Äquatorialguinea: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der Türkei für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.
Deutsche, Österreicher:
Touristenvisum und Geschäftsvisum: 120 € (normale Bearbeitungszeit von 1 bis 5 Arbeitstagen).
Schweizer:
Touristen- und Geschäftsvisum: 110 €.
60 Tage ab Ausstellungsdatum, Aufenthaltsdauer max. 30 Tage. Eine Verlängerung kann in dringenden ällen u. U. vor Ort beantragt werden.
Mindestens 30 Tage vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder als e-Visum online.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der gültig sein muss.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar).
(e) vom Polizeipräsidenten beglaubigtes Einladungsschreiben einer Privatperson oder einer Institution aus Äquatorialguinea (gilt nicht für Touristen).
(f) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(g) polizeiliches Führungszeugnis (Original) max. drei Monate alt.
(i) Hotelreservierung.
(j) Touristen: gebuchtes Flugticket für den Hinflug und für die Weiter- oder Rückreise.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(k) Entsendungsschreiben mit Angabe des Reisezwecks und -dauer.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Minderjährige, die bei der Einreise nur von einem Elternteil / Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen die Einverständniserklärung für die Einreise des abwesenden Elternteils / Sorgeberechtigten.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für die Schweiz zuständig.)
(Auch für Österreich zuständig.)
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