig.
Wichtig: Für ein Touristenvisum nach Algerien müssen folgende Angaben gemacht werden:
(a) Reiseziele,
(b) Reiseroute,
(c) Beginn und Ende des Aufenthalts und
(d) Algerischer und/oder anderer Reiseveranstalter.
Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
Hinweis: Visumpflichtige Reisende dürfen sich pro Jahr insgesamt nicht länger als 180 Tage in Algerien aufhalten.
Deutschland/ Österreich
Deutsche und Österreicher: 80 € (Gültigkeit bis 3 Monate), 100 € (Gültigkeit mehr als 3 Monate).
Hinzu kommt jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 €.
Schweiz
Schweizer: 90 CHF (Gültigkeit bis 3 Monate), 115 CHF (Gültigkeit mehr als 3 Monate).
In der Regel 1-3 Monate ab Ausstellungsdatum. Die Entscheidung über die genaue Gültigkeitsdauer und die Anzahl der genehmigten Einreisen obliegt der konsularischen Vertretung.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Diese Transiterleichterung gilt u.a. nicht für Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen:
Deutschland, Luxemburg und Niederlande.
Postalisch oder über eine beauftragte Agentur bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt bei der zuständigen konsularischen Vertretung gestellt werden.
Unterlagen:
Touristen- und Privatvisum:
(a) 2 Antragsformulare (ohne Korrekturen) (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 aktuelle, identische Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Kopie des Personalausweises / Identitätskarte oder aktuelle Meldebescheinigung.
(e) Gebühr per Überweisung.
(f) Beleg über Reisedaten, Reiseziel und Reiseroute vom Reiseveranstalter (u. a. Kopie des Flugtickets, Buchungsbestätigung für Flug/Hotel o. Ä.). Touristen, die in den algerischen Süden reisen (Sahara), müssen eine Einladung eines vom algerischen Ministerium für Tourismus zugelassenen Reisebüros vorlegen, in welcher Reiseroute und Reisedauer vermerkt sind und welche in französischer oder arabischer Sprache verfasst ist. Die Konsularabteilung der algerischen Botschaft bzw. die algerischen Konsulate halten eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
(g) Nachweis einer internationalen Reiseversicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Rückführung).
(h) legalisierte Einladung/Verpflichtungserklärung der einladenden Person (Vorsitzender der Gemeindeversammlung des Wohnortes) in Algerien oder Buchungsbestätigung des Hotels.
(i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz sowie Meldebescheinigung.
(j) Arbeitsbescheinigung.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(j) Einladungsschreiben der algerischen Firma (Fax ist nicht ausreichend) und Nachweis, dass Geschäftsbeziehungen bestehen.
(k) Schreiben der deutschen Firma oder Institution, in welchem die genauen Gründe für die Reise aufgeführt werden sowie auch die Verpflichtung zur Übernahme aller Kosten durch diese Firma/Institution, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung.
Deutschland: Ca. 4 Wochen und länger. Österreich: Mindestens 1 Woche. Schweiz: Mindestens 14 Arbeitstage.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zu deutsch-algerischen Doppelstaatlern: Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen ("Autorisation Paternelle de Voyage", erhältlich bei der konsularischen Vertretung).
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