Äquatorialguinea: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der Türkei für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.

Kosten

Deutsche, Österreicher:
Touristenvisum und Geschäftsvisum: 120 € (normale Bearbeitungszeit von 1 bis 5 Arbeitstagen).

Schweizer: 

Touristen- und Geschäftsvisum: 110 €.

Visaarten

Geschäfts- und Touristenvisum.

Gültigkeit

60 Tage ab Ausstellungsdatum, Aufenthaltsdauer max. 30 Tage. Eine Verlängerung kann in dringenden ällen u. U. vor Ort beantragt werden.

Antragstellung an

Mindestens 30 Tage vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder als e-Visum online.

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der gültig sein muss.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar).
(e) vom Polizeipräsidenten beglaubigtes Einladungsschreiben einer Privatperson oder einer Institution aus Äquatorialguinea (gilt nicht für Touristen).
(f) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(g) polizeiliches Führungszeugnis (Original) max. drei Monate alt.

(i) Hotelreservierung.

(j) Touristen: gebuchtes Flugticket für den Hinflug und für die Weiter- oder Rückreise.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(k) Entsendungsschreiben mit Angabe des Reisezwecks und -dauer.

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

 

Werktage

Mindestens 1-5 Arbeitstage zzgl. Postweg. 

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

Mindestens zwei Passfotos für Polizeizwecke.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Minderjährige, die bei der Einreise nur von einem Elternteil / Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen die Einverständniserklärung für die Einreise des abwesenden Elternteils / Sorgeberechtigten.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Äquatorialguinea

(Auch für die Schweiz zuständig.)

Telefon: +33 (0)1 45 61 98 20. Öffnungszeiten: Mo-Mi 09.00-12.00 Uhr, Do und Fr 12.00-15.00 Uhr.
Botschaft der Republik Äquatorialguinea

(Auch für Österreich zuständig.)

Telefon: +49 (0)30 88 66 38 77. Konsularabt.: +49 (0)30 88 66 38 78. Website: www.botschaft-aequatorialguinea.de Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Mi 09.00-12.00 Uhr, Do und Fr 12.00-15.00 Uhr.

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